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Foto App für Landwirtschaftliche Förderung in Bayern (FAL-BY) , App zum Flächenmonitoring - Weiterentwicklung

Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. StM f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus · München, Bayern

Aktenzeichen 2025H3000002veröffentlicht 13.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 418 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 13.08.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
543 Tsd. €
Laufzeit
1 Jahr01.01.2026 – 31.12.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80539, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (22 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Zentrale Vergabestelle im Ressort des StMELF
    vor 14 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 14 Monaten
  4. Bindefrist endet
    106 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt hat im Jahr 2022 die mobile Anwendung FAL-BY (Foto App für Landwirtschaftliche Förderung in Bayern) zur Unterstützung der Agrarförderung in Bayern beauftragt und mitentwickelt. Die mobile Anwendung, die sowohl für Mitarbeitende der Landwirtschaftsverwaltung als auch Antragstellende zur Verfügung steht, ist eine mobile Unterstützung des Serviceportal der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung iBALIS. FAL-BY bietet den Nutzern die Möglichkeit Prüfaufträge mittels der Aufnahme von georeferenzierten Fotos zu bearbeiten und Messungen vorzunehmen und steht für iOS, iPadOS und Android zur Verfügung. Die Weiterentwicklung von FAL-BY umfasst zum einen notwendige Anpassungen aufgrund der neuen Herausforderungen im Bereich der Förderentwicklung. Hier muss flexibel reagiert werden, um Änderungen der rechtlichen Vorgaben zeitnah in FAL-BY umzusetzen. Zum anderen ist eine Weiterentwicklung im Bereich Serviceleistungen für die Nutzer geplant, um die bayerischen Landwirte bei der Einhaltung von Förderauflagen bestmöglich zu unterstützen. In diesem Kontext sind auch der Einsatz von KI, beispielsweise durch einen Chatbot, für die Nutzer geplant.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis30 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich 3 mal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 9 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung aufgrund d … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung verlängert sich 3 mal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 9 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung aufgrund dieser Klausel erfolgt nicht, soweit die Rahmenvereinbarung [im Standard: aufgrund Nummer 9.3 EVB IT Erstellungsvertrag] vorzeitig endete.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
106 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Höchstwert, der gemäß der Rahmenvereinbarung der zu erbringenden Leistungen ist das 1,5-fache des ursprünglichen Auftragswerts. Der Höchstwert ergibt sich aus der Summe der abgerufenen Nettoauftragswerte. Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von A … ganz lesenHöchstwert, der gemäß der Rahmenvereinbarung der zu erbringenden Leistungen ist das 1,5-fache des ursprünglichen Auftragswerts. Der Höchstwert ergibt sich aus der Summe der abgerufenen Nettoauftragswerte. Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung RUS (Oberschwelle) Eigenerklärung Unterauftragnehmer Information zu statistischen Angaben, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Schutzerklärung Scientology Verpflichtungserklärungen nichtbeamteter Personen, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Geheimhaltungsvereinbarung

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

337vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (250 Lose mit Angabe)
465.032 €Zuschlagswert im Median
266.570 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 69 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 16.09.2025 auf 23.09.2025 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.09.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aa991452-0ac1-4611-8ea1-ee812a443de2.