Fortschreibung des Landschaftsprogrammes Brandenburg mit den sachlichen Teilplänen "Böden", "Moore" und "Wasser"
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen VV-2025-0015veröffentlicht 28.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Potsdam14467, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Wertungspreis gemäß Nr. 4.2 Vergabeunterlagen Teil C - Kriterienkatalog.50 %
- Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 13 Monatenan Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 13 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bindefrist endetvor 12 Monaten1 Monat ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Öffnung der Angebote 12:05 Uhrvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gem. § 10 Abs. 1 BNatSchG werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich eines Landes im Landschaftsprogramm dargestellt. Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung regelt § 9 Abs. 1-3 BNatSchG. Das Landschaftsprogramm ist fortzuschreiben, sobald und soweit dies im Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist, bzw. gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG nach 10 Jahren. Beide Anlässe liegen vor. Die Fortschreibung kann als sachlicher Teilplan erfolgen, sofern die Umstände, die die Fortschreibung begründen, sachlich begrenzt sind (§ 9 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG). Zu den Aufgaben der Landschaftsplanung gehören auch Angaben zum Schutz der Naturgüter (§ 1 Abs. 1 BNatSchG), zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit und zur Regeneration von Böden, Binnengewässern und Grundwasser (§ 1 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 BNatSchG). Im Folgenden wird der Begriff "Wasser" verwendet, wenn sowohl Grundwasser als auch Oberflächengewässer gemeint sind (vgl. auch § 7 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Im Januar 2001 wurde das Landschaftsprogramm Brandenburg (LaPro) von der obersten Naturschutzbehörde, dem damaligen Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR), aufgestellt. Aufgrund der vergangenen und gegenwärtigen neuen Entwicklungen und neuen Ansprüche an die Landschaft, insbesondere an die Naturgüter Boden und Wasser, einem neuen Stand von Wissenschaft und Technik in der Landschaftsplanung und Eingriffsregelung sowie neuen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Erfordernissen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, der EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung, der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, der besonderen Bedeutung der Moore in Brandenburg für den Klimaschutz, der Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes, der Abmilderung von Klimafolgen (u. a. Trockenheit) und als Grundlage für die Strategischen Umweltprüfungen bei Plänen Dritter oder in Verfahren und vor Gericht, ist eine Fortschreibung des LaPro zu den Schutzgütern Boden und Wasser naturschutzfachlich dringend erforderlich und gesetzlich geboten. Die Fortschreibung dient der Umsetzung des § 1 Abs.1 Nr.2, Abs. 3 Nrn. 1, 2 und 3 BNatSchG und orientiert sich inhaltlich an dessen Regelungen. Auf die Verwendbarkeit für § 2 Abs. 2 bis 6 BNatSchG ist zu achten. Aufgrund der besonders engen Wechselwirkung zwischen Wasser und Böden sollen diese Naturgüter gemeinsam bearbeitet werden. Diese Wechselwirkung ist besonders eng bei Mooren, die in Brandenburg auch eine sehr hohe Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt und als CO2-Speicher haben. Daher sollen sie als eigenes Thema, aber ebenfalls zusammen mit den Schutzgütern Wasser und Böden erarbeitet werden. Insoweit sind drei sachliche Teilpläne zu erarbeiten: "Böden", "Moore" und "Wasser". Mit den sachlichen Teilplänen sollen drei räumlich konkrete Gebietskulissen erarbeitet werden. Diese sollen in je einer Karte im Maßstab M 1:300.000 dargestellt werden. Die Karten sollen die Inhalte der Karten 3.2 und 3.3 des Landschaftsprogramms von 2001 aktualisieren, wobei sich am Aufbau der Gliederung dieser Karten orientiert werden soll. Der sachliche Teilplan "3.2.1 Moore" soll sich an der Karte "Moorböden mit besonderer Funktionsausprägung aus Bodenschutzsicht" von 2022 orientieren. Die drei Karten sind in drei Textdarstellungen zu erläutern. Diese sollen der Gliederung des LaPro 2001 folgen und nach Priorität geordnete Ziele, sowie Maßnahmen zur Erreichung der Ziele und eine Begründung der Ziele enthalten. Dabei sind die Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere in Zusammenhang mit Nutzungen zu berücksichtigen. Neben der Bewältigung von Hochwassern sollen auch Ziele und Maßnahmen zur Bewältigung von Niedrigwasser sowie Ziele und Maßnahmen zum Erhalt einer dauerhaften Funktions- und Nutzungsfähigkeit des Grundwassers, insbesondere für das Trink- und Brauchwasser, aber auch für die Ökosysteme oder die Land- und Forstwirtschaft erarbeitet werden. Die Verwertbarkeit nach § 9 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG und für die Strategischen Umweltprüfungen bei Planungen Dritter (SUP-Schutzgüter sind zu beachten) sowie zur Beurteilung von Eingriffen in den Naturhaushalt (§ 14 Abs. 1 BNatSchG) im Rahmen der Maßstabsebene M 1:300.000 sind zu gewährleisten.
Beschreibung des Loses
Die Leistung setzt sich aus folgenden Leistungsbestandteilen zusammen: 1) Planungsgrundlagen Besorgen, Zusammenstellen, Einpflegen und Berücksichtigen der folgenden Pläne und Grundlagen - Landesplanung - Landschaftsprogramm Brandenburg - Landschaftsrahmenpläne - Geobasisdaten - weitere Planwerke und Fachdaten 2) Recherche weiterer Grundlagen, weiterer Daten und der Rechtsprechung - Wissenschaftliche Grundlagen - Daten - Rechtsprechung 3) Vorarbeiten, Erfassung und Bewertung a) Konzept Der Auftragnehmer entwickelt zunächst ein Konzept. Dieses beinhaltet eine Liste der erforderlichen Datengrundlagen, eine Recherche zu den Themen Böden, Moore, Wasser und Landschaftsplanung, amtliche Dokumente, Programme, insbesondere die Landesprogramme Klimaanpassungsstrategie Brandenburg, Nachhaltigkeitsstrategie Brandenburg, Moorschutzprogramm Brandenburg, Landesniedrigwasserkonzept sowie die EU-Bodenstrategie für 2030, Rechtsprechung und eine Auflistung der Arbeitsschritte mit Zeitschiene. Das Konzept wird als DOCX- und als PDF-Datei übergeben. b) 1. Zwischenbericht Der 1. Zwischenbericht wird als Datei jeweils im PDF-Format und in einem bearbeitbaren DOCX-Format übergeben. Er beschreibt oder nennt, soweit allgemein bekannt, die zu verwendenden Methoden zur Erfassung und Bewertung der Naturgüter und der Moorböden. Die Bestimmung der Moorböden soll auf der Grundlage der Definition der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA 6 (Band 1 Seiten 390ff.) erfolgen. Der Zwischenbericht legt ein grafisches Konzept für die Karten und eine Gliederung für den Text vor. Das grafische Konzept soll auch mit Textkarten veranschaulicht werden. Dabei sind Kartenlegende und Textgliederung passfähig zu gestalten. Kapitel, bzw. Unterkapitel untersetzen einzelne Legendenpunkte der Karte. Der 1. Zwischenbericht ist eine Skizze des vorgesehenen Werkes, insbesondere seines Inhalts und der textlichen und kartografischen Darstellungen, die es auch Dritten ermöglicht, das Ziel der Planung zu erfassen und zu verstehen. Der Entwurf des 1. Zwischenberichts wird dem Auftraggeber als Datei jeweils im PDF-Format und in einem bearbeitbaren DOCX-Format vorgelegt. Der AN arbeitet Hinweise und Anregungen des Auftraggebers ein und stellt den 1. Zwischenbericht fertig. Der 1. Zwischenbericht bildet die Grundlage für die Beteiligung der Behörden zur Festlegung des Untersuchungsrahmens gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 BbgNatSchAG für die Fortschreibung des Landschaftsprogramms. Der Auftragnehmer wertet die eingegangenen Stellungnahmen aus und unterbreitet dem Auftraggeber seinen Vorschlag, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden sollen. Er berücksichtigt sie nach Entscheidung des AG. c) 2. Zwischenbericht Der 2. Zwischenbericht umfasst die Planungsphasen "Erfassung" und "Bewertung". Er enthält mindestens eine Bewertungskarte für Böden, Wasser und Moorböden. Optional können weitere Karten im M 1:300.000 oder als Textkarte angefertigt werden. Alle Karten werden in 5 Ausdrucken sowie deren GIS-Daten und als PDF (Auflösung 300dpi und 600 dpi) übergeben; Textkarten werden als JPG in den Text eingebunden. 4) Planung a) Vorentwurf Der Vorentwurf bewertet die Ergebnisse der Erfassung des 2. Zwischenberichts und stellt sie in mindestens je einer Bewertungskarte im M 1:300.000 dar. Daraus werden die jeweiligen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen entwickelt und in mindestens je einer Karte im M 1:300.000 mit Text dargestellt. Optional (siehe 3., Option 4) können weitere Karten im M 1:300.000 angefertigt werden. Alle Karten, werden in 5 Ausdrucken mit deren GIS-Daten und als PDF (Auflösung 300dpi und 600 dpi) übergeben; Textkarten werden mit deren GIS-Daten einzeln und als JPG in den Text eingebunden übergeben. Der Text wird als DOCX- und als PDF-Datei übergeben. Der Vorentwurf besteht aus Text und Karten im M 1:300.000 und orientiert sich hinsichtlich Gliederung und Layout am LaPro 2001 und an den aktuellen Vorgaben zum Corporate Design der Landesregierung. Der Vorentwurf beinhaltet raumbezogene Ziele für die Funktionen der Böden, des Wassers, des Landschaftswasserhaushalts (d.h. der natürlichen Wasserspeicher in der Fläche und im Untergrund) sowie der Moore. Dabei werden die Ziele hinsichtlich Erhalt hochwertiger bzw. zur Verbesserung beeinträchtigter Räume unterschieden. Er beinhaltet auch Angaben zur Überprüfung der Verwirklichung der Planziele. b) Entwurf Der Auftragnehmer wertet die eingegangenen Stellungnahmen der Hausabstimmung aus und unterbreitet dem AG seinen Vorschlag, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden sollen. Der AG entscheidet über eine etwaige Berücksichtigung und gibt ggf. weitere Hinweise an den AN weiter. Der AN setzt die zu berücksichtigenden Aspekte sowie die Hinweise des AG um und fertigt den Entwurf an. Alle Karten werden in 5 Ausdrucken sowie deren GIS-Daten und als PDF (Auflösung 300dpi und 600 dpi) übergeben; Textkarten werden einzeln und als JPG in den Text eingebunden übergeben. Der Text wird DOCX- und als PDF-Datei übergeben. Der Entwurf wird die Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 ff. BbgNatSchAG. c) Fertigstellung Der Auftragnehmer wertet die eingegangenen Stellungnahmen tabellarisch aus und unterbreitet dem AG seinen Vorschlag, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden sollen oder nicht. Er berücksichtigt sie nach Entscheidung des AG, zusammen mit weiteren Hinweisen des AG und fertigt den Entwurf. (Für weitere Details siehe Vergabeunterlagen Teil B - LeistungsVZ Nr. 2)
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Wertungspreis gemäß Nr. 4.2 Vergabeunterlagen Teil C - Kriterienkatalog.Die Ermittlung des Preises (P) erfolgt auf Grundlage der im Preisblatt vom Bieter ausgewiesenen Gesamtkosten (Summe der Einzelpreise der Grundleistung und der optionalen Leistungen) für die Durchführung des Vorhabens (brutto) unter Berücksichtigung etwaiger Rabatte.
- Qualität
- Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des AngebotsDas Zuschlagskriterium der Qualität wird anhand der von den Bietern gemäß Vergabeunterlagen Teil C - Kriterienkatalog Nr. 4 einzureichenden Unterlagen nach den dort aufgeführten Kriterien und der entsprechenden Gewichtung ermittelt.
Eignung18 von 18 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, eingetragen ist oder auf andere Weise den Beruf erlaubt ausüben darf. Bei freiberuflich tätigen Personen im Sinne von § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG wird auch der … ganz lesenkürzer
Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, eingetragen ist oder auf andere Weise den Beruf erlaubt ausüben darf. Bei freiberuflich tätigen Personen im Sinne von § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG wird auch der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, Kammer oder dergleichen oder der Nachweis der Meldung der steuerpflichtigen Leistungen beim zuständigen Finanzamt als gleichwertig anerkannt. Von Bewerbern aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist eine Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung eines in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU1 aufgeführten Berufs- oder Handelsregister beizufügen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über EUR 3.000.000 EUR für Personenschäden und über EUR 1.000.000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen aus … ganz lesenkürzer
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über EUR 3.000.000 EUR für Personenschäden und über EUR 1.000.000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen ausweisen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Berufshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerkl … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung Russlandembargo) [Von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen]- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG
- Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
- Einverständniserklärung zu Unterzeichnung der "Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung" (Anlage A) im Falle eines Zuschlags
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Erklärung über den Gesamtumsatz oder die Bilanzsumme innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre
- Spezifischer Jahresumsatz
- Erklärung über den Umsatz des Bieters innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Das vom Bewerber vorgesehene Projektteam sollte mindestens über je eine Person mit mindestens einem Hochschul- oder Masterabschluss in - Umweltwissenschaften (oder einen vergleichbaren Abschluss) mit besonderen Kenntnissen in Bodenkunde/Bodenschutz/Hydrologie/Hydrogeologie/Geoökologie und - Wasse … ganz lesenkürzer
Das vom Bewerber vorgesehene Projektteam sollte mindestens über je eine Person mit mindestens einem Hochschul- oder Masterabschluss in - Umweltwissenschaften (oder einen vergleichbaren Abschluss) mit besonderen Kenntnissen in Bodenkunde/Bodenschutz/Hydrologie/Hydrogeologie/Geoökologie und - Wasserwirtschaft verfügen. Der Projektleiter sollte mindestens einen Master-Abschluss in den vorgenannten Fachrichtungen oder Landschaftsplanung oder einen vergleichbaren Abschluss besitzen. Eine Qualifikation ist dann mit den geforderten Abschlüssen vergleichbar, wenn sie hinsichtlich der Ausbildungsschwerpunkte und der Ausbildungsdauer mit dem genannten Abschluss vergleichbar ist oder der Bewerber die geforderte Qualifikation auf anderem Wege, wie z.B. langjährige Berufserfahrung, Weiterbildungen oder dgl. erworben hat. Von Bewerbern aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist die Anerkennung einer vergleich-baren Berufsqualifikation nach der RICHTLINIE 2005/36/EG vorzulegen]- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre
- Anzahl der Führungskräfte
- Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte im Unternehmen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre
- Versorgungssicherheit
- Nachweis, dass der Bieter über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt, um auch bei Ausfall einzelner Bearbeiter die Leistung qualitäts- und fachgerecht erbringen zu können
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Nachweis über die in den letzten fünf (5) Jahren erbrachten vergleichbaren Aufträge im Bereich der raumbezogenen Gutachten oder Planungen im M 1:50.000 und niedriger.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Nachweis der Erfahrungen bei der Erfassung und Bewertung von Daten zu Böden, Bodenfunktionen, Moorböden und Wasser.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Nachweis über Untersuchungen/Gutachten/Planungen
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen zu beauftragen: Option 1: Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber werden vom Auftraggeber je nach Erforderlichkeit zum genannten Festpreis beauftragt. Dazu lädt der Auftraggeber den Auftragnehmer nach … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen zu beauftragen: Option 1: Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber werden vom Auftraggeber je nach Erforderlichkeit zum genannten Festpreis beauftragt. Dazu lädt der Auftraggeber den Auftragnehmer nach Potsdam in die Räume des Ministeriums ein. Option 2: Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber werden vom Auftraggeber je nach Erforderlichkeit zum genannten Festpreis beauftragt. Dazu lädt der Auftragnehmer in die Räume des Auftragnehmers ein. Option 3: Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber werden vom Auftraggeber je nach Erforderlichkeit zum genannten Festpreis beauftragt. Dazu lädt der Auftraggeber oder der Auftragnehmer zu einer Videokonferenz ein. Option 4: Erstellen einer weiteren Karte M 1:300.000 Option 5: Erstellen einer weiteren Textkarte Option 6: Erstellen eines eigenen Themas "Grundwasser"- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 1 Monat
- Angebotsöffnung
- 14.11.2025, 12:05 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Eignungskriterien
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammerzustellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektra … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) zu stellen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieteranfragen und Hinweise auf Unklarheiten sind bis spätestens 7 (sieben) Tage vor Angebotsfrist zu stellen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Bieter führen. Auf die "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" sowie die "Information nach § 7 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 11 Abs. 3 VgV" wird hingewiesen.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY8HEJL Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY8HEJL Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) zu stellen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieteranfragen und Hinweise auf Unklarheiten sind bis spätestens 7 (sieben) Tage vor Angebotsfrist zu stellen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Bieter führen. Auf die "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" sowie die "Information nach § 7 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 11 Abs. 3 VgV" wird hingewiesen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
- Anschrift
- Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, 14467 Potsdam
- Website
- mleuv.brandenburg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
mleuv.brandenburg.de
Bei uns erfasst
- Herstellung von LEFIS 2.0 auf Basis von LM13.07.2026 · 1 Angebot
- Fachlich-konzeptionelle Erarbeitung der Module 1-9 im Rahmen der Neukonzeption der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung - HVE (2009)23.06.2026 · 2 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Brandenburg (26 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ingenieurbüro PROKON GmbH3 Zuschläge
- iproplan Planungsgesellschaft mbH3 Zuschläge
- BG Degat GmbH + NAGLER & DIECK GbR2 Zuschläge
- BPM-Gruppe2 Zuschläge
- Bärmann+Partner GbR - Beratende Ingenieure -2 Zuschläge
- Drees & Sommer SE2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Rahmenvertrag Generalplanerleistungen und Ingenieurleistungen im Hochbau, Los 1Flughafen Berlin Brandenburg GmbHFrist 23.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6617a4ea-9e34-4eb9-9b42-19133c6bb254.