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Fortschreibung des Landschaftsprogrammes Brandenburg - Fortschreibung des Teilplans "Biologische Vielfalt"

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen VV-2024-0022veröffentlicht 29.07.2024erstmals 29.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14467, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Wertungspreis gemäß Preisblatt E150 %
  • Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 27 Monaten
  3. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg
    vor 26 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 26 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  6. Bindefrist endet
    1 Monat ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gem. § 10 Abs. 1 BNatSchG werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich eines Landes im Landschaftsprogramm dargestellt. Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung regelt § 9 Abs. 1-3 BNatSchG. Das Landschaftsprogramm ist fortzuschreiben, sobald und soweit dies im Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist, bzw. gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG nach 10 Jahren. Beide Anlässe liegen vor. Die Fortschreibung kann als sachlicher Teilplan erfolgen, sofern die Umstände, die die Fortschreibung begründen, sachlich begrenzt sind (§ 9 Abs. 4 BNatSchG). Im Januar 2001 wurde das Landschaftsprogramm Brandenburg (LaPro) von der obersten Naturschutzbehörde, dem damaligen Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR), aufgestellt. Aufgrund der vergangenen und gegenwärtigen neuen Entwicklungen und neuen Ansprüche an die Landschaft, wie fortschreitende Bebauung, technische Anlagen für die Nutzung erneuerbarer Energien, Klimawandel oder Lichtemissionen ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt eine stetig größer gewordene Herausforderung geworden. Gleichzeitig haben neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu einem neuen Stand von Wissenschaft und Technik in der Landschaftsplanung geführt und neue gesetzliche Bestimmungen gilt es zu beachten oder umzusetzen. Die Fortschreibung dient der Umsetzung der §§ 1 Abs.1 Nr.1, Abs. 2, Abs. 3 Nrn. 5 und 6, Abs. 4 Nr. 2 sowie Abs. 5 und Abs. 6 BNatSchG und orientiert sich inhaltlich an dessen Regelungen. Auf die Verwendbarkeit für § 2 Abs. 2 bis 6 BNatSchG ist zu achten. Mit dem sachlichen Teilplan soll eine räumlich konkrete Gebietskulisse erarbeitet werden. Diese soll in einer Karte im Maßstab M 1:300.000 dargestellt werden. Die Karte soll die Inhalte der Karte 3.1 des Landschaftsprogramms von 2001 ersetzen, wobei sich am Aufbau der Gliederung dieser Karte orientiert werden soll. Die Karte ist in einer Textdarstellung zu erläutern. Diese soll der Gliederung des LaPro 2001 folgen und nach Priorität geordnete Ziele, sowie Maßnahmen zur Erreichung der Ziele und eine Begründung der Ziele enthalten. Die Verwertbarkeit nach § 9 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 BNatSchG und für die Strategischen Umweltprüfungen bei Planungen Dritter (SUP-Schutzgüter sind zu beachten) im Rahmen der Maßstabsebene M 1:300.000 sind zu gewährleisten.

Beschreibung des Loses

Die Leistung setzt sich aus folgenden Leistungsbestandteilen zusammen: 1) Planungsgrundlagen Besorgen, Zusammenstellen, Einpflegen und Berücksichtigen der folgenden Pläne und Grundlagen - Landesplanung - Landschaftsprogramm Brandenburg - Landschaftsrahmenpläne - Geobasisdaten - weitere Planwerke und Fachdaten 2) Recherche weiterer Grundlagen, weiterer Daten und der Rechtsprechung - Wissenschaftliche Grundlagen - Daten - Rechtsprechung 3) Bewertung a) Konzept Der Auftragnehmer entwickelt zunächst ein Konzept. Dieses beinhaltet eine Liste der erforderlichen Datengrundlagen, eine Recherche zum Thema Biodiversität und Landschaftsplanung, amtliche Dokumente, Programme, Rechtsprechung, eine (Arbeits-)Definition mit Untersetzung der drei Ebenen und eine Auflistung der Arbeitsschritte mit Zeitschiene. Das Konzept wird DOCX- und als PDF-Datei übergeben. b) Zwischenbericht (Erfassung und Bewertung) Der Zwischenbericht beschreibt oder soweit allgemein bekannt, nennt die zu verwendenden Methoden zur Erfassung und Bewertung der biologischen Vielfalt und legt ein grafisches Konzept für die Karten und eine Gliederung für den Text vor. Die Methodik soll auf das Land Brandenburg abgestimmt sein, aber auch die "Schnittstellen" zu den benachbarten Bundesländern und Polen berücksichtigen. Inhaltlich sollen auch die Auswirkungen künstlicher Beleuchtung und des Klimawandels und Ziele zur Klimaanpassung hinsichtlich der biologischen Vielfalt dargestellt werden. Das grafische Konzept soll auch mit Textkarten veranschaulicht werden. Dabei sind Kartenlegende und Textgliederung passfähig. Kapitel, bzw. Unterkapitel untersetzen einzelne Legendenpunkte der Karte. Der Zwischenbericht ist eine Skizze des vorgesehenen Werkes, insbesondere seines Inhalts und der textlichen und kartografischen Darstellung, die es auch Dritten ermöglicht, das Ziel der Planung zu erfassen und zu verstehen. Er benennt weitere, verfügbare, landesweit vorliegende Daten und Planungsgrundlagen, als die in 2.1.1. bis 2.1.5 genannten, die für den Erhalt der biologischen Vielfalt hilfreich oder erforderlich sind. Der Zwischenbericht wird dem Auftraggeber als Ausdruck und als Datei jeweils im PDF-Format und in einem bearbeitbaren DOCX-Format vorgelegt. Der Auftragnehmer arbeitet Hinweise und Anregungen des Auftraggebers ein und stellt den Zwischenbericht fertig. Der Zwischenbericht bildet die Grundlage für die Beteiligung der Behörden zur Festlegung des Untersuchungsrahmens gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 BbgNatSchAG für die Fortschreibung des Landschaftsprogramms. Der Auftragnehmer wertet die eingegangenen Stellungnahmen aus und unterbreitet dem Auftraggeber seinen Vorschlag, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden sollen und berücksichtigt sie nach Entscheidung des Auftraggebers. Der Zwischenbericht umfasst, analog zur HOAI, die Planungsphase "Erfassung". Er besteht aus Text und Textkarten. Diese werden einzeln und als JPG in den Text eingebunden übergeben. Der Text wird DOCX- und als PDF-Datei übergeben. 4) Planung a) Vorentwurf Der Vorentwurf bewertet die Ergebnisse der Erfassung des Zwischenberichts und stellt sie in mindestens einer Bewertungskarte im M 1:300.000 dar. Daraus werden die jeweiligen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen entwickelt und in mindestens einer Karte im M 1:300.000 mit Text dargestellt. Optional (siehe 3., Option 4) können weitere Karten im M 1:300.000 angefertigt werden.Alle Karten werden in 5 Ausdrucken sowie deren GIS-Daten und als PDF (Auflösung 300dpi und 600 dpi) übergeben; Textkarten werden einzeln und als JPG in den Text eingebunden übergeben. Der Text wird DOCX- und als PDF-Datei übergeben. Der Vorentwurf besteht aus Text und Karte im M 1:300.000 und orientiert sich hinsichtlich Gliederung und Layout am LaPro 2001. Der Vorentwurf beinhaltet die Ziele für den Erhalt hochwertiger Räume bzw. zur Verbesserung beeinträchtigter Räume für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Er beinhaltet auch Angaben zur Überprüfung der Verwirklichung der Planziele (Monitoringkonzept, vgl. Anlage 3). Der Vorentwurf bildet die Grundlage für die Hausabstimmung. b) Entwurf Der Auftragnehmer wertet die eingegangenen Stellungnahmen der Hausabstimmung aus und unterbreitet dem AG seinen Vorschlag, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden sollen. Der AG entscheidet über eine etwaige Berücksichtigung und gibt ggf. weitere Hinweise an den AN weiter. Der AN setzt die zu berücksichtigenden Aspekte sowie die Hinweise des AG um und fertigt den Entwurf an. Alle Karten werden in 5 Ausdrucken sowie deren GIS-Daten und als PDF (Auflösung 300dpi und 600 dpi) übergeben; Textkarten werden einzeln und als JPG in den Text eingebunden übergeben. Der Text wird DOCX- und als PDF-Datei übergeben. Der Entwurf wird die Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 ff. BbgNatSchAG. c) Fertigstellung Tabellarische Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Unterbreitung eines Vorschlages, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden sollen oder nicht. Der AG entscheidet über eine etwaige Berücksichtigung und gibt ggf. weitere Hinweise an den AN weiter. Der AN setzt die zu berücksichtigenden Aspekte sowie die Hinweise des AG um und stellt den Plan fertig. (Für weitere Details siehe Vergabeunterlagen Teil B - LeistungsVZ Nr. 2)

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Wertungspreis gemäß Preisblatt E150 %
Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots50 %
Preis
Wertungspreis gemäß Preisblatt E1
Qualität
Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des AngebotsDas Zuschlagskriterium der Qualität wird anhand der von den Bietern gemäß Vergabeunterlagen Teil C - Kriterienkatalog Nr. 4 einzureichenden Unterlagen nach den dort aufgeführten Kriterien und der entsprechenden Gewichtung ermittelt.

Eignung17 von 17 angegeben

Kriterium
Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, eingetragen ist oder auf andere Weise den Beruf erlaubt ausüben darf. Bei freiberuflich tätigen Personen im Sinne von § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG wird auch der … ganz lesenNachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, eingetragen ist oder auf andere Weise den Beruf erlaubt ausüben darf. Bei freiberuflich tätigen Personen im Sinne von § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG wird auch der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, Kammer oder dergleichen oder der Nachweis der Meldung der steuerpflichtigen Leistungen beim zuständigen Finanzamt als gleichwertig anerkannt. Von Bewerbern aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist eine Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung eines in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU1 aufgeführten Berufs- oder Handelsregister beizufügen.
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen
Kriterium
genannt
Kriterium
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über EUR 3.000.000 EUR für Personenschäden und über EUR 1.000.000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen aus … ganz lesenDie Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über EUR 3.000.000 EUR für Personenschäden und über EUR 1.000.000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen ausweisen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Berufshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen.
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Das vom Bewerber vorgesehene Projektteam sollte mindestens über einen Mitarbeiter mit mindestens einem Masterabschluss in Biologie oder Tierökologie (oder einen vergleichbaren Abschluss) und mindestens einen Mitarbeiter mit mindestens einem Masterabschluss in Landschaftsplanung (oder einen vergleich … ganz lesenDas vom Bewerber vorgesehene Projektteam sollte mindestens über einen Mitarbeiter mit mindestens einem Masterabschluss in Biologie oder Tierökologie (oder einen vergleichbaren Abschluss) und mindestens einen Mitarbeiter mit mindestens einem Masterabschluss in Landschaftsplanung (oder einen vergleichbaren Abschluss) verfügen. Der Projektleiter sollte mindestens einen Master-Abschluss in den Fachrichtungen Biologie oder Landschaftsplanung oder einen vergleichbaren Abschluss besitzen. Eine Qualifikation ist dann mit den geforderten Abschlüssen vergleichbar, wenn sie hinsichtlich der Ausbildungsschwerpunkte und der Ausbildungsdauer mit dem genannten Abschluss vergleichbar ist oder der Bewerber die geforderte Qualifikation auf anderem Wege, wie z.B. langjährige Berufserfahrung, Weiterbildungen oder dgl. erworben hat. Von Bewerbern aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist die Anerkennung einer vergleich-baren Berufsqualifikation nach der RICHTLINIE 2005/36/EG vorzulegen]
Kriterium
genannt
Kriterium
[Es sind die für die Erbringung der Leistung vom Bieter vorgesehenen Fachkräfte oder Stellen und deren Eingliederung in das Unternehmen des Bieters sowie die Leistungsbestandteile, die von der jeweiligen Fachkraft bzw. Stelle erbracht werden soll, tabellarisch darzustellen. In den Fällen einer Bewe … ganz lesen[Es sind die für die Erbringung der Leistung vom Bieter vorgesehenen Fachkräfte oder Stellen und deren Eingliederung in das Unternehmen des Bieters sowie die Leistungsbestandteile, die von der jeweiligen Fachkraft bzw. Stelle erbracht werden soll, tabellarisch darzustellen. In den Fällen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder der Einbeziehung von Nachauftragnehmern oder der Hinzuziehung von Honorarkräften oder dgl. sind die Angaben für alle an der Leistungserbringung Beteiligten vorzulegen.]
Kriterium
genannt
Kriterium
[Zur Beurteilung der fundierten Kenntnisse und Erfahrungen sind Angaben und Erklärungen z.B. in Form von Referenzen, Ausbildungs- und Qualifizierungsnachweisen oder Veröffentlichungen des Bewerbers beizufügen oder auf einem gesonderten Dokument im Einzelnen auszuführen.]
Kriterium
[Zur Beurteilung der fundierten Kenntnisse und Erfahrungen sind Angaben und Erklärungen z.B. in Form von Referenzen, Ausbildungs- und Qualifizierungsnachweisen oder Veröffentlichungen des Bewerbers beizufügen oder auf einem gesonderten Dokument im Einzelnen auszuführen.]
Kriterium
[Zur Beurteilung der fundierten Kenntnisse und Erfahrungen sind Angaben und Erklärungen z.B. in Form von Referenzen, Ausbildungs- und Qualifizierungsnachweisen oder Veröffentlichungen des Bewerbers beizufügen oder auf einem gesonderten Dokument im Einzelnen auszuführen.]
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber behält sich vor, in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Vorstudie gem. obiger Nr. 2.2 den Auftragnehmer mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen zu beauftragen: Option 1: Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber werden vom Auftraggeber je nach Erforderlichkeit zum genannten F … ganz lesenDer Auftraggeber behält sich vor, in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Vorstudie gem. obiger Nr. 2.2 den Auftragnehmer mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen zu beauftragen: Option 1: Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber werden vom Auftraggeber je nach Erforderlichkeit zum genannten Festpreis beauftragt. Dazu lädt der Auftraggeber den Auftragnehmer nach Potsdam in die Räume des Ministeriums ein. Option 2: Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber werden vom Auftraggeber je nach Erforderlichkeit zum genannten Festpreis beauftragt. Dazu lädt der Auftraggeber in die Räume des Auftragnehmers ein. Option 3: Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber werden vom Auftraggeber je nach Erforderlichkeit zum genannten Festpreis beauftragt. Dazu lädt der Auftraggeber oder der Auftragnehmer zu einer Videokonferenz ein. Option 4: Erstellen einer weiteren Karte M 1:300.000
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
1 Monat
Angebotsöffnung
18.09.2024, 13:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Eignungskriterien
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammerzustellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) … ganz lesen#Besonders geeignet für:selbst# Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) zu stellen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieteranfragen und Hinweise auf Unklarheiten sind bis spätestens 7 (sieben) Tage vor Angebotsfrist zu stellen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Bieter führen. Auf die "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" sowie die "Information nach § 7 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 11 Abs. 3 VgV" wird hingewiesen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY867G9 Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9YY867G9 Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) zu stellen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieteranfragen und Hinweise auf Unklarheiten sind bis spätestens 7 (sieben) Tage vor Angebotsfrist zu stellen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Bieter führen. Auf die "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" sowie die "Information nach § 7 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 11 Abs. 3 VgV" wird hingewiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

191vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (151 Lose mit Angabe)
196.137 €Zuschlagswert im Median
101.159 € – 376.905 €mittlere Hälfte, 61 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 04.09.2024 auf 18.09.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 04.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 387fe206-dc7c-44b1-9c42-90a1db500b7b.