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vergebenEU-weitDienstleistungen

Forschungsprojekt: Machbarkeitsstudie von KI-gestützter Posenerkennung als Assistenzsystem an Drehmaschinen

Berufsgenossenschaft Holz und Metall · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2026-010-EU-ABTHMveröffentlicht 01.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 207 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 15 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
395 Tsd. €
Laufzeit
21 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55124, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (142 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Konzept70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand ist die Durchführung des Forschungsvorhabens "Machbarkeitsanalyse von KI-gestützter Posenerkennung als Assistenzsystem an Drehmaschinen" im Wege einer Auftragsforschung. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wird die technische Machbarkeit eines KI-unterstützten, kamerabasierten Assistenzsystems untersucht. Es sollen geeignete KI-Modelle zur Erkennung und Unterscheidung gefährlicher von zulässigen Arbeitsweisen als Open Source Software (gemäß OSAID 1.0 mit der Maßgabe, dass Trainingsdaten nicht offengelegt werden müssen) entwickelt und veröffentlicht werden. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse in einem funktionsfähigen, transportablen Demonstrator prototypisch umgesetzt werden. Dabei werden die Robustheit der Verfahren unter realistischen Arbeitsbedingungen sowie bestehende technische und organisatorische Limitationen untersucht. Die Projektergebnisse sollen transparent dokumentiert und hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf weitere Anwendungsfälle bewertet werden. Ein Abgleich mit relevanten rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung [1], die EU-KI-Verordnung [2], die EU-Maschinenverordnung [3] sowie die DGUV Test Prüfgrundsätze GS-BAU-70 [4], soll stattfinden.

Beschreibung des Loses

Siehe Leistungsverzeichnis

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Konzept70 %
Preis30 %
Qualität
Konzeptdie Bewertung der Konzepte aller Bieter wurde anhand von zwei Kriterien vorgenommen: 1. Problem- und Aufgabenverständnis (40%): Die Darstellung des Problem- und Aufgabenverständnisses lässt hinsichtlich der fachlichen Zielsetzungen, der Kenntnisse der fachlichen Zusammenhänge (insb. KI-Anwendung, Computer Vision und Maschinensicher-heit) und der Nachvollziehbarkeit im Hinblick auf die inhaltliche Durchdringung der industriellen Implementierung von KI-Assistenzsystemen unter Berücksichtigung der im Leistungsverzeichnis aufgezeigten Rahmenbedingungen auf die Qualität der Auftragsabwicklung / Leistungserbringung schließen. 2. Arbeitsplanung (60%): Die Darstellung Arbeitsplanung lässt hinsichtlich der Plausibilität und der Praktikabilität des Maßnahmen- und Zeitplans und des Personaleinsatzes sowie der Personalqualifikation unter Berücksichtigung der Bereitstellung und des Betriebs eines geeigneten Versuchsfelds bzw. Reallabors sowie der im Leistungsverzeichnis aufgezeigten Rahmenbedingungen auf die Qualität der Auftragsabwicklung / Leis-ungserbringung schließen.
Preis
Preis (inklusive aller erforderlichen Leistungen und Optionen)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
21 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber de … ganz lesenAngaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXW8YYDYT2F22ENC# Bindend ist die Bindefrist des Angebotes (90 Tage) gemäß den Bewerbungsbedingungen (Dokument 02). Systemseitig ist die Bindefirst falsch gesetzt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Fraunhofer IGD, Rostock12

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Isaac-Fulda-Allee 18, 55124 Mainz
Website
bghm.de
Kontakt
vergabestelle@bghm.de

Bei uns erfasst

258Bekanntmachungen
66Zuschlagsmeldungen

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 14.04.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 86e80fdd-fb9c-4f88-b23d-7119b93bd173.