Forschungsprojekt - DZSF - Öffentliche Netzinfrastrukturen und Cloud-Technologien für Bahnanwendungen
Eisenbahn-Bundesamt · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 111vb/025-0099#008veröffentlicht 23.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 644 Tsd. €
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 28 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 644 Tsd. €
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53175, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 169 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualität 70%70 %
- Preis 30%30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung des Bahnsektors steht die Integration etablierter Informationstechnologien aus dem Anwendungs-IT-Bereich (COTS) in sicherheitsrelevanten Umgebungen im Vordergrund. Dieses Bestreben wird durch den zunehmenden ökonomischen Druck sowie den Wunsch nach Nutzung moderner Technologien in einem Umfeld, das traditionell von hohen Sicherheitsanforderungen geprägt ist, weiter verstärkt. Dennoch sind die Transformationsprozesse im Bahnsektor mit signifikanten Herausforderungen konfrontiert, die aus technologischen Unzulänglichkeiten sowie bestehenden regulatorischen Bedenken und Restriktionen resultieren. Diese Hindernisse sind teilweise auf unzureichend gelöste technische Probleme zurückzuführen oder erfordern eine Anpassung existierender Normen an den aktuellen Stand der Technik unter besonderer Berücksichtigung der Imperative aus dem Safety- und Security-Bereich. Die besonderen Safetyvoraussetzungen des Bahnsektors wurden in der Vergangenheit in der Regel durch die Nutzung hochspezialisierter Technologien unter vollständiger Trennung von öffentlichen Netzen erfüllt. Dies erleichtert zwar die Zulassung, da dadurch die Systeme vollständig in der Kontrolle des Infrastrukturbetreibers liegen und daher exakt nach dessen Vorgaben betrieben werden können. Allerdings treibt dieser hohe Anteil an spezialisierten Systemen die Kosten in die Höhe und verringert die Möglichkeit der Nutzung von Synergien. In der letzten Zeit kam es daher vermehrt zu Bestrebungen, Standard-IT-Lösungen in den safetyrelevanten Komponenten des Bahnsektors (z.B. Leit- und Sicherungstechnik) einzubauen. Hierzu gehört beispielsweise die Nutzung von Cloud-Technologien oder von bereits etablierten öffentlichen Weitverkehrsnetzen wie dem Internet. Wissenschaftlich ungeklärt ist allerdings noch aktuell, ob und wie dies so erfolgen kann, dass eine Verletzung der strengen Safety-Vorgaben hier ausgeschlossen ist. Zu differenzierten Betrachtung der funktionalen Sicherheit eines Bahnsystems, die dessen intrinsische Zuverlässigkeit und bestimmungsgemäße Funktion gewährleistet (Safety) sowie der (Cyber)-Sicherheit, die das System vor gezielten externen Angriffen oder unbefugten Zugriffen schützt (Security), erfolgt eine terminologische Abgrenzung unter Verwendung der international anerkannten englischen Fachbegriffen wie Safety und Security. Diese Differenzierung ist wichtig um den aktuellen Stand der Technik und die spezifischen Anforderungen beider Disziplinen im sicherheitskritischen Eisenbahnsektor präzise abzubilden. Die vorliegende Ausschreibung gliedert sich in 2 technisch und strategisch fokussierte Lose, die den besonderen Anforderungen moderner digitaler Bahnstrukturen Rechnung tragen: Los 1: Bewertung der Eignung und Kompatibilität öffentlicher Netzinfrastrukturen für Safety-relevante Kommunikationsprozesse im Bahnsektor Los 2: Integration und Nutzung von Cloud-Technologien für sicherheitskritische Anwendungen im Bahnsektor
Gegenstand nach CPV
- 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige BeratungHauptgegenstand
- 73300000Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
- 73100000Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
- 73400000Forschung und Entwicklung für Sicherheits- und Verteidigungsgüter
- 48140000Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme
- 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit Software
- 72212140Entwicklung von Software für Eisenbahnleitsysteme
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Bewertung der Eignung und Kompatibilität öffentlicher Netzinfrastrukturen für Safety-relevante Kommunikationsprozesse im Bahnsektor In diesem Los wird die Eignung öffentlicher Netzinfrastrukturen hinsichtlich ihrer Integration in das Bahnsystem für sicherheitsrelevante Kommunikation evaluiert. Es sollen Strategien entwickelt werden, die eine temporäre oder dauerhafte Einbindung öffentlicher Netze für spezifische Infrastrukturen unter Berücksichtigung moderner Technologien ermöglichen. Weiterhin ist die Aufgabe, existierende Defizite in der aktuellen Normgebung zu identifizieren, zu dokumentieren und Anpassungsbedarfe aufzuzeigen. Darauf aufbauend sind detaillierte Vorschläge für die Aktualisierung und Erweiterung der Norminhalte und -strukturen zu erarbeiten, um den Anforderungen moderner Kommunikationstechnologien gerecht zu werden. | 36 Monate | – |
| 2 | Integration und Nutzung von Cloud-Technologien für sicherheitskritische Anwendungen im Bahnsektor In diesem Los soll ermittelt werden, welche Technologien bis zu welcher Sicherheitsstufe für sicherheitsrelevante Anwendungen im Bahnbereich geeignet sind. Es ist zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen private, hybride und öffentliche Clouds für derartige Einsatzbereiche nutzbar sind und welche Beschränkungen eventuell erforderlich werden. Durch die Analyse definierter Nutzungsszenarien soll evaluiert werden, inwieweit eine Migration dieser Szenarien in die Cloud realisierbar ist. | 36 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualität 70%Gewichtung der Qualität: 70%
- Preis
- Preis 30%Gewichtung des Preises: 30%
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Gesamtleistung ist in die Lose 1 und 2 aufgeteilt. Bieter können Angebote auf eine beliebige Anzahl von Losen abgeben Der Auftraggeber kann den Zuschlag in dem Fall auch für beide Lose an einen Bieter vergeben, wenn ein Bieter für diese Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot gemäß den in Kap … ganz lesenkürzer
Die Gesamtleistung ist in die Lose 1 und 2 aufgeteilt. Bieter können Angebote auf eine beliebige Anzahl von Losen abgeben Der Auftraggeber kann den Zuschlag in dem Fall auch für beide Lose an einen Bieter vergeben, wenn ein Bieter für diese Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot gemäß den in Kapitel 4 der Bieterinformation beschriebenen Kriterien abgegeben hat. Angebotene Rabatte auf Loskombinationen sind jedoch unzulässig und fließen nicht in die Bewertung mit ein. Für die Beauftragung der Gesamtleistung müssen qualifizierte Angebote für beide Lose 1 und 2 vorliegen. Indes ist aufgrund der inhaltlichen Verknüpfung der Lose 1 und 2 miteinander, die isolierte Beauftragung nur eines der beiden Lose unter gleichzeitiger Teilaufhebung des Vergabeverfahrens lediglich im Hinblick auf das andere Los, für das kein qualifiziertes Angebot vorliegt, nicht vorgesehen. Vielmehr ist der Auftraggeber dann berechtigt, das gesamte Vergabeverfahren aufzuheben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | DB Systel GmbH, Frankfurt am Main | – |
| 2 | DB Systel GmbH, Frankfurt am Main | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Heinemannstraße 6, 53175 Bonn
- Website
- eisenbahn-bundesamt.de
- Kontakt
- vergabestelle@
eba.bund.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)15 Zuschläge
- Bergische Universität Wuppertal7 Zuschläge
- Ruhr-Universität Bochum7 Zuschläge
- DTV Verkehrsconsult GmbH5 Zuschläge
- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.5 Zuschläge
- Karlsruher Institut für Technologie5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bdc2b4d8-6483-42c4-92a5-e09813dce2d6.