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Forschungsprojekt - DZSF - Öffentliche Netzinfrastrukturen und Cloud-Technologien für Bahnanwendungen

Eisenbahn-Bundesamt · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 111vb/025-0099#008veröffentlicht 18.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 354 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
644 Tsd. €
Laufzeit
36 Monate
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53175, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 169 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität 70%70 %
  • Preis 30%30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Eisenbahn-Bundesamt
    vor 12 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 12 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 08:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  5. Bindefrist endet
    4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung des Bahnsektors steht die Integration etablierter Informationstechnologien aus dem Anwendungs-IT-Bereich (COTS) in sicherheitsrelevanten Umgebungen im Vordergrund. Dieses Bestreben wird durch den zunehmenden ökonomischen Druck sowie den Wunsch nach Nutzung moderner Technologien in einem Umfeld, das traditionell von hohen Sicherheitsanforderungen geprägt ist, weiter verstärkt. Dennoch sind die Transformationsprozesse im Bahnsektor mit signifikanten Herausforderungen konfrontiert, die aus technologischen Unzulänglichkeiten sowie bestehenden regulatorischen Bedenken und Restriktionen resultieren. Diese Hindernisse sind teilweise auf unzureichend gelöste technische Probleme zurückzuführen oder erfordern eine Anpassung existierender Normen an den aktuellen Stand der Technik unter besonderer Berücksichtigung der Imperative aus dem Safety- und Security-Bereich. Die besonderen Safetyvoraussetzungen des Bahnsektors wurden in der Vergangenheit in der Regel durch die Nutzung hochspezialisierter Technologien unter vollständiger Trennung von öffentlichen Netzen erfüllt. Dies erleichtert zwar die Zulassung, da dadurch die Systeme vollständig in der Kontrolle des Infrastrukturbetreibers liegen und daher exakt nach dessen Vorgaben betrieben werden können. Allerdings treibt dieser hohe Anteil an spezialisierten Systemen die Kosten in die Höhe und verringert die Möglichkeit der Nutzung von Synergien. In der letzten Zeit kam es daher vermehrt zu Bestrebungen, Standard-IT-Lösungen in den safetyrelevanten Komponenten des Bahnsektors (z.B. Leit- und Sicherungstechnik) einzubauen. Hierzu gehört beispielsweise die Nutzung von Cloud-Technologien oder von bereits etablierten öffentlichen Weitverkehrsnetzen wie dem Internet. Wissenschaftlich ungeklärt ist allerdings noch aktuell, ob und wie dies so erfolgen kann, dass eine Verletzung der strengen Safety-Vorgaben hier ausgeschlossen ist. Zu differenzierten Betrachtung der funktionalen Sicherheit eines Bahnsystems, die dessen intrinsische Zuverlässigkeit und bestimmungsgemäße Funktion gewährleistet (Safety) sowie der (Cyber)-Sicherheit, die das System vor gezielten externen Angriffen oder unbefugten Zugriffen schützt (Security), erfolgt eine terminologische Abgrenzung unter Verwendung der international anerkannten englischen Fachbegriffen wie Safety und Security. Diese Differenzierung ist wichtig um den aktuellen Stand der Technik und die spezifischen Anforderungen beider Disziplinen im sicherheitskritischen Eisenbahnsektor präzise abzubilden. Die vorliegende Ausschreibung gliedert sich in 2 technisch und strategisch fokussierte Lose, die den besonderen Anforderungen moderner digitaler Bahnstrukturen Rechnung tragen: Los 1: Bewertung der Eignung und Kompatibilität öffentlicher Netzinfrastrukturen für Safety-relevante Kommunikationsprozesse im Bahnsektor Los 2: Integration und Nutzung von Cloud-Technologien für sicherheitskritische Anwendungen im Bahnsektor

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Bewertung der Eignung und Kompatibilität öffentlicher Netzinfrastrukturen für Safety-relevante Kommunikationsprozesse im Bahnsektor

In diesem Los wird die Eignung öffentlicher Netzinfrastrukturen hinsichtlich ihrer Integration in das Bahnsystem für sicherheitsrelevante Kommunikation evaluiert. Es sollen Strategien entwickelt werden, die eine temporäre oder dauerhafte Einbindung öffentlicher Netze für spezifische Infrastrukturen unter Berücksichtigung moderner Technologien ermöglichen. Weiterhin ist die Aufgabe, existierende Defizite in der aktuellen Normgebung zu identifizieren, zu dokumentieren und Anpassungsbedarfe aufzuzeigen. Darauf aufbauend sind detaillierte Vorschläge für die Aktualisierung und Erweiterung der Norminhalte und -strukturen zu erarbeiten, um den Anforderungen moderner Kommunikationstechnologien gerecht zu werden.

36 Monate–
2
Integration und Nutzung von Cloud-Technologien für sicherheitskritische Anwendungen im Bahnsektor

In diesem Los soll ermittelt werden, welche Technologien bis zu welcher Sicherheitsstufe für sicherheitsrelevante Anwendungen im Bahnbereich geeignet sind. Es ist zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen private, hybride und öffentliche Clouds für derartige Einsatzbereiche nutzbar sind und welche Beschränkungen eventuell erforderlich werden. Durch die Analyse definierter Nutzungsszenarien soll evaluiert werden, inwieweit eine Migration dieser Szenarien in die Cloud realisierbar ist.

36 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität 70%70 %
Preis 30%30 %
Qualität
Qualität 70%Gewichtung der Qualität: 70%
Preis
Preis 30%Gewichtung des Preises: 30%

Eignung5 von 5 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Die Eignungskriterien für die Teilnahme an dieser öffentlichen Ausschreibung lauten: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.2.), wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.3.); sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Unterpunkt 3.4.). Bei Bietergemeinsch … ganz lesenDie Eignungskriterien für die Teilnahme an dieser öffentlichen Ausschreibung lauten: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.2.), wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.3.); sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Unterpunkt 3.4.). Bei Bietergemeinschaften ist kurz darzustellen, wie die Partner zu einer Teilleistung beitragen und die Eignung im gesamten Projekt sichergestellt wird. Eignungskriterien werden nicht gewichtet. Die Prüfung erfolgt aufgrund der eingereichten Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 3) und der Referenzliste (Anlage 2). Nachweise werden nur vom späteren Auftragnehmer abgefordert.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden: Wissenschaftliche Kompetenz und aktuelle, einschlägige Kenntnisse zu folgenden Eignungskriterien: 1. Informationssicherheit/Cybersecurity; mindestens zwei Veröffentlichungen in der … ganz lesenIn Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden: Wissenschaftliche Kompetenz und aktuelle, einschlägige Kenntnisse zu folgenden Eignungskriterien: 1. Informationssicherheit/Cybersecurity; mindestens zwei Veröffentlichungen in der nationalen oder internationalen Fachpresse in den letzten drei Jahren; 2. Grundzüge der (digitalen) Eisenbahnsicherungstechnik; 3. Konzeption, Durchführung und Auswertung von wissenschaftlichen Untersuchungen; 4. Erstellung von wissenschaftlichen Berichten. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand einer vom Bieter zusammengestellten Referenzliste für die oben geforderten Kompetenzen überprüft. Daher ist ein aussagekräftiger Nachweis über einschlägige Qualifikationen und Kompetenzen - z.B. durch vergleichbare Projekte, Veröffentlichungen und Mitarbeit in Normungsausschüssen (relevante Quellen) - beizufügen. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 2 (Referenzliste) zu machen: • Auftraggeber, inkl. Kontaktdaten; • Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projektes. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen; • Zuordnung zum geforderten Eignungskriterium; • Leistungszeitraum. Es ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die mit der Durchführung der einzelnen Teilleistungen beauftragten Personen die hierfür notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse haben, durch z.B. Abschlusszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Referenzprojekte. Die Bildung einer Bietergemeinschaft zur besseren Abdeckung der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist möglich. Die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten für jede Teilleistung müssen dargelegt werden und es muss die Benennung eines Projektverantwortlichen erfolgen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung des Bieters (Anlage 3).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
19.11.2025, 08:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Gesamtleistung ist in die Lose 1 und 2 aufgeteilt. Bieter können Angebote auf eine beliebige Anzahl von Losen abgeben Der Auftraggeber kann den Zuschlag in dem Fall auch für beide Lose an einen Bieter vergeben, wenn ein Bieter für diese Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot gemäß den in Kap … ganz lesenDie Gesamtleistung ist in die Lose 1 und 2 aufgeteilt. Bieter können Angebote auf eine beliebige Anzahl von Losen abgeben Der Auftraggeber kann den Zuschlag in dem Fall auch für beide Lose an einen Bieter vergeben, wenn ein Bieter für diese Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot gemäß den in Kapitel 4 der Bieterinformation beschriebenen Kriterien abgegeben hat. Angebotene Rabatte auf Loskombinationen sind jedoch unzulässig und fließen nicht in die Bewertung mit ein. Für die Beauftragung der Gesamtleistung müssen qualifizierte Angebote für beide Lose 1 und 2 vorliegen. Indes ist aufgrund der inhaltlichen Verknüpfung der Lose 1 und 2 miteinander, die isolierte Beauftragung nur eines der beiden Lose unter gleichzeitiger Teilaufhebung des Vergabeverfahrens lediglich im Hinblick auf das andere Los, für das kein qualifiziertes Angebot vorliegt, nicht vorgesehen. Vielmehr ist der Auftraggeber dann berechtigt, das gesamte Vergabeverfahren aufzuheben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Forschungsprojekt - DZSF - Interpretierbare KI für Bahnanwendungen

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 30.12.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

261vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (54 Lose mit Angabe)
288.600 €Zuschlagswert im Median
179.803 € – 637.356 €mittlere Hälfte, 159 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6d46bc5b-a2e9-4622-8b0e-4b640b5208df.