Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungsvertrag "Autonomes Fahren in Hamburg"
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 15042025_AHOI_IAVveröffentlicht 16.04.2025DienstleistungenSonstiges einstufiges Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Sonstiges einstufiges VerfahrenSonstige, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die VHH ist mit rund 2.500 Mitarbeitenden und über 680 Bussen das drittgrößte kommunale Busunternehmen Deutschlands mit Sitz in Hamburg. Das Verkehrsunternehmen wurde 1905 gegründet. Die IAV GmbH ist ein nach ISO 9001 und ISO 27001 zertifizierter Entwicklungsdienstleister und Serienentwickler von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugkomponenten, wobei die IAV GmbH von der Konzeptidee bis zur Serieneinführung die gesamte Entwicklung abdeckt. Insbesondere die weltweit führenden Automobilhersteller und deren Zulieferer gehören zu den Kunden der IAV GmbH. Die Parteien beabsichtigen, das Projekt als Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungsvertrag im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB durchzuführen. Im Rahmen des Projektes werden die Bausteine "On-Demand" und "Autonomes Fahren" in einem komplexen Anwendungsfall und im Realbetrieb mit einer großen Flotte verknüpft und Nutzern als Teil eines intermodalen Mobilitätssystems über die gängigen Buchungs-Plattformen zugänglich gemacht werden. Die VHH strebt dazu den Betrieb eines im ÖPNV integrierten On-Demand-Angebots im Hamburger Bezirk Harburg mit einer gemischten Flotte aus Fahrzeugen mit manueller Steuerung und Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion Level 4 an. Ziel dieser Zusammenarbeit soll es in der aktuellen Phase der Marktentwicklung sein, die gegenwärtig in wesentlichen Bereichen noch nicht ausgereiften technischen Komponenten des autonomen Fahrens (z.B. Selbstfahrsystem, Verkehrssteuerungsplattform, digitale Fahrgastbetreuung und Betriebssoftware) im Zuge der angedachten Entwicklungsarbeit gemeinsam einer marktfähigen Lösung im ÖPNV-Regelbetrieb zuzuführen, die bei der VHH für den Regelbetrieb ohne weitere/größere Integrationsaufwände einsetzbar ist. Die Einführung eines angestrebten Regelbetriebs der autonomen Fahrzeuge in einer gemischten Flotte mit manuellen Fahrzeugen gliedert sich in vier wesentliche Phasen, so dass der in der Forschungs- und Entwicklungskooperation angestrebte Level-4-Hochlaufbetrieb im Anschluss an den Projektabschluss geplant ist.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Hamburg (FB VK), Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter 8.1 ORG-0001 genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Die Vorschrift laute … ganz lesenkürzer
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter 8.1 ORG-0001 genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Die Vorschrift lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Anwendungsbereich des Vergaberechts ist gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht eröffnet. Bei den Leistungen der IAV GmbH handelt es sich um Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Unter den Begriff der Forschung und Entwicklung fallen alle Tätigkeiten, die G … ganz lesenkürzer
Der Anwendungsbereich des Vergaberechts ist gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht eröffnet. Bei den Leistungen der IAV GmbH handelt es sich um Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Unter den Begriff der Forschung und Entwicklung fallen alle Tätigkeiten, die Grundlagenforschung, angewandte Forschung sowie experimentelle Entwicklung beinhalten. Die nach dem Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungsvertrag von der IAV GmbH zu erbringenden Leistungen stellen Grundlagenforschung, sowie angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung dar. Das Hauptziel besteht darin, die Technologie des autonomen Fahrens auf Level 4 erstmals im ÖPNV-Kontext anzuwenden und zu testen (in der Mischflotte mit dem manuellen hvv hop). Durch das Projekt sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, welche technischen, betrieblichen, infrastrukturellen und administrativen Bedingungen für einen sinnvollen und machbaren Einsatz erforderlich sind. Sowohl die Fahrzeuge als auch die notwendige Software werden erstmals unter realitätsnahen Bedingungen erprobt, wodurch wichtige Einsichten zur Weiterentwicklung und Optimierung für eine zukünftige Seriennutzung gewonnen werden. Nach alledem sind von der IAV GmbH erbrachten Leistungen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Sinne des § 116 Abs.1 Nr. 2 GWB. Die Voraussetzungen der Rückausnahme nach § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB liegen nicht vor. Die Forschungsergebnisse verbleiben nicht ausschließlich im Eigentum der VHH. Gem. § 116 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) GWB kommt es dabei nicht auf die zivilrechtliche Eigentumslage an. Entscheidend ist, ob der Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungsrecht an den Forschungsergebnissen erlangt. Dies ist hier nicht der Fall. Die VHH erhält kein ausschließliches Nutzungsrecht an den erzielten Ergebnissen der gemeinsamen Forschung und Entwicklung. Ebenfalls liegen die Voraussetzungen der Rückausnahme aus § 116 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) GWB nicht vor, da die VHH die Leistungen der IAV GmbH nicht vollständig vergütet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 21029 Hamburg
- Kontakt
- vergabestelle@
vhh-mobility.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d671ec0f-7d83-47dd-8ee2-843f0d8808ae.