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vergebenEU-weitDienstleistungen

Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 04514-1/6(2025)veröffentlicht 21.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 348 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
22 Monate15.02.2026 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53175, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
    vor 12 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 11 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:05 Uhr
    vor 11 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 9 Monaten
  6. Bindefrist endet
    14 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Wissen und Ideen sollen in Deutschland schnell und erfolgreich zu Innovationen werden. Mit der Hightech Agenda Deutschland setzt die Bundesregierung Prioritäten für ihre Forschungs- und Innovationspolitik – damit die Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität Deutschlands gestärkt werden. Entscheidend ist dafür auch, dass Ideen und Wissen aus der Forschung schnell in die Anwendung kommen und zu Wertschöpfung führen. Die Ziele der Hightech Agenda Deutschland sind im Internetportal unter https://www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/HightechAgenda/HightechAgenda_node.html dargelegt.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI.1).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterb … ganz lesenVorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VI.3). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen: • Kenntnisse und Erfahrungen in der Forschungs- und Innovationslandschaft Deutschlands und im europäischen Raum einschließlich Prozesse des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers, zu den Rahmenbedingungen, den beteiligten Akteuren sowie zur internationalen Einbettung • Kenntnisse und Erfahrungen zu den Förderangeboten, -konditionen und -verfahren der Forschungs-, Technologie- und Innovationsförderung des Bundes, der Länder und der EU • Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratungstätigkeit und in der Fachkommunikation Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qua … ganz lesenAusführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: • mindestens vierjährige Erfahrung in der Leitung eines Teams von mindestens vier Personen (für mindestens eine/n verantwortliche/n bzw. leitende/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis) • Kenntnisse und Erfahrungen im Projektförderverfahren mit Bezügen zur Innovations- und Forschungsförderung (für mindestens eine/n verantwortliche/n bzw. leitende/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Quali … ganz lesenAusführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden: • Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung von Personen mit unterschiedlichem fachlichem und institutionellem Hintergrund und in serviceorientiertem Arbeiten (für mindestens drei Mitarbeiter/innen) • mind. zweijährige Erfahrung in der Beratung von Förderinteressenten (für mindestens zwei Mitarbeiter/innen) • Kenntnisse und Erfahrungen im Projektförderverfahren mit Bezügen zur Innovations- und Forschungsförderung sowie den damit verbundenen Vorschriften (insb. Vorschriften im deutschen Zuwendungsrecht, im einschlägigen EU-Recht sowie im Handbuch der Projektförderung) (für mindestens drei Mitarbei-ter/innen) • Sprachkenntnisse in Wort und Schrift in Englisch (für mindestens zwei Mitarbeiter/innen) und Französisch (für mindestens einen Mitarbeiter/in) entsprechend Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Nachweis durch entsprechende Zertifikate oder Erfahrungen in vergleichbaren Projekten)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.02.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu einem Jahr.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
14 Wochen
Angebotsöffnung
25.11.2025, 11:05 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 732 (Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

32vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 2 Losen angegeben
369.455 €Zuschlagswert im Median
262.588 € – 4,74 Mio. €mittlere Hälfte, 13 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2ff3bf10-bfd0-4fe0-b277-2086fd2942d4.