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Findung eines Programmsteurers für die Maßnahmen im Rahmen des ISEK Quierschied-Camphauses

Gemeinde Quierschied · Quierschied, Saarland

Aktenzeichen LOT-0001 E45327863veröffentlicht 04.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 218 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Regionalverband Saarbrücken.

Alle Ausschreibungen: Planung in Saarland (34 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 136 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 00:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Quierschied verfügt über ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) im Bereich Fischbach-Camphausen. Im ISEK heißt es sinngemäß: Der Ortsteil Fischbach-Camphausen ist ein attraktiver Wohnstandort in verkehrsgünstiger Lage. Eine Waldparkanlage mit dem Fischbach als „Grüne Mitte“ zeichnen den Ort aus. Der Ort ist jedoch auch geprägt durch seine Vergangenheit als Grubenstandort und hat mit den Herausforderungen des demografischen Wandels zu tun. Problemfelder wie Leerstände und baulich-gestalterische Mängel und der „in die Jahre gekommenene“ Ortskern sind Gründe dafür, warum sich die Gemeinde Quierschied mit Unterstützung der Bund-Länder Städtebauförderung und Fördergeldern aus dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten“ auf den Weg gemacht, den Ortskern von Fischbach-Camphausen fit für die Zukunft zu machen. Dieser soll zu einem lebendigen Ort werden, der auch unter heutigen Bedingungen insbesondere für Wohnen, Versorgung, Kultur und Freizeit gleichermaßen attraktiv ist. Für den Ortskern von Fischbach-Camphausen liegt ein ISEK (siehe Homepage der Gemeinde Quierschied unter https://www.quierschied.de/wirtschaft-bauen-soziales/ortsmitteentwicklung-staedtebaufoerderung) vor, das den „roten Faden“ der Ortskernentwicklung enthält. Das ISEK enthält eine Reihe von Maßnahmen, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen eines Programmsteurers der die Maßnahmen vorbereitet, begleitet und abwickelt. Die Beauftragung soll eine Laufzeit von 4 Jahren mit der Option auf Verlängerung um weitere 4 Jahre haben.

Beschreibung des Loses

Die wesentlichen Leistungen umfassen die in Anhang3_Leistungen-Programmsteuerer enthaltenen Aufgaben. Dazu gehören Leistungen insbesondere die Steuerung und die Organisation der städtebaulichen Gesamtmaßnahme und von Einzelmaßnahmen. Der Programmsteurer soll in diesem Zusammenhang die Gemeinde beraten und unterstützen und für sie das Fördermittelmanagement im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahmen und von Teilmaßnahmen leisten. Weitere Aufgaben bestehen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, der Koordinatipn von Planungen und von weiteren am Prozess Beteiligten, Grundstückamanagement, Betreuung privater Modernisierungsmaßnahmen, usw.

Es handelt sich um die Fortführung der Programmsteurung. Es befindet sich derzeit eine Maßnahme in Ausführung. Weitere Maßnahmen aus dem ISEK sollen angestoßen werden. Leistungsbeginn ist umgehend nach Auftragsvergabe.

Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die in Anlage3_Leistungen-Programmsteurer benannten Aufgaben. Die Beauftragung erfolgt für eine Laufzeit von 4 Jahren mit der Option auf Verlängerung um weitere 4 Jahre.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Qualität der Ausführungen des Bieters in Hinblick auf die Aufgabenstellung zur Herangehensweise an das Projekt, Vorstellungen zur Projektorganisation/-struktur, Ablauf und Prozessgestaltung im Auftragsfall (Näheres siehe Anlage1_Eignungskriterien-Zuschlagskriterien.pdf) Gewichtung 40
Qualität
Qualität der Ausführungen zur Kommunikation mit den am Projekt Beteiligten (z.B. Auftraggeber, Fördergeber) am Beispiel eines bereits umgesetzten Projektes in der Aufgabe als Programmsteurer (Näheres siehe Anlage1_Eignungskriterien-Zuschlagskriterien.pdf) Gewichtung 15
Qualität
Personelle Besetzung: Projektleiter und Stellvertreter, deren Eindruck in der Präsentation sowie persönliche Erfahrungen in der Begleitung und Unterstützung von Kommunen als Programmsteurer (Näheres siehe Anlage1_Eignungskriterien-Zuschlagskriterien.pdf) Gewichtung 25
Preis
Honorarangebot (Näheres siehe Anlage1_Eignungskriterien-Zuschlagskriterien.pdf) Gewichtung 20

Eignung3 von 4 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Beauftragung erfolgt für eine Laufzeit von 4 Jahren mit der Option auf Verlängerung um weitere 4 Jahre.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungs … ganz lesenEs gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Eignungskriterien für den Teilnahmewettbewerb: siehe Auftragsunterlagen, Anlage1_Eignungskriterien-Zuschlagskriterien.pdf.
Hinweis
1) Arbeitssprache ist deutsch. Teilnahmeanträge und Angebote in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Vergabeunterlagen auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnu … ganz lesen1) Arbeitssprache ist deutsch. Teilnahmeanträge und Angebote in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Vergabeunterlagen auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 3) Für die Angebotsunterlagen sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen sind zulässig, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbieter). Bieter haben die FB nebst beigefügten Nachweisen, — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bieter zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Angebotsfrist eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Die Bieter haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihr Angebot rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen. 4) Wichtig: Es besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebote erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über ein Vergabeportal (im vorliegenden Projekt über das Vergabeportal subreport). Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen. 5) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit. 6) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Wenn der AG Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Vergabegespräch eingeladen. 7) Unter 5.1.6 ist angekreuzt: Ja; Klarstellung: Eine ergänzende Erläuterung an dieser Stelle ist im Formular nicht möglich. Der Auftrag ist sowohl für kleinste, kleine, mittlere als auch große Unternehmen geeignet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.04.2026

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