Finanzdienstleistungen
DAK-Gesundheit · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 1001300-1veröffentlicht 13.03.2024Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.
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- Garten- und Baumpflegearbeiten für das Landesfunkhaus NiedersachsenNorddeutscher Rundfunk · HamburgFrist 01.12.2026
- Rahmenvereinbarung BuchbindearbeitenUniversität Hamburg · HamburgFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- dtvp
.deArt der Einreichung nicht angegeben
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Noch kein Angebot möglich. Merken Sie sich die Ausschreibung vor; die Bekanntmachung mit Unterlagen folgt.
Vorinformation: Das Verfahren ist angekündigt, Angebote sind noch nicht möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (99 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (931 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des zu schließenden Vertrages sind wertpapierbezogene Finanzdienstleistungen in Form der Finanzportfolioverwaltung durch einen Finanzdienstleister. Der geschätzte Gesamtwert liegt oberhalb des geltenden Schwellenwertes in Höhe von 221.000 EUR.
Beschreibung des Loses
Die gegenständlich zu beauftragende Leistung ist eine "finanzielle Dienstleistung" im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Da die Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 Nr. 4 GWB erfüllt sind, ist Teil 4 des GWB unanwendbar, und zwar insgesamt. Demnach besteht jedenfalls vergaberechtlich keine Verpflichtung, den gegenständlichen Auftrag im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens zu vergeben. Dieses Ergebnis entspricht dem Sinn und Zweck des § 116 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Begründet wird der Ausnahmetatbestand damit, dass finanzielle Dienstleistungen zum einen üblicherweise ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien voraussetzen und zum anderen der Kapitalmarkt besonders volatil und schnelllebig ist. Auf ebendieses besondere Vertrauensverhältnis ist die Auftraggeberin auch im Rahmen des gegenständlichen Auftrags angewiesen. Daher soll ein Finanzdienstleister außerhalb eines GWB-Vergabeverfahrens beauftragt werden.
Gegenstand nach CPV
- 66000000Finanz- und VersicherungsdienstleistungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Villmombler Str. 76, 53123 Bonn
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM5H9EB Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Wir weisen darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen z … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM5H9EB Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Wir weisen darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Darüber hinaus sind folgende Rügefristen gemäß § 160 Abs. 3 Nr.1 3 GWB zu beachten, die zu einer Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags führen, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat? 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ungeachtet dessen können Bieter und Bewerber die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde (vgl. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB). Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Weiterhin ist zu beachten, dass die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nach § 135 Abs. 3 GWB nicht eintritt , wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Wettbewerbsgewinner: Empira Group (Postanschrift: Gubelstrasse 32, Stadt: Zug, Postleitzahl: 6300, Land, Gliederung (NUTS): Zug (CH066), Land: Schweiz, E-Mail: infofrankfurt@empirainvest.com, Telefon: +41 41 728 75 75) Bekanntmachungs-ID: CXP4YM5H02Q
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- DAK-Gesundheit
- Anschrift
- Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
- Kontakt
- vergabestelle@
dak.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 81f6bc6c-d13b-4289-89a3-fbdc7d3a517f.