Finance-System als Software as a Service
FMS Wertmanagement AöR (Anstalt öffentlichen Rechts) · München, Bayern
Aktenzeichen 25-09-PS-Financeveröffentlicht 12.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 21.11.2025 – …
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (50 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 21.11.2025 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 150 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Vertragsbeginnvor 11 Monaten
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die FMS-WM beschafft ein Finance-System(Finanzdatenservice System als standardisierte Cloudlösung. Es soll eine betriebsfertige, vorkonfigurierte Softwarelösung beschafft werden, die durch den Anbieter zentral in einer geeigneten und zertifizierten Cloud-Infrastruktur betrieben und dem Auftraggeber als Hosted Software-as-a-Service (SaaS) ohne Managed Service zur Nutzung bereitgestellt wird. (Details siehe Vordruck B.1 Leistungsbeschreibung)
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Die Angaben zu den Zuschlagskriterien sind dem Vordruck A. 0 "Verfahrensbedigungen" zu entnehmen.
- Qualität
- Die Angaben zu den Zuschlagskriterien sind dem Vordruck A. 0 "Verfahrensbedigungen" zu entnehmen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 21.11.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Angaben zu Verlängerungen und Optionen sind den Vordrucken C.1 Termsheet und E.3a Preisblatt zu entnehmen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seine … ganz lesenkürzer
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Zuständig sind die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Villemombler Str. 76 53123 Bonn- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Von der Veröffentlichung des Angebotspreises wird zum Schutz des effektiven Wettbewerbes in künftigen Ausschreibungen sowie zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen abgesehen. Aus diesem Grund dient der unter Ziffer 6 angegebene Wert der vergebenen Verträge und der Ausschreibung von „1 Euro“ daher lediglich als Platzhalter, da das Bekanntmachungsformular hier die Eingabe eines Wertes erzwingt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| ORACLE Deutschland B.V. & Co. KG, München | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Prinzregentenstrasse 56, 80538 München
- Kontakt
- evergabe@
fms-wm.de
Bei uns erfasst
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Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Finance-System (FS) als Software as a Service
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 15.09.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (50 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG5 Zuschläge
- Capgemini Deutschland GmbH4 Zuschläge
- SoftwareOne Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Allgeier IT GmbH3 Zuschläge
- BTC Business Technology Consulting AG3 Zuschläge
- Fraunhofer Institut für Exeperimentelles Software Engineering3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 00eb1f8d-5a9b-427f-be35-4f617ca3a201.