FFH-Monitoring Reptilien - Berichtsperiode 2025-2030
Landesamt für Umwelt · Mainz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen LfU_13_34/2024veröffentlicht 14.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 5
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.
- JG | U Ersatzneubauten Gewächshäuser - GeneralplanervergabeLand Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur, vertreten durch die Zentrale des Landesbetriebs LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Mainz, vertreten durch die Niederlassungsleitung · MainzFrist 08.12.2026
- Planung und Errichtung Neubau des Instituts für Pharmazeutische und Biomedizinische Wissenschaften durch einen GeneralunternehmerJohannes Gutenberg-Universität Mainz · MainzFrist 11.12.2026
- Umbau im Schienennetz-Zweig Am SchinnergrabenMVG - Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH · MainzFrist 19.11.2026
- Erstellung einer Kommunikationsstrategie inklusive Planung und Moderation der Beteiligungsprozesse im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen gemäß §165 BauGStadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf · MainzFrist 11.11.2026
Alle Ausschreibungen: Planung in Rheinland-Pfalz (221 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mainz55116, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichlandesverwaltung.vergabe.rlp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 25 Monatenan Landesamt für Umwelt
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über landesverwaltung.vergabe.rlp.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
1.1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 93 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 143 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet der EU-Kommission alle 6 Jahre ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren. Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft. 1.2 FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Seit 2020 wurden in RLP die vom Bund vorgegebenen SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkon-zeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorga-ben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben. 1.3 FFH-Monitoring Reptilienarten in Rheinland-Pfalz In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand fünf Reptilienarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen. Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU externen Kartierenden bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen können je nach Los aus folgenden Bestandteilen bestehen (vgl. auch Tabelle 3 und 4): 1. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 2. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 3. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFH-Monitorings auf den Stichprobenflächen 4. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Lose5 Lose
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Coronella austriaca Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit folgenden Stundenbedarfen für die Lose 1 - 5 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414 der Vergabeunterlagen) wird ohne Mindestabnah-memenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abgeschlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Bei Los 1, Los 2 sowie Los 5 besteht die Möglichkeit der Aufstockung nicht für die nachfolgend aufgelisteten Positionen: - Überprüfung der Habitatgröße bzw. Abgrenzung neuer Stichprobenflächen (vgl. Kapitel 3.3.1) - Durchführung des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen (vgl. Kapitel 3.3.2) - Wiederholungsdurchgang 1 des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen (vgl. Kapitel 3.3.2) | – | – |
| 3 | Lacerta agilis Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit folgenden Stundenbedarfen für die Lose 1 - 5 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414 der Vergabeunterlagen) wird ohne Mindestabnah-memenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abgeschlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Bei Los 1, Los 2 sowie Los 5 besteht die Möglichkeit der Aufstockung nicht für die nachfolgend aufgelisteten Positionen: - Überprüfung der Habitatgröße bzw. Abgrenzung neuer Stichprobenflächen (vgl. Kapitel 3.3.1) - Durchführung des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen (vgl. Kapitel 3.3.2) - Wiederholungsdurchgang 1 des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen (vgl. Kapitel 3.3.2) | – | – |
| 4 | Lacerta bilineata Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit folgenden Stundenbedarfen für die Lose 1 - 5 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414 der Vergabeunterlagen) wird ohne Mindestabnah-memenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abgeschlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Bei Los 1, Los 2 sowie Los 5 besteht die Möglichkeit der Aufstockung nicht für die nachfolgend aufgelisteten Positionen: - Überprüfung der Habitatgröße bzw. Abgrenzung neuer Stichprobenflächen (vgl. Kapitel 3.3.1) - Durchführung des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen (vgl. Kapitel 3.3.2) - Wiederholungsdurchgang 1 des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen (vgl. Kapitel 3.3.2) | – | – |
| 5 | Natrix tessellata Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit folgenden Stundenbedarfen für die Lose 1 - 5 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414 der Vergabeunterlagen) wird ohne Mindestabnah-memenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abgeschlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Bei Los 1, Los 2 sowie Los 5 besteht die Möglichkeit der Aufstockung nicht für die nachfolgend aufgelisteten Positionen: - Überprüfung der Habitatgröße bzw. Abgrenzung neuer Stichprobenflächen (vgl. Kapitel 3.3.1) - Durchführung des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen (vgl. Kapitel 3.3.2) - Wiederholungsdurchgang 1 des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen (vgl. Kapitel 3.3.2) | – | – |
| 6 | Podarcis muralis Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit folgenden Stundenbedarfen für die Lose 1 - 5 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414 der Vergabeunterlagen) wird ohne Mindestabnah-memenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abgeschlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Bei Los 1, Los 2 sowie Los 5 besteht die Möglichkeit der Aufstockung nicht für die nachfolgend aufgelisteten Positionen: - Überprüfung der Habitatgröße bzw. Abgrenzung neuer Stichprobenflächen (vgl. Kapitel 3.3.1) - Durchführung des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen (vgl. Kapitel 3.3.2) - Wiederholungsdurchgang 1 des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen (vgl. Kapitel 3.3.2) | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er drei vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2014 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2014 liegt, die m … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er drei vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2014 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2014 liegt, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen des FFH-Monitorings für Reptilien in Art und Umfang vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu einem der folgenden Aufgabenfelder haben: a) Kartierungen und/oder Monitoring von Reptilien b) Planung und Umsetzung von Artenschutz- oder Artenhilfsprojekten für Reptilien Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Für die Zulässigkeit eines Referenznachweises muss das durchgeführte Projekt nicht vollständig abgeschlossen sein. Jedoch müssen die nachfolgend bezeichneten Leistungen innerhalb eines laufenden Projektes - bezüglich a) mindestens ein Monitoring- und/oder ein Kartierdurchgang und - bezüglich b) mindestens ein Projektjahr durchgeführt und vom Auftraggeber abgenommen worden sein. Referenzen, in denen die Kartierung bzw. das Monitoring nur eine Teilleistung des Projektes darstellt (z. B. bei Kartierungen und Gutachten für Windenergieplanungen, Bauvorhaben, Eingriffen o. ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung des Projektes bezogen auf Reptilien ersichtlich in Art und Umfang vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder.- Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: Er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Perso … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: Er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100.000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- landesverwaltung.vergabe.rlp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 01.10.2024, 10:01 Uhr. An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der Vergabestelle.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Bei den Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung handelt es sich um einen Platzhalter.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYLCT Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabev … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYLCT Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 23.09.2024 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Rheinland-Pfalz (221 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Björnsen Beratende Ingenieure GmbH9 Zuschläge
- Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH8 Zuschläge
- Siemens Aktiengesellschaft RC-DE SI B6 Zuschläge
- Kempen Krause Ingenieure4 Zuschläge
- GBP Gesellschaft für Bauüberwachung und Planung mbH3 Zuschläge
- INGE/GbR KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH und Ludewig+Bock Ingenieure mbB3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5e584ae2-681b-4290-b25f-7746fbd38cac.