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Frist abgelaufenEU-weitPlanung

FFH-Monitoring LRT - Berichtsperiode 2025-2030

Landesamt für Umwelt · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen LfU_13_42/2024veröffentlicht 10.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 726 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.

Alle Ausschreibungen: Planung in Rheinland-Pfalz (221 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
11 Monate01.01.2025 – 30.11.2025
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55116, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlandesverwaltung.vergabe.rlp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Landesamt für Umwelt
    vor 24 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über landesverwaltung.vergabe.rlp.de
    vor 24 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    Die Bindefrist lautet 13.12.2024.
    vor 24 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2025
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Veranlassung Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) . Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (An-hang I, davon 93 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 143 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen (LRT) und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraum-typen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geei-nigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft. FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Seit 2020 werden in RLP die vom Bund vorgegebenen SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutz-güter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wur-den die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben (siehe Tabelle 1). FFH-Monitoring Lebensraumtypen in Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz (RLP) kommen insgesamt 48 LRT nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor. Davon unterliegen nach aktuellem Wissensstand 44 LRT aus Anhang I der FFH-Richtlinie dem FFH-Monitoring im Land. Von den 48 in RLP vorkommenden LRT sollen insgesamt 37 LRT im Rahmen der Leistungserbringung bearbeitet werden (siehe Tabelle 1). Für das Monitoring der FFH-LRT in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leis-tungen bestehen aus folgenden Bestandteilen (vgl. Kapitel 1): 1. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 2. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFH-Monitorings auf den Stichprobenflächen 3. Eingabe der Daten in MultiBaseCS 4. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 1, die Ausfüh-rungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Lose8 Lose

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Offen- und Grünland S

Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit nachfolgenden Stundenbedarfen für die Lose 1 - 8 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abgeschlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall kann nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages erfolgen. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Los 1 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 179 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 165 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4) Los 2 Pos. 1.: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 38 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 35 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 3 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 157 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 144 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4) Los 4 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 35 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 32 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 5 Pos. 1. E: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 264 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 234 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 6 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 135 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 120 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 7 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 338 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 310 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4.: Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 8 Pos. 1: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2.: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 49 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3.: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 45 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4.: Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4).

11 Monate–
2
Los 2: Wald, Moore, Halden, Felsen S

Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit nachfolgenden Stundenbedarfen für die Lose 1 - 8 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abgeschlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall kann nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages erfolgen. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Los 1 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 179 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 165 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4) Los 2 Pos. 1.: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 38 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 35 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 3 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 157 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 144 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4) Los 4 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 35 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 32 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 5 Pos. 1. E: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 264 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 234 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 6 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 135 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 120 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 7 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 338 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 310 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4.: Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 8 Pos. 1: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2.: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 49 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3.: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 45 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4.: Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4).

11 Monate–
3
Los 3: Offen- und Grünland N

Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit nachfolgenden Stundenbedarfen für die Lose 1 - 8 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abgeschlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall kann nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages erfolgen. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Los 1 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 179 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 165 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4) Los 2 Pos. 1.: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 38 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 35 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 3 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 157 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 144 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4) Los 4 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 35 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 32 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 5 Pos. 1. E: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 264 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 234 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 6 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 135 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 120 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 7 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 338 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 310 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4.: Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 8 Pos. 1: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2.: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 49 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3.: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 45 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4.: Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4).

23 Monate–
4
Los 4: Wald, Moore, Halden, Felsen N

Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit nachfolgenden Stundenbedarfen für die Lose 1 - 8 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abgeschlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall kann nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages erfolgen. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Los 1 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 179 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 165 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4) Los 2 Pos. 1.: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 38 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 35 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 3 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 157 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 144 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4) Los 4 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 35 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 32 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 5 Pos. 1. E: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 264 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 234 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 6 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 135 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 120 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 7 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 338 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 310 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4.: Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 8 Pos. 1: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2.: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 49 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3.: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 45 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4.: Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4).

23 Monate–
5
Los 5: Offen- und Grünland W

Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit nachfolgenden Stundenbedarfen für die Lose 1 - 8 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abgeschlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall kann nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages erfolgen. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Los 1 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 179 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 165 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4) Los 2 Pos. 1.: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 38 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 35 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 3 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 157 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 144 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4) Los 4 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 35 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 32 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 5 Pos. 1. E: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 264 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 234 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 6 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 135 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 120 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 7 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 338 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 310 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4.: Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 8 Pos. 1: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2.: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 49 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3.: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 45 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4.: Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4).

35 Monate–
6
Los 6: Wald, Moore, Halden, Felsen W

Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit nachfolgenden Stundenbedarfen für die Lose 1 - 8 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abgeschlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall kann nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages erfolgen. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Los 1 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 179 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 165 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4) Los 2 Pos. 1.: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 38 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 35 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 3 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 157 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 144 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4) Los 4 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 35 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 32 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 5 Pos. 1. E: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 264 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 234 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 6 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 135 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 120 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 7 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 338 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 310 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4.: Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 8 Pos. 1: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2.: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 49 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3.: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 45 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4.: Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4).

35 Monate–
7
Los 7: Offen- und Grünland M

Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit nachfolgenden Stundenbedarfen für die Lose 1 - 8 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abgeschlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall kann nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages erfolgen. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Los 1 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 179 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 165 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4) Los 2 Pos. 1.: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 38 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 35 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 3 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 157 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 144 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4) Los 4 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 35 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 32 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 5 Pos. 1. E: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 264 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 234 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 6 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 135 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 120 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 7 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 338 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 310 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4.: Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 8 Pos. 1: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2.: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 49 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3.: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 45 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4.: Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4).

47 Monate–
8
Los 8: Wald, Moore, Halden, Felsen M

Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit nachfolgenden Stundenbedarfen für die Lose 1 - 8 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abgeschlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall kann nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages erfolgen. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Los 1 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 179 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 165 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4) Los 2 Pos. 1.: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 38 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 35 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 3 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 157 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 144 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4) Los 4 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 35 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 32 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 5 Pos. 1. E: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 264 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 234 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 6 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 135 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 120 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4. : Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 7 Pos. 1. : Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 338 Stichprobenflächen hin-gehend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktu-alisiert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Ka-pitel 3.3.1). Pos. 3. : Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 310 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4.: Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4). Los 8 Pos. 1: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. Kapitel 3.2). Pos. 2.: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 49 Stichprobenflächen hinge-hend ihrer LRT-Fläche überprüft sowie bezüglich ihrer räumlichen Abgrenzung aktuali-siert (bei alten SPF) bzw. neu abgegrenzt (bei neuen SPF) werden können (vgl. Kapitel 3.3.1). Pos. 3.: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 45 Stichprobenflächen das FFH-Monitoring durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Pos. 4.: Max. 39 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. Kapitel 3.4).

47 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Alle Lose: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: Er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR … ganz lesenAlle Lose: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: Er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100.000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist. Die vorstehende Anforderung ist mittels des Formulars 310 zu belegen.
Kriterium
Lose 1, 3, 5, 7: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304a, dass: Er drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2014 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn … ganz lesenLose 1, 3, 5, 7: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304a, dass: Er drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2014 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2014 liegt, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen des FFH-Monitorings für die in den jeweiligen Losen enthaltenen LRT in Art und Umfang vergleichbar sind und einen direkten Bezug zum jeweils ausgeschriebenen Los haben: - Kartierung und/oder Monitoring von Offenlandbiotopen oder -LRT Referenzen, in denen der Bezug zum LRT-Monitoring nur eine Teilleistung des Projektes darstellt (z.B. bei Kartierungen und Gutachten für Bauvorhaben, Eingriffe o.ä.) sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung des Projektes bezogen auf die LRT ersichtlich in Art und Umfang vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder. Die Referenznachweise die Lose 1, 3, 5 und 7 betreffend sind mittels des Formulars 311 darzustellen. Lose 2, 4, 6 und 8: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304b, dass: Er drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2014 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2014 liegt, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen des FFH-Monitorings für die in den jeweiligen Losen enthaltenen LRT in Art und Umfang vergleichbar sind und einen direkten Bezug zum jeweils ausgeschriebenen Los haben: - Kartierung und/oder Monitoring von Wald-/Moor- oder Felsbiotopen oder -LRT Referenzen, in denen der Bezug zum LRT-Monitoring nur eine Teilleistung des Projektes darstellt (z.B. bei Kartierungen und Gutachten für Bauvorhaben, Eingriffe o.ä.) sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung des Projektes bezogen auf die LRT ersichtlich in Art und Umfang vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder. Die Referenznachweise die Lose 2, 4, 6 und 8 betreffend sind mittels des Formulars 311 darzustellen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
30.11.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
11.11.2024, 10:01 Uhr. Die Bindefrist lautet 13.12.2024.. Die elektronische Angebotsöffnung erfolgt durch zwei Vertreter der Vergabestelle. Vertreter der Bieter dürfen nicht anwesend sein.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYL73 Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabev … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPDYYHYL73 Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 04.11.2024 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (32 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 22e34301-c973-4cba-9a7f-91de6f88daa3.