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Frist abgelaufenEU-weitPlanung

FFH-Monitoring Libellen - Berichtsperiode 2025-2030

Landesamt für Umwelt · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen LfU_13_33/2024veröffentlicht 13.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 769 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.

Alle Ausschreibungen: Planung in Rheinland-Pfalz (221 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
6
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55116, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlandesverwaltung.vergabe.rlp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Landesamt für Umwelt
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über landesverwaltung.vergabe.rlp.de
    vor 25 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 25 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

1.1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 93 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 143 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet der EU-Kommission alle 6 Jahre ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren. Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehr-jährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft. 1.2 FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Seit 2020 wurden in RLP die vom Bund vorgegebenen SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorga-ben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzen-sus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben. In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand acht Libellenarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen. Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leis-tungen können je nach Los aus folgenden Bestandteilen bestehen: 1. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 2. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 3. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFH-Monitorings auf den Stichprobenflächen 4. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausfüh-rungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Lose6 Lose

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Coenagrion ornatum; Coenagrion mercuriale

Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit folgenden Stundenbedarfen für die Lose 1 - 6 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414 der Vergabeunterlagen) wird ohne Mindestabnah-memenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abge-schlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Bei Los 1 (Hinweis: nur bei Coenagrion mercuriale), Los 5 sowie Los 6 besteht die Möglichkeit der Aufstockung nicht für die nachfolgend aufgelisteten Positionen: - Überprüfung der Habitatgröße bzw. Abgrenzung neuer Stichprobenflächen - Durchführung des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen - Wiederholungsdurchgang 1 des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen - Wiederholungsdurchgang 2 des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen Der Umfang je Los kann Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

––
3
Leucorrhinia caudalis; Leucorrhinia albifrons

Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit folgenden Stundenbedarfen für die Lose 1 - 6 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414 der Vergabeunterlagen) wird ohne Mindestabnah-memenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abge-schlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Bei Los 1 (Hinweis: nur bei Coenagrion mercuriale), Los 5 sowie Los 6 besteht die Möglichkeit der Aufstockung nicht für die nachfolgend aufgelisteten Positionen: - Überprüfung der Habitatgröße bzw. Abgrenzung neuer Stichprobenflächen - Durchführung des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen - Wiederholungsdurchgang 1 des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen - Wiederholungsdurchgang 2 des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen Der Umfang je Los kann Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

––
4
Oxygastra curtisii

Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit folgenden Stundenbedarfen für die Lose 1 - 6 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414 der Vergabeunterlagen) wird ohne Mindestabnah-memenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abge-schlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Bei Los 1 (Hinweis: nur bei Coenagrion mercuriale), Los 5 sowie Los 6 besteht die Möglichkeit der Aufstockung nicht für die nachfolgend aufgelisteten Positionen: - Überprüfung der Habitatgröße bzw. Abgrenzung neuer Stichprobenflächen - Durchführung des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen - Wiederholungsdurchgang 1 des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen - Wiederholungsdurchgang 2 des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen Der Umfang je Los kann Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

––
5
Leucorrhinia pectoralis

Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit folgenden Stundenbedarfen für die Lose 1 - 6 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414 der Vergabeunterlagen) wird ohne Mindestabnah-memenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abge-schlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Bei Los 1 (Hinweis: nur bei Coenagrion mercuriale), Los 5 sowie Los 6 besteht die Möglichkeit der Aufstockung nicht für die nachfolgend aufgelisteten Positionen: - Überprüfung der Habitatgröße bzw. Abgrenzung neuer Stichprobenflächen - Durchführung des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen - Wiederholungsdurchgang 1 des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen - Wiederholungsdurchgang 2 des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen Der Umfang je Los kann Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

––
6
Ophiogomphus cecilia

Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit folgenden Stundenbedarfen für die Lose 1 - 6 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414 der Vergabeunterlagen) wird ohne Mindestabnah-memenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abge-schlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Bei Los 1 (Hinweis: nur bei Coenagrion mercuriale), Los 5 sowie Los 6 besteht die Möglichkeit der Aufstockung nicht für die nachfolgend aufgelisteten Positionen: - Überprüfung der Habitatgröße bzw. Abgrenzung neuer Stichprobenflächen - Durchführung des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen - Wiederholungsdurchgang 1 des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen - Wiederholungsdurchgang 2 des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen Der Umfang je Los kann Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

––
7
Stylurus flavipes (ehemals Gomphus flavipes)

Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit folgenden Stundenbedarfen für die Lose 1 - 6 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414 der Vergabeunterlagen) wird ohne Mindestabnah-memenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abge-schlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Bei Los 1 (Hinweis: nur bei Coenagrion mercuriale), Los 5 sowie Los 6 besteht die Möglichkeit der Aufstockung nicht für die nachfolgend aufgelisteten Positionen: - Überprüfung der Habitatgröße bzw. Abgrenzung neuer Stichprobenflächen - Durchführung des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen - Wiederholungsdurchgang 1 des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen - Wiederholungsdurchgang 2 des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen Der Umfang je Los kann Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er drei vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2014 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2014 liegt, die … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er drei vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2014 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2014 liegt, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen des FFH-Monitorings für Libellen in Art und Umfang vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu einem der folgenden Aufgabenfelder haben: a) Kartierungen und/oder Monitoring von Libellen b) Planung und Umsetzung von Artenschutz- oder Artenhilfsprojekten für Libellen Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Für die Zulässigkeit eines Referenznachweises muss das durchgeführte Projekt nicht vollständig abgeschlossen sein. Jedoch müssen die nachfolgend bezeichneten Leistungen innerhalb eines laufenden Projektes - bezüglich a) mindestens ein Monitoring- und/oder ein Kartierdurchgang und - bezüglich b) mindestens ein Projektjahr durchgeführt und vom Auftraggeber abgenommen worden sein. Referenzen, in denen die Kartierung bzw. das Monitoring nur eine Teilleistung des Projektes darstellt (z. B. bei Kartierungen und Gutachten für Windenergieplanungen, Bauvorhaben, Eingriffen o. ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung des Projektes bezogen auf Libellen ersichtlich in Art und Umfang vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder.
Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: Er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Perso … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: Er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100.000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
30.09.2024, 10:01 Uhr. An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der Vergabestelle.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bei den Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung handelt es sich um einen Platzhalter.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYLM2 Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabev … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPDYYHYLM2 Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 23.09.2024 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

266vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (239 Lose mit Angabe)
207.221 €Zuschlagswert im Median
92.476 € – 482.144 €mittlere Hälfte, 120 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 03846b71-d60b-49e2-a26f-4c5308c8d3bc.