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Feuerwache Dietigheimer Straße, Feuerwehrfahrzeuge - Lieferung von 2 Abrollbehältern Tank

Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle - · Bad Homburg v. d. Höhe, Hessen

Aktenzeichen HG-2024-0074veröffentlicht 07.10.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 823 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.

Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Hessen (16 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 4 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Monate30.09.2024 – 31.07.2025
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (51 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (74 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Umsetzung des vorgegebenen Konzeptes gem. LV30 %
  • Zusammenhängende Platzreseve in Volumen5 %
  • Werkzeugloser Zugang bei Wartung und Instandhaltung5 %
  • Befülldauer des Löschwasserbehälters von 0 bis 100 Prozent10 %
  • Entleerungsdauer des Löschwasserbehälters von 100 bis 0 Prozent10 %
  • Gewährleistung10 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2025
    vor 25 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Lieferung von 2 Abrollbehältern Tank

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rahmengestell und Aufbau

Ziel der Ausschreibung ist die Lieferung von 2 Stück Abrollbehältern (4 Lose), ausgebaut mit Haltern und Aufnahmen für Beladung, sowie fertig bestückt für Einsatzlagen, bei denen mit einer begrenzeten Wasserversorgung zu rechnen ist. Nach Auftragserfüllung aller Lose muss ein für den Einsatzdienst vollständiger und betriebsbereiter Zustand erreicht sein. Die Abrollbehälter müssen mit den Trägerfahrzeugen des Auftraggebers nutzbar sein. Los 1 "Abrollbehälter - Rahmengestell und Aufbau": Der Auftragnehmer des Loses 1 muss 2 Stück Abrollbehälter, definiert nach Tabellenblatt "Los 1" herstellen und inverkehrbringen. Die in Los 1 beschriebenen Leistungen müssen umgesetzt werden. Er hat dafür zu sorgen, dass alle nötigen Güteprüfungen und Abnahmen nach Verkehrsüblichkeit sowie nach Los 1 durchgeführt werden, dass der Abrollbehälter auf die Beladung der Lose 2 und 3 abgestimmt ist und Lagervorrichtungen hierfür aufweist. Bei Auslieferung muss die genannte Beladung ladungssicher und vollständig auf dem Abrollbehälter verladen sein. Alle Behälter des Abrollbehälters (Wasser und Kraftstoffe) müssen den Füllgrad 100 von 100 Prozent aufweisen.

10 Monate–
2
Beladung

Los 2 "Feuerwehrtechnische Beladung": Der Auftragnehmer des Loses 2 muss die im Tabellenblatt "Los 2" definierte Beladung bereitstellen und liefern. Ort der Leistungserfüllung ist die Anschrift des Auftraggebers, dabei muss die Lieferung in der Leistung inbegriffen sein.

10 Monate–
3
Tragkraftspritzen

Los 3 "Tragkraftspritzen": Der Auftragnehmer des Loses 3 muss die im Tabellenblatt "Los 3" definierten Tragkraftspritzen inklusive dem aufgelisteten Zubehör bereitstellen und liefern. Ort der Leistungserfüllung ist die Anschrift des Auftraggebers, dabei muss die Lieferung in der Leistung inbegriffen sein.

10 Monate–
4
Pumpen und Strahlrohre

Los 4 "Pumpen und Strahlrohre": Der Auftragnehmer des Loses 4 muss die im Tabellenblatt "Los 4" definierten mobilen Waldbrand-Pumpen inklusive dem aufgelisteten Zubehör bereitstellen und liefern. Ort der Leistungserfüllung ist die Anschrift des Auftraggebers, dabei muss die Lieferung in der Leistung inbegriffen sein.

10 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag6 von 6 angegeben

Umsetzung des vorgegebenen Konzeptes gem. LV30 %
Zusammenhängende Platzreseve in Volumen5 %
Werkzeugloser Zugang bei Wartung und Instandhaltung5 %
Befülldauer des Löschwasserbehälters von 0 bis 100 Prozent10 %
Entleerungsdauer des Löschwasserbehälters von 100 bis 0 Prozent10 %
Gewährleistung10 %
Preis30 %
Qualität
Umsetzung des vorgegebenen Konzeptes gem. LV
Qualität
Zusammenhängende Platzreseve in Volumen
Qualität
Werkzeugloser Zugang bei Wartung und Instandhaltung
Qualität
Befülldauer des Löschwasserbehälters von 0 bis 100 Prozent
Qualität
Entleerungsdauer des Löschwasserbehälters von 100 bis 0 Prozent
Qualität
Gewährleistung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.09.2024
Vertragsende
31.07.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag ist unzulässig … ganz lesenEin Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Hinweise zur Losaufteilung: Es können alle, aber auch nur einzelne Lose angeboten werden. Diesbezüglich werden alle Lose getrennt voneinander gewertet. 2. Ergänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 344. … ganz lesen1. Hinweise zur Losaufteilung: Es können alle, aber auch nur einzelne Lose angeboten werden. Diesbezüglich werden alle Lose getrennt voneinander gewertet. 2. Ergänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 344. 3. Nach den §§ 5 und 6 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmen Verpflichtungserklärungen abzugeben. 4. Die vom Bieter zur Verfügung gestellten Informationen und Daten werden im Rahmen des DSGVO erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes des Bieters. 5. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch als kostenloser Download über die Vergabeplattform der eHAD unter www.had.de zur Verfügung gestellt. Es erfolgt kein schriftlicher Versand von Vergabeunterlagen. 6. Fragen zu den Vergabeunterlagen können nur bis 1 Woche vor dem Eröffnungstermin über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform der eHAD gestellt werden. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

Lose 2, 3, 4

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.09.2024
Vertragsende
31.07.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag ist unzulässig … ganz lesenEin Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Hinweise zur Losaufteilung: Es können alle, aber auch nur einzelne Lose angeboten werden. Diesbezüglich werden alle Lose getrennt voneinander gewertet. 2. Ergänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 344. … ganz lesen1. Hinweise zur Losaufteilung: Es können alle, aber auch nur einzelne Lose angeboten werden. Diesbezüglich werden alle Lose getrennt voneinander gewertet. 2. Ergänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 344. 3. Nach den §§ 5 und 6 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmen Verpflichtungserklärungen abzugeben. 4. Die vom Bieter zur Verfügung gestellten Informationen und Daten werden im Rahmen des DSGVO erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes des Bieters. 5. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch als kostenloser Download über die Vergabeplattform der eHAD unter www.had.de zur Verfügung gestellt. Es erfolgt kein schriftlicher Versand von Vergabeunterlagen. 6. Fragen zu den Vergabeunterlagen können nur bis 1 Woche vor dem Eröffnungstermin über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform der eHAD gestellt werden. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1kein Zuschlag angegeben3
2kein Zuschlag angegeben1
3kein Zuschlag angegeben1
4kein Zuschlag angegeben2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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40vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (47 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2e2fbb8e-719b-46a7-9f42-d6534cf92954.