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Feuer-Rohbau-Versicherung: Neubau Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz- Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen inkl. neuer Funktionsbereich

Baugesellschaft UMG mbH · Göttingen, Niedersachsen

Aktenzeichen 24E66515BS1029veröffentlicht 05.11.2024erstmals 05.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 694 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 05.11.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
53 Monate23.05.2025 – 29.10.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 24 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.10.2029
    vor 18 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer separaten Feuer-Rohbau-Versicherung zur Absicherung des Projekts: Neubau Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz- und Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen inkl. neuer Funktionsbereiche sowie Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsmaßnahmen.

Beschreibung des Loses

Die Auftraggeberin ist Versicherungsnehmerin. Als versicherte Unternehmen gelten: - alle angeschlossenen Firmen. Weitere Versicherte der Verträge sind - die Universitätsmedizin Göttingen UMG - die Dachgesellschaft Bauvorhaben Hochschulmedizin Niedersachen (DBHN) - die mit der Ausführung und den Arbeiten für das Bauprojekt beauftragten Bauunternehmen und Arbeitsgemeinschaften einschließlich aller Unterauftragnehmer, - die an dem Bauvorhaben beteiligten Sachverständigen, Architekten, Ingenieure, Projektmanager (Projektentwickler, -developer, -controller, -steuerer) sowie Sonderfachleute, gleich von wem sie beauftragt sind, - die Mieter bzw. Nutzer Die Auftraggeberin plant auf dem Campus der Universitätsmedizin Göttingen mit dem Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" die Errichtung aller klinischen Funktionseinrichtungen für die Akutversorgung von Notfallpatienten sowie Schwer- bzw. Mehrfachverletzten in optimaler räumlicher und funktionaler Anordnung zueinander. Die nachfolgend aufgeführten Kliniken und Funktionsbereiche werden in dieser Baustufe realisiert - Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Kinderchirurgie (CALL) - Klinik für Anästhesiologie (ANAE) - Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie (HTG) - Klinik für Kardiologie und Pneumologie (KARD) - Klinik für Neurochirurgie (NCHI) - Klinik für Neurologie und Klinische Neurophysiologie (NEUR) - Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Plastische Chirurgie (CUOP) Zudem sollen auf Basis der Fortschreibung der Bauabschnittsplanung die Funktionsbereiche - Ambulanz der Klink für Allgemein- und Viszeralchirurgie (CALL) - Zentrum für Bildgebende Diagnostik - Ambulantes Operieren (AOP) - Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) in die Baustufe 1 integriert sowie Maßnahmen zur Digitalisierung und Erhöhung der Nachhaltigkeit umgesetzt werden. i.Ü. vergleiche die Leistungsbeschreibung innerhalb der Vergabeunterlagen

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Niedrigster Prämiensatz100 %
Preis
Niedrigster PrämiensatzDie Vergabe erfolgt grundsätzlich auf Basis des niedrigsten Prämiensatzes (Preises) unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konstellation aus Führungs- und Beteiligungsangeboten. Das Verfahren zur Ermittlung der wirtschaftlichsten Lösung stellt sich im Detail wie folgt dar: 1. Schritt: Im Rahmen der Wertung wird unter den eingereichten Führungsangeboten zunächst das Angebot mit dem niedrigsten Prämiensatz ermittelt. Werden mehrere Prämiensätze abgefragt, wird zur Wertung aus den Prämiensätzen sowie der jeweiligen Berechnungsgrundlage (z. B. Jahresgesamtbausumme, Versicherungssumme) die Gesamtprämie als Wertungspreis ermittelt. Ist das danach beste Führungsangebot auch das Angebot mit dem niedrigsten Prämiensatz (Preis) insgesamt, wird dieses Angebot mit der angebotenen Maximalzeichnungsquote weiter berücksichtigt. Gibt es hingegen günstigere Beteiligungsangebote, dann wird das günstigste Führungsangebot zunächst nur mit einem Anteil in Höhe einer Haftungsquote von max. 50 % berücksichtigt. 2. Schritt: Der restliche Anteil für die vollständige Deckung wird über die verbleibenden preislich günstigeren Beteiligungsangebote der Reihe nach entsprechend der angebotenen Zeichnungsquoten aufgefüllt. 3. Schritt: Sind keine preisgünstigeren Beteiligungsangebote in ausreichendem Umfang für eine Deckung von 100 % vorhanden, werden die bislang im 1. Schritt unberücksichtigten Zeichnungsquoten des ausgewählten Führungsangebotes und danach ggf. weitere preislich teurere Beteiligungsangebote der Reihe nach für die Zuschlagsentscheidung vorgesehen. Sofern das zuvor beschriebene Vorgehen zu dem Ergebnis führt, dass zur vollständigen Deckung des Risikos und damit zur Bildung des Versichererkonsortiums ein Anteil übrigbleibt, der unterhalb der Mindestquote liegt, kann auch unterhalb der Mindestquote ein Beteiligungsangebot berücksichtigt werden.

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
Befähigung zum Geschäftsbetrieb als Versicherer nach den Voraussetzungen des Versicherungsaufsichts- gesetzes (VAG) Der Bewerber hat zu erklären, dass er über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicheru … ganz lesenBefähigung zum Geschäftsbetrieb als Versicherer nach den Voraussetzungen des Versicherungsaufsichts- gesetzes (VAG) Der Bewerber hat zu erklären, dass er über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der Befähigung zum Geschäftsbetrieb (Kopie der Erlaubnis) zu fordern. Im Übrigen wird auf den Teilnahmeantrag verwiesen.
Kriterium
Der Bieter hat zu erklären, dass er mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt: 1. Unter Berücksichtigung des konkreten Risikos verfügen wir über einen ausreichenden Rück- versicherungsschutz und die Versicherungsverträge sind bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversich … ganz lesenDer Bieter hat zu erklären, dass er mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt: 1. Unter Berücksichtigung des konkreten Risikos verfügen wir über einen ausreichenden Rück- versicherungsschutz und die Versicherungsverträge sind bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen. 2. Wir verfügen über ein Finanzkraftrating bei einer anerkannten Rating-Einrichtung/-Agentur (welches nicht älter als der 01. Januar 2021 ist und mindestens einen Ratingcode A-, A3, Alow oder vergleichbar aufweist) oder über einen ähnlich geeigneten sowie aktuellen Nachweis über unsere bestehende Finanzstärke. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis des Finanzkraftratings (Kopie des Finanzkraftratings) zu fordern. Im Übrigen wird auf den Teilnahmeantrag verwiesen.
Kriterium
Der Bieter hat zu erklären, dass er über die nachfolgenden Referenzen verfügt: Für eine Bewerbung auf eine Führungsleistung (Alleinversicherer / Mitversicherer mit Übernahme einer Führung): Wir erklären, soweit wir uns für eine Übernahme der Führungsleistung bewerben, dass wir über mindestens drei … ganz lesenDer Bieter hat zu erklären, dass er über die nachfolgenden Referenzen verfügt: Für eine Bewerbung auf eine Führungsleistung (Alleinversicherer / Mitversicherer mit Übernahme einer Führung): Wir erklären, soweit wir uns für eine Übernahme der Führungsleistung bewerben, dass wir über mindestens drei Referenzen verfügen, welche die folgenden Anforderungen erfüllen: - Es handelt sich um Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (Feuer-Rohbau- Versicherungen), die in den letzten drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen. - Der Bieter war bzw. ist als Allein- oder Führungsversicherer an dem Versicherungsvertrag beteiligt und die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Gesamtbausumme betrug bzw. beträgt mehr als 100 Mio. EUR netto. Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Namen und Anschrift behält sich die Vergabestelle zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor. In diesem Zusammenhang ist es auch ausreichend, wenn der Nachweis der Referenzen durch Einreichung anonymisierter oder pseudonymisierter Vertragsdokumente erfolgt. Bei Bietern, die sich als gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft bewerben, müssen die Referenzen mindestens bei dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, das später auch entsprechende Leistungen erbringt. Für eine Bewerbung als Mitversicherer ohne Führungsleistung: Wir erklären, soweit wir uns als Mitversicherer ohne Führungsleistung bewerben, dass wir mindestens über drei Referenzen verfügen, welche die folgenden Anforderungen erfüllen: - Es handelt sich um Referenzen über die Zeichnung eines vergleichbaren Versicherungsvertrages (Feuer- Rohbau-Versicherungen), die in den letzten drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen. - Der Bieter war bzw. ist als Mitversicherer an dem Versicherungsvertrag beteiligt und die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Gesamtbausumme betrug bzw. beträgt mehr als 50 Mio. EUR netto. Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Namen und Anschrift behält sich die Vergabestelle zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor. In diesem Zusammenhang ist es auch ausreichend, wenn der Nachweis der Referenzen durch Einreichung anonymisierter oder pseudonymisierter Vertragsdokumente erfolgt. Bei Bietern, die sich als gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft bewerben, müssen die Referenzen mindestens bei dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, das später auch entsprechende Leistungen erbringt. Im Übrigen wird auf den Teilnahmeantrag verwiesen.
Kriterium
Der Bieter hat zu erklären, soweit er sich nach Ziffer 2 des Teilnahmeantrages auf eine Führungsleistung bewirbt, dass er über eine eigene oder autorisierte deutschsprachige Schadensabteilung für die Bearbeitung von Schäden zu Feuer-Versicherungen an einem Standort in Deutschland verfügt. Im Übrigen wird auf den Teilnahmeantrag verwiesen.
Kriterium
Der Bieter hat sich über das Nichtvorliegen der nachfolgenden Ausschlussgründe zu erklären: - gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben: Wir erklären, dass wir die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern ordnungsgemäß erfüllen und keine Rückstände beim Finanzamt beste … ganz lesenDer Bieter hat sich über das Nichtvorliegen der nachfolgenden Ausschlussgründe zu erklären: - gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben: Wir erklären, dass wir die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern ordnungsgemäß erfüllen und keine Rückstände beim Finanzamt bestehen. ordnungsgemäßen Steuerzahlungen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts) zu fordern. - Gesetzliche Verpflichtung zur Entrichtung der Beiträge an die Krankenkassen: Wir erklären, dass wir die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Krankenkassenbeiträge ordnungsgemäß erfüllen und keine Rückstände bei einer Krankenkasse bestehen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Krankenkassenbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen) zu fordern. - Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall-Versicherung: Wir erklären, dass wir die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/ gesetzliche Unfall-Versicherung ordnungsgemäß erfüllen und keine Rückstände bei der Berufsgenossenschaft/ gesetzlichen Unfall-Versicherung bestehen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall-Versicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft) zu fordern. - Insolvenz: Wir erklären, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet ist, keine Eröffnung beantragt und kein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. - Liquidation: Wir bestätigen, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. - Sonstige Ausschlussgründe: Wir erklären, dass keine sonstigen Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB bestehen.
Kriterium
Bewerber erklärt, dass im Falle der Auftragsvergabe an sich auch nachfolgende besondere Vertragsbedingungen zwischen dem Bewerber als Auftragnehmer und dem Auftraggeber als vereinbart gelten: 6.1 Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte, § 4 NTVergG Der Auftragnehmer verpflichtet … ganz lesenBewerber erklärt, dass im Falle der Auftragsvergabe an sich auch nachfolgende besondere Vertragsbedingungen zwischen dem Bewerber als Auftragnehmer und dem Auftraggeber als vereinbart gelten: 6.1 Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte, § 4 NTVergG Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrags im Inland 6.1.1 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und 6.1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer?Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) - AEntG -, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. 6.2 Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette, § 13 NTVergG 6.2.1 Soweit Nachunternehmen bei der Ausführung des Auftrags eingesetzt werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den eingesetzten Nachunternehmen die Erklärung nach Nummer 6.1 (siehe § 4 Abs. 1 NTVergG) abzuverlangen und diese Erklärungen und Nachweise dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Der Auftragnehmer, der einen Auftrag an ein Nachunternehmen vergibt, hat vertraglich sicherzustellen, dass das Nachunternehmen die ihm nach Satz 1 aufzuerlegenden Verpflichtungen übernimmt und die Verpflichtungen, auf die sich die in Satz 1 genannten Erklärungen und Nachweise beziehen, einhält. Für Nachunternehmen gilt § 8 Abs. 1 entsprechend. Werden bei der Ausführung des Auftrags Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer überlassen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Fassung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, so gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend. 6.2.2 Der Auftragnehmer hat bei Abgabe seines Angebots ein Verzeichnis der Leistungen, die durch Nachunternehmen erbracht werden sollen, vorzulegen. Der öffentliche Auftraggeber legt in den Vergabeunterlagen fest, ob die Nachunternehmen, die der Auftragnehmer für diese Leistungen einsetzen will, vor Zuschlagserteilung benannt werden müssen. Nach Zuschlagserteilung bedarf die Einschaltung oder der Wechsel eines Nachunternehmens der Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers. Für die Einschaltung und den Wechsel eines Verleihunternehmens gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. 6.2.3 Auf die Vorlage von Erklärungen und Nachweisen kann der öffentliche Auftraggeber verzichten, soweit der Anteil des Auftrags, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, weniger als 3 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt. 6.2 Kontrollen und Sanktionen gemäß Niedersächsischem Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) 6.2.1 Kontrollen, § 14 NTVergG 6.2.1.1 Der Auftraggeber ist gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 NTVergG gehalten, Kontrollen durchzuführen, um zu überprüfen, ob der Auftragnehmer sowie die jeweiligen Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im Hinblick auf dieses Gesetz übernommenen vergaberechtlichen Verpflichtungen einhalten. Der Auftragnehmer sowie die jeweiligen Nachunternehmen und Verleihunternehmen sind verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen nach Satz 1 auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. 6.2.1.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu gewähren, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäf …
Kriterium
Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS?Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Ä … ganz lesenEigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS?Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
23.05.2025
Vertragsende
29.10.2029
Verlängerung
Verlängerungen der Bauzeit und damit der Vertragsdauer sind mitversichert.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 … ganz lesenErgeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2W5YLZ Eine Stellvertretung des Bewerbers durch einen Versicherungsmakler als Bevollmächtigten ist zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl den Teilnahmewettbewerb als auch die Angebotsphase. Teilnahmeanträge oder Angebote, welche durch … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y2W5YLZ Eine Stellvertretung des Bewerbers durch einen Versicherungsmakler als Bevollmächtigten ist zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl den Teilnahmewettbewerb als auch die Angebotsphase. Teilnahmeanträge oder Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 660 (Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 06.12.2024 auf 13.12.2024 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 13.12.2024 auf 08.01.2025 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 06.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6fad6c7b-7574-46b6-835a-1b47b310e427.