Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Fernauslesen der Funk-Empfangs- und Auswerteeinheit (FEA) für den Bereich Omnibus

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen INF3-0037-2024veröffentlicht 19.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 992 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Monate01.04.2024 – 30.06.2025, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabekooperation.berlin
    vor 33 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 33 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2025
    vor 31 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung des notwendigen Materials, den Zusammenbau der Komponenten nach Vorgabe des AG sowie den Einbau eines Modems in den AN-eigenen FEA-Schrank vor Ort für den Bereich Omnibus. Die detaillierten Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Beschreibung des Loses

Auftragsvolumen: Das Auftragsvolumen beläuft sich auf die Lieferung und Montage von 360 Stück Fernausleseeinheiten.

Höchstabrufmenge: Die Höchstabrufmenge aus der Rahmenvereinbarung wird auf 360 Stück festgelegt ("Rahmenvertragsobergrenze").

Vertragsschluss: Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung geschlossen und wirksam.

Vertragsende: Der Vertrag endet am 31.05.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf ("Laufzeit").

Verlängerungsoption: Der AG hat das einseitige Optionsrecht, den vorliegenden Vertrag um maximal 3 Monate zu verlängern. Das Optionsrecht muss zu seiner Wirksamkeit spätestens 3 Monate vor dem Ende der Laufzeit in Textform vom AG gegenüber dem AN ausgeübt werden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern [der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern (UAN) … ganz lesenDie nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern [der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern (UAN) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Name, Anschriftund Ansprechpartner des Unternehmens. 2. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB, 3. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB, 4. Eigenerklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB, 5. Eigenerklärung gemäß § 21 und § 23 AEntG, 6. Eigenerklärung gemäß § 21 SchwarzArbG, 7. Eigenerklärung gemäß § 98c AufenthG, 8. Eigenerklärung gemäß § 19 und § 21 MiloG. 9. Eigenerklärung gemäß § 125 des GWB, § 24 Abs. 1 LkSG und § 22 Abs. 2 LkSG, 10. Eigenerklärung gemäß WRegG, 11. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung, Weitere Angaben/Erklärungen/Nachweise: 12. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, 13. Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV sowie weiterer Verpflichtungen gem. § 4 FFV. Der AG stellt hierzu entsprechende Formblätter zur Verfügung. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers(§ 47 Abs. 1 SektVO) nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das Formular "Verpflichtungserklärung gern. § 47 SektVO" zu verwenden.
Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern [der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern (UAN) … ganz lesenDie nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern [der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern (UAN) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. 1. Erklärung zu Umsätzen: Gesamtumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen: Mindestumsatz 300.000,00 EUR im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Jahre gefordert. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert
Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern [der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern (UAN) … ganz lesenDie nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern [der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern (UAN) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. 1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Berücksichtigung der genannten Mindestanforderungen. Die zu berücksichtigenden Mindestanforderungen sind: Es sind mindestens 2 Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, nachzuweisen. Erwartet werden folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt: a) Vorhaben-/Referenzbezeichnung b) Name und Adresse des Auftraggebers; c) eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten; d) Zeitraum der Leistungserbringung mit Angabe, ob Referenz abgeschlossen ist oder nicht, e) Angaben zum Auftragswert (jeweils in Euro/ netto), f) Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs / der Art der erbrachten Leistungen 2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter: Erklärung über die zur Verfügung stehende durchschnittliche Anzahl an Mitarbeiterinnen (MA), welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, und diese im Auftragsfall entsprechend den Mindestanforderungen eingesetzt werden. Die zu berücksichtigenden Mindestanforderungen sind: Von den insgesamt einzusetzenden Personalen sollten mindestens 2 MitarbeiterInnen eingesetzt werden, welche über die Qualifizierung als Elektrofachkraft, mindestens jedoch als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFK-FFT) oder über eine gleichwertige Qualifizierung, verfügen. Dies ist Voraussetzung für die Installation und Inbetriebnahme. Der Nachweis über die Qualifikation bzw. die Schulung ist für den Aufbau und den Anschluss der Komponenten auf der Hutschiene erforderlich. Die entsprechenden Fachkundenachweise über die Qualifizierung für das einzusetzende Personal sind vom AN vorzuhalten und dem AG nach gesonderter Aufforderung vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2024
Vertragsende
30.06.2025
Verlängerung
bis zu 1-mal: Gesamte Optionslaufzeit: 3 Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
19.02.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Form … ganz lesenLeistung: Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen. Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Offenes Verfahren durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der … ganz lesen1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Offenes Verfahren durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. BT-505) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. BT-22) u. des Aktenzeichens INF3-0037-2024 zu erfolgen. 3. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 08.02.2024 (Bewerberfragen) an die unter BT-500 bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. BT-505) eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor verspätete Fragen nicht zu beantworten. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Bewerberfragen/Bieterfragen zum Offenen Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber/-Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber/Bieter müssen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 6. Zur Angebotsabgabe ist eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform erforderlich. Diese ist für die Bewerber/Bieter kostenfrei. 7. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur ein Angebot einreichen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Ferner ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für die jeweiligen beteiligten Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 8. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind diese Unterlagen mit dem Angebot (siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die w …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.se3@bvg.de

Mehr von Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft

Alle 10 offenen Ausschreibungen von Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 512 (Installation von Mess-, Kontroll-, Prüf- und Navigationsgeräten) in Berlin gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8c4dc048-3995-4c30-8d60-6cd75de3f01f.