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FE SV.0017/2023 - „Bestands- und Erfahrungsanalyse zum autonomen Fahren“

Bundesanstalt für Straßenwesen · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Z2mü - FE SV.0017/2023veröffentlicht 15.04.2024erstmals 15.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 871 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rheinisch-Bergischer Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
185 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 06:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 29 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  5. Bindefrist endet
    13 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 26 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Das Vorhaben soll einen Beitrag zur Evaluierung des Gesetzes zum autonomen Fahren vom 12. Juli 2021 (siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 48 vom 27. Juli 2021, S. 3108) leisten. Das Gesetz bildet den Regelungsrahmen für den Regelbetrieb autonomer Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Es ermöglicht damit das Fahren in festgelegten Betriebsbereichen, ohne dass ein Fahrer physisch anwesend ist. Ziel des Gesetzes ist es, die schnelle Einführung des autonomen Fahrens in die Praxis zu unterstützen und Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen zu ermöglichen. Die im Gesetz nach Ablauf des Jahres 2023 festgelegte Evaluierung (§ 1l Straßenverkehrsgesetz, StVG) soll auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgen und Erkenntnisse zur Anwendung der gesetzlichen Regelungen gewinnen. Dabei stehen die Auswirkungen auf die Entwicklung des autonomen Fahrens, die Vereinbarkeit mit Datenschutz-vorschriften sowie die im Rahmen von Erprobungsgenehmigungen und Genehmigungen zur Einleitung des Regelbetriebs gewonnenen Erfahrungen im Vordergrund. Vor dem Hintergrund der kurzen Wirkungszeit des Gesetzes soll diese Evaluierung erste Hinweise in Bezug auf Anwendung und Wirksamkeit des Gesetzes sowie für weitere erforderliche Schritte geben. Aufgabe des Vorhabens ist es, eine Bestands- und Erfahrungsanalyse (Monitoring) von laufenden und abgeschlossenen Projekten zum autonomen Fahren im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland durchzuführen. Soweit vorhanden, soll das Monitoring auch Beispiele einschließen, bei denen eine Überführung von Systemen des autonomen Fahrens in den Regelbetrieb bereits stattgefunden hat. Die aus den Erkenntnissen abgeleiteten Schlussfolgerungen sollen zum einen Effekte des autonomen Fahrens auf Verkehrssicherheit, Verkehrseffizienz, Mobilität und Akzeptanz aufzeigen, zum anderen die Wirkung des Gesetzes auf die Erprobung von Pilotanwendungen im Straßenverkehr und die Überführung von Systemen in den Regelbetrieb beleuchten.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität50 %
Preis50 %
Qualität
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
. - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherun … ganz lesen. - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kriterium
nachzuweisen durch mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren. (siehe Referenzliste 1) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kriterium
nachzuweisen durch mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren. (siehe Referenzliste 2) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kriterium
nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 3) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kriterium
nachzuweisen durch Beispielbericht Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kriterium
Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeitenden, mit namentlicher Nennung des Projektleitenden und der Hauptbearbeitenden Die Vergleichbarkeit der Qualifikation und Kenntnisse ist durch den Bieter darzulegen (siehe Formblatt Eigenerklärung 1- Personal NEU Stand 2024-04-22) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
13 Wochen
Angebotsöffnung
20.06.2024, 09:00 Uhr. Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Späteste … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

260vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (54 Lose mit Angabe)
288.600 €Zuschlagswert im Median
179.803 € – 637.356 €mittlere Hälfte, 159 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 20.06.2024
  3. BekanntmachungFrist 20.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e2c3206a-4d1b-4100-b818-4ae028b9c57e.