FE SV.0017/2023 - „Bestands- und Erfahrungsanalyse zum autonomen Fahren“
Bundesanstalt für Straßenwesen · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen Z2mü - FE SV.0017/2023veröffentlicht 15.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 185 Tsd. €
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 185 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bergisch Gladbach51427, Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualität50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Angebotsfrist 06:00 Uhrvor 29 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 29 Monaten
- Bindefrist endetvor 26 Monaten13 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Das Vorhaben soll einen Beitrag zur Evaluierung des Gesetzes zum autonomen Fahren vom 12. Juli 2021 (siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 48 vom 27. Juli 2021, S. 3108) leisten. Das Gesetz bildet den Regelungsrahmen für den Regelbetrieb autonomer Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Es ermöglicht damit das Fahren in festgelegten Betriebsbereichen, ohne dass ein Fahrer physisch anwesend ist. Ziel des Gesetzes ist es, die schnelle Einführung des autonomen Fahrens in die Praxis zu unterstützen und Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen zu ermöglichen. Die im Gesetz nach Ablauf des Jahres 2023 festgelegte Evaluierung (§ 1l Straßenverkehrsgesetz, StVG) soll auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgen und Erkenntnisse zur Anwendung der gesetzlichen Regelungen gewinnen. Dabei stehen die Auswirkungen auf die Entwicklung des autonomen Fahrens, die Vereinbarkeit mit Datenschutz-vorschriften sowie die im Rahmen von Erprobungsgenehmigungen und Genehmigungen zur Einleitung des Regelbetriebs gewonnenen Erfahrungen im Vordergrund. Vor dem Hintergrund der kurzen Wirkungszeit des Gesetzes soll diese Evaluierung erste Hinweise in Bezug auf Anwendung und Wirksamkeit des Gesetzes sowie für weitere erforderliche Schritte geben. Aufgabe des Vorhabens ist es, eine Bestands- und Erfahrungsanalyse (Monitoring) von laufenden und abgeschlossenen Projekten zum autonomen Fahren im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland durchzuführen. Soweit vorhanden, soll das Monitoring auch Beispiele einschließen, bei denen eine Überführung von Systemen des autonomen Fahrens in den Regelbetrieb bereits stattgefunden hat. Die aus den Erkenntnissen abgeleiteten Schlussfolgerungen sollen zum einen Effekte des autonomen Fahrens auf Verkehrssicherheit, Verkehrseffizienz, Mobilität und Akzeptanz aufzeigen, zum anderen die Wirkung des Gesetzes auf die Erprobung von Pilotanwendungen im Straßenverkehr und die Überführung von Systemen in den Regelbetrieb beleuchten.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
. - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherun … ganz lesenkürzer
. - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.- Kriterium
- nachzuweisen durch mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren. (siehe Referenzliste 1) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
- Kriterium
- nachzuweisen durch mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren. (siehe Referenzliste 2) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
- Kriterium
- nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 3) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
- Kriterium
- nachzuweisen durch Beispielbericht Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
- Kriterium
- Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeitenden, mit namentlicher Nennung des Projektleitenden und der Hauptbearbeitenden (siehe Formblatt Eigenerklärung 1) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 13 Wochen
- Angebotsöffnung
- 20.06.2024, 09:00 Uhr. Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Späteste … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach
- Website
- bast.de
- Kontakt
- forschungsvergabe@
bast.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)15 Zuschläge
- Bergische Universität Wuppertal7 Zuschläge
- Ruhr-Universität Bochum7 Zuschläge
- DTV Verkehrsconsult GmbH5 Zuschläge
- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.5 Zuschläge
- Karlsruher Institut für Technologie5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 20.06.2024
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e002ec1f-d1cb-4ee1-8c11-4323409a1f94.