FE SV.0016/2022 - Erfassung der Lang-LKW im Grenzbereich zu den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland
Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach
Aktenzeichen Z2d - FE SV.0016/2022veröffentlicht 16.12.2022
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
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- Lose
- 1
- Verfahren
- de-comp-wo-callCode der Quelle, national
- Rahmenvereinbarung
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- Ort der Leistung
- Bergisch Gladbach
- Einreichung
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Einordnungvon uns ausgewertet
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Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 47 Monaten
- Heute
Beschreibung
Mit dem Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft des Königreichs der Niederlande über technische Vereinbarungen zum grenzüberschreitenden Verkehr von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 24. September 2021 ist es Lang-Lkw derzeit gestattet, die Bundesgrenze in die Niederlande und umgekehrt zu überschreiten. Damit hat Deutschland erstmals seine Grenzen für den Verkehr von Lang-Lkw mit einem Nachbarstaat geöffnet. Zur Erforschung der Auswirkungen des Abkommens und zur Bemessung der Grenzübertritte durch Lang-Lkw sollen während der Laufzeit des Abkommens begleitende Untersuchungen durchgeführt werden. Im Weiteren beziehen sich alle Angaben und Aufgaben ausschließlich auf die Grenzübergänge NL/D der Bundesfernstraßen Ziel des Projekts ist es, an allen acht Grenzübergängen NL/D auf Bundesautobahnen und an dem Grenzübergang der Bundesstraße B 402 das Verkehrsaufkommen der Lang-Lkw stichprobenartig zu erheben. Der Nutzen des Projekts ist, dass mittels der erhobenen Daten die Auswirkungen des Grenzverkehrs von Lang-Lkw nach Inkrafttreten des bilateralen Abkommens analysiert und bewertet werden können. Die Auswirkungen sind sowohl für die Anforderungen an die Straßenbaulast als auch für die Entscheidung über eine Verlängerung des Abkommens relevant.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| DTV-Verkehrsconsult GmbH | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
- Anschrift
- 51427 Bergisch Gladbach
- Kontakt
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d6651599-a062-462a-8725-fb868e675ac4.