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Frist abgelaufennationalDienstleistungen

FE 82.0814/2023 - Einsatzmöglichkeiten von Simulatoren in der Ausbildung von Fahrschülern

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach

Aktenzeichen Z2r-FE 82.0814/2023veröffentlicht 24.04.2023Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 1258 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bergisch Gladbach
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 43 Monaten
  2. Fragen bis 06:00 Uhr
    vor 41 Monaten
  3. Angebotsfrist 06:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 41 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Viele Fahrschulen in Deutschland verfügen über Fahrsimulatoren. Im Rahmen der aktuellen rechtlichen Regelungen zur Fahrausbildung können Fahrsimulatoren ausschließlich ergänzend zur fahrpraktischen Ausbildung eingesetzt werden. Die Möglichkeit einer Anerken-nung/Anrechenbarkeit von Ausbildungsteilen, die auf einem Fahrsimulator absolviert wurden, als fahrpraktische Ausbildung gemäß §§ 5 und 5a Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Fahr-schAusbO) besteht derzeit nicht. Mit dem vorliegenden Projekt soll ein Konzept zu Einsatzmöglichkeiten von Fahrsimulatoren im Rahmen der Fahrausbildung erstellt werden. Es soll eine Beschreibung erfolgen, welche Lern-inhalte und Kompetenzen aus wissenschaftlicher Sicht ggf. unter Einsatz von Fahrsimulatoren vermittelt werden können. Dabei soll auf die Fahraufgaben und Fahrkompetenzbereiche ge-mäß Fahraufgabenkatalog Bezug genommen werden. Weiterhin sollen die Empfehlungen konkrete Vorschläge enthalten, ob und ggf. in welchen Ausbildungsabschnitten (z.B. Grund-ausbildung und besondere Ausbildungsfahrten) und mit welchen Stundenumfängen eine Aner-kennung/Anrechenbarkeit von Simulator-Unterrichtseinheiten als fahrpraktische Ausbildung gemäß §§ 5 und 5a FahrschAusbO erfolgen könnte. Für die Theorieausbildung sind das OFSA II Konzept (BASt-Bericht M 330) und daraus vor allem die Gestaltungsempfehlungen mit einzubeziehen. Darüber hinaus sollen auf Basis der Empfehlungen die jeweiligen Anforderungen an Leistung und Bedienung der Simulatoren erar-beitet und beschrieben werden. Bei dem gesamten Vorhaben sollen Erfahrungen aus beste-henden Einsatzmöglichkeiten, wie sie bei der Luftfahrt und im Bahnbereich existieren, berück-sichtigt werden.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9f6fec71-64b7-4116-9f53-90ed8e545dfb.