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vergebenEU-weitDienstleistungen

FE 77.0607/2022/ - Verhältnis zwischen Gesamtlänge, Längsneigung und Abstand der Zwischenpodeste von barrierefrei nutzbaren Wegen

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Z2ky-FE 77.0607/2022/veröffentlicht 14.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1188 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rheinisch-Bergischer Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
168 Tsd. €
Laufzeit
999 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die zentrale Baunorm zur Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum DIN 18040-3 schreibt für Wege eine maximale Längsneigung von 3 % vor. Längsneigungen von über 3 % bis 6 % sind möglich, wenn in Abständen von höchstens 10,00 m Zwischenpodeste mit maximal 3 % Längsneigung angeordnet werden. Daneben ermöglicht sie im Rahmen einer Anmerkung auch Neigungen bis 12 %. Durch diese starren Vorgaben ergibt sich bei Wegen, deren Längsneigung über 3 % und unter 6 % liegt, die Problematik, dass bereits bei einer geringen Überschreitung der 3 % Längsneigung spätestens alle 10,00 m Zwischenpodeste anzuordnen sind. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die nationalen Normen zur Barrierefreiheit bislang keine Hinweise zur maximalen Anzahl der Läufe im Hinblick auf die Gesamtlänge eines geneigten Weges geben. Dies kann in der praktischen Anwendung zu sehr langen Neigungsstrecken mit vielen Läufen führen. Diese können dann aufgrund ihrer Gesamtlänge unabhängig von Zwischenpodesten zu einer verringerten Verkehrssicherheit führen und sind von den Zielgruppen aufgrund der eingeschränkten körperlichen Leistungsfähigkeit ggf. nicht mehr zu bewältigen. Das Ziel des Forschungsvorhabens ist einerseits, einen wissenschaftlich abgesicherten Umgang mit Längsneigungen zwischen 3 % und 6 % in Bezug zum Abstand der Zwischenpodeste zu finden und entsprechend abgestufte Vorschläge in die Normungsarbeit einzubringen. Andererseits sollen Möglichkeiten und Grenzen von Längsneigungen ab 6 % in Bezug zur Gesamtlänge von Neigungsstrecken untersucht und entwickelt werden. Unter der Hypothese, dass die Nutzung eines längeren Weges mit moderater Längsneigung für alle Nutzergruppen schwerer zu bewältigen ist als ein kürzerer, steiler geneigter Weg, sollen zudem Wege mit einer Längsneigung über 6 % im Vorhaben berücksichtigt werden. Hierbei sind Möglichkeiten und insbesondere auch Grenzen im Rahmen der durch DIN 18040-3 vorgegebenen 12 % Maximalneigung zu analysieren.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
999 Monate
Verlängerung
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Späteste … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

260vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (54 Lose mit Angabe)
288.600 €Zuschlagswert im Median
179.803 € – 637.356 €mittlere Hälfte, 159 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.08.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f80c17dc-28e7-4706-85fc-6d8bdabb685c.