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FE 77.0604/2022 - Begrenzung der straßenbeleuchtungsbedingten Immissionen

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Z2ky-FE 77.0604/2022veröffentlicht 03.02.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenEU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 45 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die ortsfeste Straßenbeleuchtung leistet in den Dunkelstunden einen Beitrag zur Sicherheit auf den Verkehrswegen in der Stadt und zur Daseinsvorsorge bzw. der Vorbeugung gegen kriminelle Übergriffe. Im Ergebnis erleichtert sie den Stadtverkehr, sie bringt dem Bürger mehr Sicherheit und ist damit auch ein Stück Lebensqualität. In den letzten Jahren haben bei der ortsfesten Straßenbeleuchtung auch Umweltaspekte an Bedeutung zugenommen, wie zum Beispiel die störende Raum- und Himmelsaufhellung oder die störenden Auswirkungen auf nachtaktive Tiere. Für die ortsfeste Straßenbeleuchtung gilt die DIN EN 13201 als anerkannte Regel der Technik. Sie gibt Empfehlungen für die Auslegung, für das Erscheinungsbild und die Umgebungseinflüsse von ortsfesten Straßenbeleuchtungsanlagen. Ergänzende Anforderungen und Kriterien zur Lichtimmission sind in den beiden nationalen Publikationen LAI-Hinweise (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) und LiTG-Schrift 12.3 (Deutsche Lichttechnische Gesellschaft e. V.) zusammengestellt, welche den Immissionsschutzbehörden in Deutschland ein Beurteilungssystem für die Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen künstlicher Lichtquellen zur Verfügung stellen. Das darin verfügbare Beurteilungs- und Messverfahren der Raumaufhellung bzgl. der Aufhellung des Wohnbereichs lässt jedoch keine Aussage darüber zu, wie die Störeinflüsse der ortsfesten Straßenbeleuchtung auf ihre angrenzende Umgebung, v. a. auf die Wohngebäude, zu bemessen und zu begrenzen sind. Dieser fehlende Umstand stellt den Ausgangspunkt für das Forschungsprojekt dar. Ziel des Forschungsprojektes ist es, das gegenwärtige Beurteilungs- und Messverfahren zur Begrenzung der Raumaufhellung nach LAI-Hinweise und LiTG-Schrift 12.3 hinsichtlich der vorgeschriebenen Kennziffer und Messgeometrie weiter zu entwickeln, um die Störwirkung durch ortsfeste Straßenbeleuchtungsanlagen (insbesondere im städtischen Bereich) richtiger zu beurteilen und zu mindern. Darüber hinaus sollen im Forschungsvorhaben die etablierten Immissionsrichtwerte aus Sicht der ortsfesten Straßenbeleuchtung untersucht und ggf. angepasst werden. Abschließend soll auch eine Bewertung der damit einhergehenden Änderung des Energiebedarfs bzw. der CO2-Emission von ortsfesten Straßenbeleuchtungsanlagen durchgeführt werden.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

261vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (54 Lose mit Angabe)
288.600 €Zuschlagswert im Median
179.803 € – 637.356 €mittlere Hälfte, 159 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6da64e78-d576-4ca3-bab8-d50ea43fca53.