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FE 05.0210/2021/NGB - Weitere Modellberechnungen zur Bemessung von Sedimentationsräumen

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Z2d-FE 05.0210/2021/NGBveröffentlicht 11.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rheinisch-Bergischer Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
193 Tsd. €
Laufzeit
999 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität50 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Einleitungen der Straßenentwässerung werden nach den RAS Ew 2005 (Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung), REwS (Richtlinien für die Entwässerung von Straßen) und RiStWag (Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten) geplant und müssen bei Neubaumaßnahmen auch hinsichtlich der stofflichen Belastung der Gewässer bewertet werden. Neben der Behandlung in Retentionsbodenfiltern kommt die Behandlung in Sedimentationsbecken (Absetzbecken nach RAS-Ew/REwS bzw. RiStWag-Anlage) zum Einsatz. Gut funktionierende Absetzbecken müssen regelmäßig von Sedimenten gereinigt werden, da bei einer zu großen Sedimenthöhe bei starken Regenereignissen Sedimentaustrag stattfinden kann. Ein Schlamm- bzw. Sedimentsammelraum, der sich erst mit der Zeit füllt, ist bisher nicht definiert. Es fehlen somit Vorgaben zur Bemessung des Schlammsammelraumes und ab welcher Schlamm- bzw. Sedimenthöhe ein Absetzbecken gereinigt werden muss. Im Rahmen des Forschungsvorhabens 05.0191/2015/NGB „Bemessung von Sedimentationsräumen“ wurden bereits zwei Kategorien von Absetzanlagen anhand von Modellberechnungen untersucht. Für andere häufig gebaute Beckenkategorien und für andere Ausprägung der bisher untersuchten Beckentypen fehlen bisher noch entsprechende Erkenntnisse. Daher sollen diese Beckenkategorien ebenfalls modelliert werden. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, für weitere typische Absetzbecken Untersuchungen (dreidimensionale numerische Modellierungen) durchzuführen, um belastbare Empfehlungen abzuleiten, ab welcher Sedimenthöhe und mit welchen Reinigungsintervallen eine Räumung der Becken erforderlich ist. Bei Konzeption und Auswertung der Modellierungen sind die Regelwerke der Straßenentwässerung und die praktischen Möglichkeiten des Straßenbetriebsdienstes zu berücksichtigen. Die Beckenanlagen werden in Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Betreuerkreis ausgewählt; durch Bereisungen und Auswertungen vorhandener Planunterlagen ermittelt der Auftragnehmer die Grundlagendaten zum Modellaufbau und für die Eingangsparameter.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Qualität50 %
Preis
Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.
Qualität
Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
999 Monate
Verlängerung
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Späteste … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

260vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (54 Lose mit Angabe)
288.600 €Zuschlagswert im Median
179.803 € – 637.356 €mittlere Hälfte, 159 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.11.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0831e14b-03ca-4309-8b4b-08965ea6f128.