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vergebenEU-weitDienstleistungen

FE 04.0350/2023/ARB - Internationale Lebenszyklusanalyse-Tools für den Straßenbau_Vergleichsanalyse und Umsetzungsmöglichkeiten in Deutschland

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Z2d-FE 04.0350/2023/ARBveröffentlicht 07.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1104 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rheinisch-Bergischer Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
168 Tsd. €
Laufzeit
999 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualtität50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Straßen sind nicht nur in Deutschland ein wichtiger Bereich der Verkehrsinfrastruktur und ein fester Bestandteil des täglichen Lebens. Der Bau von Straßen ist jedoch auch mit dem Verbrauch natürlicher Ressourcen, dem Flächenverbrauch, den entstehenden Emissionen und der Abfallerzeugung verbunden. Die Zunahme von Problemen bei der Verfügbarkeit von Ressourcen sowie das steigende Umweltbewusstsein in der Gesellschaft stellt die Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaft vor wichtige neue Herausforderungen. Die Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment LCA; auch Ökobilanz) ist eine etablierte und standardisierte Methode zur gesamtheitlichen Bewertung und hilft dabei, die ökologische Nachhaltigkeit von Baumaßnahmen übergreifend einzuordnen. Bislang wurden im Bereich der Straßeninfrastruktur bereits verschiedene Projekte bezüglich der Ökobilanzierung durchgeführt, allerdings gibt es hierfür in Deutschland derzeit noch kein offizielles System. Im Gegensatz dazu gibt es auf europäischer und internationaler Ebene bereits verschiedene Ansätze und Umsetzungen. Neben den grundsätzlichen nationalen Regelungen kommen hierbei Softwaretools zum Einsatz, um eine schnelle, einheitliche und einfache Anwendung durch Verwaltungen und Industrie zu ermöglichen. Beispiele für solche Tools sind auf europäischer Ebene DuboCalc (Niederlande), Ecorce und SEVE (Frankreich), Carbon tool (UK), EFFEKT/VegLCA (Norwegen), Klimatkalkyl (Schweden) sowie LICCER (Europäisches Projekt). Weltweit finden sich weitere Systeme wie in den USA und Australien (Carbon gauge). Ziel des Projektes ist es, eine möglichst vollumfängliche Darstellung der derzeit vorhandenen internationalen Software-Umsetzungen für Lebenszyklusanalysen (Ökobilanzen) am Straßenbauwerk zu liefern. Hierbei soll ein besonderes Augenmerk darauf liegen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Tools herauszuarbeiten, aber auch nötige Anpassungen für eine mögliche deutsche Umsetzung sichtbar zu machen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Qualtität50 %
Preis
Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.
Qualität
QualtitätQuality is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
999 Monate
Verlängerung
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Späteste … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

260vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (54 Lose mit Angabe)
288.600 €Zuschlagswert im Median
179.803 € – 637.356 €mittlere Hälfte, 159 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 31.10.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2ccf40c6-8efb-4d0e-97c1-bee47cc7ba6a.