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FE 02.0473/2023/LRB - Erhebung des Abfallaufkommens und Konzepte zur nachhaltigen Vermeidung von Littering an Straßen

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Z2d-FE 02.0473/2023/LRBveröffentlicht 18.08.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenEU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe
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Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 39 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die unsachgemäße Entsorgung von Müll (Littering) entlang von (Bundesfern-) Straßen und an Rastanlagen verursacht jährlich enorme zusätzliche Kosten für Straßenverwaltungen, deren Hauptaufgabe eigentlich in der Sicherung des Verkehrs und der Verkehrsinfrastruktur liegen sollte. Die EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) vom Juni 2019, wurde bereits im Juli 2021 durch die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung in Deutschland umgesetzt. Durch die Verabschiedung des Einwegkunststoff-Fondsgesetzes am 02.03.2023 im Bundestag wurde ein erster Schritt für die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds geschaffen. Dieser bietet die Möglichkeit für die Straßenverwaltungen, zumindest einen Teil der Kosten potenziell erstattet zu bekommen. Bisher fehlt es allerdings noch an belastbaren Daten für das Bundesfernstraßennetz, um sich entsprechend der Abrechnungsmodelle entschädigen zu lassen. Obwohl eine teilweise Kostenerstattung für die Straßenverwaltungen eine zumindest finanzielle Entlastung darbieten würde, sollte als Ziel weiterhin die Vermeidung von Littering angestrebt werden. Da es in der Regel fast unmöglich ist, die Verursacher auf frischer Tat zu ertappen, sollten Sensibilisierungskampagnen entwickelt werden, die eine erwünschte Verhaltensänderung in der Bevölkerung bewirken. Hierzu sind geeignete Konzepte und Kampagnen für das Bundesfernstraßennetz nötig. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, ein Konzept zu einer bundesweit repräsentativen Bestimmung des Abfallaufkommens von Einwegplastik an Bundesfernstraßen zu entwickeln. Hierzu sollen bereits im Rahmen des Projekts die Menge und Zusammensetzung an Einwegplastik, die im Rahmen des Straßenbetriebsdienstes an BAB und im Basisnetz erfasst werden, ermittelt und eine Hochrechnung zu den damit verbundenen Gesamtkosten erstellt werden. Darüber hinaus sollen für den Verkehrsbereich geeignete nationale und internationale Konzepte zur Vermeidung von Littering an Straßen zusammengestellt, bewertet und auf eine Eignung der Anwendung im Bundesfernstraßennetz geprüft und neue Aufklärungs- und Informationskonzepte entwickelt werden, die eine Sensibilisierung der Bevölkerung und eine gewünschte Verhaltensänderung bewirken können.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
INTECUS GmbH–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

260vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (54 Lose mit Angabe)
288.600 €Zuschlagswert im Median
179.803 € – 637.356 €mittlere Hälfte, 159 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.07.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 00408cf7-7d47-4655-888a-edfac37f8be4.