FE 02.0470/2023/IRB - Akustischer Zustand neuer Lärmschutzwände
Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach
Aktenzeichen Z2ky-FE 02.0470/2023/IRBveröffentlicht 11.05.2023Öffentliche Ausschreibung
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
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Beschreibung
Das Hauptaugenmerk bei der Abnahme neu errichteter Lärmschutzwände liegt auf der fachgerechten Ausführung des Bauwerks, im Besonderen im Hinblick auf Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit. Bzgl. der akustischen Eigenschaften wird davon ausgegangen, dass bei korrekter Bauausführung die im CE-Zertifikat nach DIN EN 14388 [1] genannten Werte der Schallabsorption und der Luftschalldämmung erreicht werden. Aufgrund möglicher nicht sichtbarer Schäden ist derzeit nicht bekannt, ob die zugesagten akustischen Produkteigenschaften Schallabsorption und Luftschalldämmung im Neuzustand nach dem Bau bzw. vor dem Verstreichen der Gewährleistungsfrist ausreichend zur Verfügung stehen. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, in einer in einem Blindversuch durchgeführten Mess-reihe den akustischen Zustand verschiedener neu erbauter Lärmschutzwände zu ermitteln. Die Lärmschutzwände müssen zum Zeitpunkt der Projektausschreibung schon errichtet worden sein und dürfen zum Zeitpunkt der Messung die Gewährleistungsfrist noch nicht erreicht haben. Diese Messreihe dient der Ermittlung des Ausgangszustandes der akustischen Eigen-schaften neu errichteter Lärmschutzwände, ohne dass Hersteller oder Bauausführer Einfluss nehmen können. Je nach Ergebnis dieser Studie soll evtl. in Folgeuntersuchungen ermittelt werden, ob die Einführung einer akustischen Abnahme zu einer Änderung bei den gemesse-nen akustischen Werten der Schallabsorption bzw. der Luftschalldämmung führt. Vorgehen 1. Eine Recherche von möglichen nicht sichtbaren Defekten oder Unregelmäßigkeiten an Baustoffen, Bauteilen und bei der Montage von Lärmschutzwänden soll durchgeführt werden. 2. In einem Blindversuch sollen an einer ausreichenden Anzahl unterschiedlicher Lärmschutzwände (siehe 4.2. Zwingende Anforderungen) Messungen der akustischen Eigenschaften Luftschalldämmung und Schallreflexionsminderung mit den genormten Messverfahren gemäß DIN EN 1793-6 [2] bzw. 1793-5 [3] an einer ausreichend gro-ßen Stichprobe von Einzelmessungen an Feldern und Pfosten durchgeführt werden. 3. Die Messungen sollen jeweils möglichst an Lärmschutzwänden unterschiedlicher Hersteller und möglichst national verteilt erfolgen. 4. Auswertung über die akustischen Eigenschaften von Lärmschutzwänden der unterschiedlichen Bauweisen mit Vergleich zu den im CE-Zertifikat nach DIN EN 14388 genannten Werten. Quellen: [1] DIN EN 14388, Lärmschutzvorrichtungen an Straßen - Merkmale. Beuth Verlag, 2021 [2] DIN EN 1793-6, Lärmschutzvorrichtungen an Straßen - Prüfverfahren zur Bestimmung der akustischen Eigenschaften - Teil 6: Produktspezifische Merkmale - In-situ-Werte der Luftschalldämmung in gerichteten Schallfeldern. Beuth Verlag, 2021 [3] DIN EN 1793-5, Lärmschutzvorrichtungen an Straßen - Prüfverfahren zur Bestimmung der akustischen Eigenschaften - Teil 5: Produktspezifische Merkmale - In-situ-Werte der Schallreflexion in gerichteten Schallfeldern. Beuth Verlag, 2018
Gegenstand nach CPV
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
- Anschrift
- 51427 Bergisch Gladbach
- Kontakt
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7fa16ecb-78be-4995-8d4a-9e4af7f98cf8.