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vergebenEU-weitGerüstbauBaumögliche Doppelmeldung

Fassadengerüste an Technikgebäuden für den Betriebshofverbund Süd-Ost - Standort Köpenicker Landstraße

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen FG2-0033-2026veröffentlicht 23.01.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 270 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 23.01.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Monate02.03.2026 – 30.06.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabekooperation.berlin
    vor 9 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 8 Monaten
  4. Bindefrist endet
    48 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und den Vorgaben des Berliner Nahverkehrsplanes 2019 - 2024 soll der Omnibusbetrieb der BVG bis 2030 vollständig mit lokal emissionsfreien Antrieben erfolgen. Durch den in den kommenden Jahren stetig wachsenden Fahrzeugbestand an Elektrobussen sind weitere Betriebshöfe auf neuen Flächen zu errichten. Eines dieser Vorhaben ist der Betriebshofverbund Süd-Ost, bestehend aus den Teilvorhaben Betriebshöfe Köpenicker Landstraße und einem weiteren Betriebshof in der Rummelsburger Landstraße.

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Gerüstbauarbeiten zur Unterstützung der Fassadenarbeiten (Verlegung von Fassadenplatten) an mehreren Technikgebäuden auf dem Baugrundstück. Hierfür ist die Herstellung eines Arbeits- und Schutzgerüstes als Fassadengerüst der Breitenklasse W06 vorgesehen. Zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlich erforderlichen Mindestabstände zwischen Gerüstbelag und Fassade sind wandseitige Belagsverbreiterungen (Konsolen) vorzusehen.

Von insgesamt vier Technikgebäuden sind zwei Gebäude gleichzeitig mit einer Gesamtstandzeit von ca. 12 Wochen einzurüsten. Die Gerüstlagen werden mit einer angenommenen Höhenstaffelung bei ca. 1,0 m, 3,0 m, 5,0 m und 7,0 m ausgeführt; die maximale Gebäudehöhe beträgt ca. 8,0 m.

Ergänzend sind an je Technikgebäude vier Bereiche mit einem Arbeits- und Schutzgerüst der Breitenklasse W09 als zusätzliche Arbeits-, Lager- und Zuschnittfläche für Fassadenplatten herzustellen. Diese Schutzgerüste dienen ausschließlich der unterstützenden Nutzung im unmittelbaren Zusammenhang mit den Fassadenarbeiten.

Zur Sicherstellung der Zuwegung sind an drei abgestimmten Stellen Treppenaufgänge vorzusehen, die einen sicheren Zugang von der Standfläche bis zur obersten Gerüstlage gewährleisten.

Die Wandabwicklung der Technikgebäude wird mittig durch eine bestehende Stahltreppe unterbrochen. Zur Überbrückung dieses Hindernisses sind Systemgitterträger vorgesehen, die die erforderliche Durchgängigkeit des Fassadengerüstes sicherstellen.

Nach Ablauf der vorgesehenen Gesamtstandzeit von 12 Wochen ist das Fassadengerüst der zunächst eingerüsteten Technikgebäude innerhalb der Baufläche umzusetzen, um die verbleibenden Technikgebäude entsprechend ausrüsten zu können. Die hierfür erforderlichen Umsetz-, Auf- und Abbauleistungen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses.

Für die Kalkulation sind die im Leistungsverzeichnis enthaltenen technischen Vorgaben, Nutzungsdauern, Gerüstklassen sowie die jeweiligen Positionen zu Aufbau, Gebrauchsüberlassung, Umsetzen und Abbau maßgeblich.

Beschreibung des Loses

Nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und den Vorgaben des Berliner Nahverkehrsplanes 2019 - 2024 soll der Omnibusbetrieb der BVG bis 2030 vollständig mit lokal emissionsfreien Antrieben erfolgen. Durch den in den kommenden Jahren stetig wachsenden Fahrzeugbestand an Elektrobussen sind weitere Betriebshöfe auf neuen Flächen zu errichten. Eines dieser Vorhaben ist der Betriebshofverbund Süd-Ost, bestehend aus den Teilvorhaben Betriebshöfe Köpenicker Landstraße und einem weiteren Betriebshof in der Rummelsburger Landstraße.

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Gerüstbauarbeiten zur Unterstützung der Fassadenarbeiten (Verlegung von Fassadenplatten) an mehreren Technikgebäuden auf dem Baugrundstück (Betriebshof Köpenicker Landstraße 297, 12439 Berlin).

Hierfür ist die Herstellung eines Arbeits- und Schutzgerüstes als Fassadengerüst der Breitenklasse W06 vorgesehen. Zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlich erforderlichen Mindestabstände zwischen Gerüstbelag und Fassade sind wandseitige Belagsverbreiterungen (Konsolen) vorzusehen.

Von insgesamt vier Technikgebäuden sind zwei Gebäude gleichzeitig mit einer Gesamtstandzeit von ca. 12 Wochen einzurüsten. Die Gerüstlagen werden mit einer angenommenen Höhenstaffelung bei ca. 1,0 m, 3,0 m, 5,0 m und 7,0 m ausgeführt; die maximale Gebäudehöhe beträgt ca. 8,0 m.

Ergänzend sind an je Technikgebäude vier Bereiche mit einem Arbeits- und Schutzgerüst der Breitenklasse W09 als zusätzliche Arbeits-, Lager- und Zuschnittfläche für Fassadenplatten herzustellen. Diese Schutzgerüste dienen ausschließlich der unterstützenden Nutzung im unmittelbaren Zusammenhang mit den Fassadenarbeiten.

Zur Sicherstellung der Zuwegung sind an drei abgestimmten Stellen Treppenaufgänge vorzusehen, die einen sicheren Zugang von der Standfläche bis zur obersten Gerüstlage gewährleisten.

Die Wandabwicklung der Technikgebäude wird mittig durch eine bestehende Stahltreppe unterbrochen. Zur Überbrückung dieses Hindernisses sind Systemgitterträger vorgesehen, die die erforderliche Durchgängigkeit des Fassadengerüstes sicherstellen.

Nach Ablauf der vorgesehenen Gesamtstandzeit von 12 Wochen ist das Fassadengerüst der zunächst eingerüsteten Technikgebäude innerhalb der Baufläche umzusetzen, um die verbleibenden Technikgebäude entsprechend ausrüsten zu können. Die hierfür erforderlichen Umsetz-, Auf- und Abbauleistungen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses.

Für die Kalkulation sind die im Leistungsverzeichnis enthaltenen technischen Vorgaben, Nutzungsdauern, Gerüstklassen sowie die jeweiligen Positionen zu Aufbau, Gebrauchsüberlassung, Umsetzen und Abbau maßgeblich.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Gesamtpreis (netto) gem. Leistungsverzeichnis

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Bieter/Bietergemeinschaften werden als fachlich geeignet angesehen, wenn sie die folgenden Eigenschaften erfüllen: Erfahrungen mit: Fassadengerüsten Zum Nachweis hat der Bieter/der Bietergemeinschaften mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen (Fassadengerüst) zu benennen, die in d … ganz lesenBieter/Bietergemeinschaften werden als fachlich geeignet angesehen, wenn sie die folgenden Eigenschaften erfüllen: Erfahrungen mit: Fassadengerüsten Zum Nachweis hat der Bieter/der Bietergemeinschaften mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen (Fassadengerüst) zu benennen, die in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurden und ein Auftragsvolumen von jeweils 150.000,00 EUR (netto) haben. Vergleichbare Leistungen sind solche, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaften für die ausgeschriebene Leistung zulassen. Es müssen mindestens folgende Angaben für jedes Referenzprojekt gemacht werden: a. Name und Adresse des Referenzgebers; Benennung einer Ansprechperson beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse b. Zeitraum der Leistungserbringung c. Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung d. Auftragsvolumen in EUR (netto) Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegte Tabelle zu duplizieren. Mindestanforderung: Die zwei Referenzen müssen nach Art vergleichbar sein (Fassadengerüst), aus den letzten drei Jahren kommen und jeweils ein Auftragsvolumen von 150.000 EUR (netto) haben. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Angebot einzureichen. Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei der Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, anzugeben ist. Geschäftsjahr ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Kalenderjahr, … ganz lesenEigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei der Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, anzugeben ist. Geschäftsjahr ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Kalenderjahr, da es auch unterjährig enden kann. Mindestanforderung: Es wirdein Mindestumsatz gefordert i. H.v. von 300.000,00 EUR im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen (Fassadengerüste+Baugerüste) vergleichbar sind. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Angebot einzureichen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BiGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.03.2026
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: -
Optionen
keine
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
48 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförd … ganz lesenLeistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer* n während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat habe … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen.
Hinweis
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vor … ganz lesen1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren ("Allgemeine Verfahrenshinweise") bei. Die dort enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung erhalten interessierte Unternehmen die Möglichkeit, ein Angebot abzugeben und ihre entsprechende Eignung darzulegen. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder sonst verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bieterfragen sind ausschließlich als Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und Ziffer, auf die sich die Bieterfrage bezieht, ist zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 6 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern zum Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft (BiGe) erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BiGe ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der BiGe im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BiGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bieter/Bietergemeinschaften dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer BiGe dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbieter oder als Mitglied einer anderen BiGe am Verfahren teilnehmen. 12. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes / Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer BiGe von jedem Mitglied der BiGe in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. 13. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedi …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.fg2@bvg.de

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746vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (756 Lose mit Angabe)
682.805 €Zuschlagswert im Median
222.304 € – 2,29 Mio. €mittlere Hälfte, 300 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 10.02.2026
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 19913841-02f1-407a-a201-2ae18d8167e5.