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Frist unbekanntEU-weitLieferleistungen

Fahrzeuge mit und ohne Einbauten

Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband · Brake, Niedersachsen

Aktenzeichen 2024-09993veröffentlicht 02.02.2024Lieferleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Wesermarsch.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Niedersachsen (200 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 51 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (102 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Personenkraftwagen, Transportern, Kastenwagen und Nutzfahrzeugen mit und ohne flexible Einbauten.

Beschreibung des Loses

Beschaffung von Personenkraftwagen, Transportern, Kastenwagen und Nutzfahrzeugen mit oder ohne flexible Einbauten für die Standorte innerhalb des Verbandsgebiets des OOWV.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung2 von 2 angegeben

Kriterium
Die Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit werden im Dokument "2024-09993_Fragebogen_Registrierung_Qualifizierung" beschrieben und abgefragt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung4 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Zur Qualifizierung als Lieferant und Aufnahme in das Qualifizierungssystem des OOWV ist entweder die Registrierung und Beantwortung des Qualifizierungsfragebogens im Lieferantenportal des OOWV erfolgreich abzuschließen oder das Dokument "2024-09993_Fragebogen_Registrierung_Qualifizierung" … ganz lesenLeistung: Zur Qualifizierung als Lieferant und Aufnahme in das Qualifizierungssystem des OOWV ist entweder die Registrierung und Beantwortung des Qualifizierungsfragebogens im Lieferantenportal des OOWV erfolgreich abzuschließen oder das Dokument "2024-09993_Fragebogen_Registrierung_Qualifizierung" vollständig auszufüllen und unterzeichnet einzureichen. Ohne die Erfüllung aller Anforderungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Aufnahme in das Qualifizierungssystem nicht möglich.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYNH4TA Ablauf des Verfahrens zur Qualifizierung Schritt 1 Der erste Schritt ist, sich als Lieferant zu registrieren. Diese Erstregistrierung führen interessierte Unternehmen auf dem Beschaffungsportal des OOWV durch. Zur Lieferantenregistrierung melden sich interessierte … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YYNH4TA Ablauf des Verfahrens zur Qualifizierung Schritt 1 Der erste Schritt ist, sich als Lieferant zu registrieren. Diese Erstregistrierung führen interessierte Unternehmen auf dem Beschaffungsportal des OOWV durch. Zur Lieferantenregistrierung melden sich interessierte Unternehmen auf dem Beschaffungsportal des OOWV an und füllen das Online-Formular aus. Die dort eingegebenen Daten (Allgemeine Informationen zum Unternehmen, Ansprechpartnerdetails, Produktkategorie, Sicherheitscode, Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen, etc.) werden an das Lieferantenmanagementsystem des OOWV übertragen und dort vom OOWV geprüft. Wenn die Registrierungsanfrage vom OOWV genehmigt wird, wird das interessierte Unternehmen als potenzieller Lieferant geführt. Der Link zur Registrierungsseite des OOWV lautet: https://www.oowv-beschaffung.de/registrierung. Alternativ kann die Registrierung über das Deutsche Vergabeportal oder per Email an die Adresse "vergabe@oowv.de" erfolgen. Hierzu kann das hinterlegte Dokumente 2024-09993_Fragebogen_Registrierung_Qualifizierung" genutzt werden. Der folgende Schritt 2 entfällt damit. Schritt 2 Nachdem der Status des potenziellen Lieferanten erreicht wurde, wird der OOWV eine Qualifizierungsanfrage in Form eines Fragebogens zusenden, um die Eignung des interessierten Unternehmens zu prüfen. Wird die Eignung des interessierten Unternehmens durch den OOWV festgestellt bzw. bejaht, wird das interessierte Unternehmen vom potenziellen Lieferanten zum geeigneten (qualifizierten) Lieferanten ernannt. Der OOWV teilt seine Entscheidung hinsichtlich der Eignung/Qualifizierung den Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des ausgefüllten Fragebogens (nebst Nachweisen/ Unterlagen) mit. Erst mit Vorliegen eines vollständigen und damit prüffähigen Fragebogens/ Unterlagen beginnt die Frist von sechs Monaten zu laufen. Bei Erfüllung der gestellten Eignungsanforderungen bzw. bei erfolgreicher Qualifizierung wird das Unternehmen als geeignetes Unternehmen beim OOWV geführt und hierüber informiert. Eine Ablehnung ist dem Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach der Entscheidung unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Ein aufgrund mangelnder Qualifizierung abgelehntes Unternehmen kann erst nach Ablauf von drei Monaten erneut einen Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem stellen. Nähere Details zum Ablauf sind den Informationen auf dem Beschaffungsportal des OOWV zu entnehmen: https://www.oowv.de/service/fuer-unternehmen/beschaffung/ Wurde die Eignung im Rahmen des Qualifizierungssystems bejaht, kommt das Unternehmen für zukünftige Vergabeverfahren als Bieter in Frage. Die konkrete Vergabe der Aufträge zur Lieferung von Fahrzeugen erfolgt unter ausschließlicher Teilnahme derjenigen Wirtschaftsteilnehmer, die im Qualifizierungssystem bzw. im Lieferantenmanagementsystem des OOWV (SAP SLC) als geeignet zugelassen und gelistet sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

517vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
286.049 €Zuschlagswert im Median
55.150 € – 504.920 €mittlere Hälfte, 170 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 495c7a91-ba13-4d50-8218-b73f9717a419.