Fahrdienst für Menschen mit Behinderung ab März 2025
Stadt Heidelberg, Amt für Soziales und Senioren · Heidelberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 50 1-2024veröffentlicht 20.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 03.03.2025 – 29.02.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Linienbündel HochrheinLandratsamt Lörrach · LörrachFrist 26.11.2026
- Hilfe für Menschen mit BehinderungStadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz · MannheimFrist 17.11.2026
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"Landkreis Böblingen · BöblingenFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 16 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre03.03.2025 – 29.02.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Heidelberg69045, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 29.02.2028
- Heute
Beschreibung
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst für in Heidelberg woh-nende geistig und mehrfach behinderte Menschen (nachfolgend Personen) zu und von den Werkstätten für behinderte Menschen (nachfolgend Werkstätten) sowie den Fördergruppen in Heidelberg, Sandhausen und Wiesloch auf mehreren Linien. Sie umfasst sämtliche Leistungen zur werktäglichen Beförderung der Personen von der Wohnung zu den Werkstätten bzw. den Fördergruppen und zurück. Räumlich erfasst sind hier das Gebiet der Stadt Heidelberg sowie angrenzende Gemeinden. Die Zahl der zu befördernden Personen und deren Aufnahme in die einzelnen Linien unterlie-gen Veränderungen durch Wohnsitzwechsel sowie den Neueintritt in eine Einrichtung, das Ver-lassen oder den Wechsel der Einrichtung. Entsprechendes gilt für die Gestaltung der Linien. Dies ist nach der Natur des Leistungsgegenstands unvermeidbar. Ausgehend von der bisher bestehenden Liniengestaltung werden zehn Linien ausgeschrieben, die während der Vertragslaufzeit Umgestaltungen, ggf. auch in Form der Linienzusammenle-gung, der Bildung zusätzlicher Linien sowie der Einführung zusätzlicher Fahrten auf bestehen-den Linien, ausgesetzt sein können. Eine verbindliche Tourenplanung erfolgt jeweils zu Beginn des Vertragsjahrs. Sie wird während des Vertragsjahrs nach Bedarf fortgeschrieben bzw. abgeändert. Der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin disponiert nach den dann vorliegenden Gegebenheiten. Die Leistung ist jeweils an den Werktagen (ohne Samstage), d.h. an ca. 250 Tagen pro Jahr zu erbringen. An Brückentagen sind die Einrichtungen ggfs. geschlossen, die genauen Schließzei-ten werden dem Auftragnehmer / der Auftragnehmerin jeweils zu Beginn des Kalenderjahres bekannt gegeben. Vertragsbeginn ist am 01.03.2025, der erste Fahrdienst erfolgt am Montag, den 03.03.2025. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 29.02.2028. Die Vergütung erfolgt nach Tagespauschalen für die auf den einzelnen Linien tatsächlich durchgeführten Touren.
Gegenstand nach CPV
- 60130000Personensonderbeförderung (Straße)Hauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Dazu wird eine fiktive Berechnung vorgenommen, bei der zunächst der voraussichtliche Besetztkilometeranfall pro Tag für jede Tour ermittelt wird. Hierzu wird die in der Leistungsbeschreibung geschätzte Fahrleistung pro Tour mit der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge auf der Tour multipliziert. Durch Summenbildung wird dann der Besetztkilometeranfall für alle Touren pro Tag ermittelt. Dieser Wert wird mit 250 Tagen multipliziert, was den Besetztkilometeranfall pro Jahr ergibt. Dieser wird wiederum mit dem angebotenen Besetztkilometersatz multipliziert. Zu dem so ermittelten Wert hinzuaddiert werden die Kosten für die Begleitung, wobei für die fiktive Berechnung von 190 Tagespauschalen ausgegangen wird.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.03.2025
- Vertragsende
- 29.02.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 29.02.2028. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall fünf Jahre … ganz lesenkürzer
Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 29.02.2028. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall fünf Jahre (bis 28.02.2030) beträgt. Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.08.2027 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.08.2028 für die zweite Verlängerung auszuüben. Übt die Auftraggeberin ihre Verlängerungsoption aus, kann der Auftragnehmer / die Auf-tragnehmerin im Falle der Verteuerung der Kraftstoffpreise eine Erhöhung der Vergütung je Besetztkilometer schriftlich begehren. Das Begehren ist bis spätestens zwei Wochen nach Zugang der Erklärung über die Ausübung der Option zu erklären. Details siehe Leistungsbeschreibung.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig. soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 13 … ganz lesenkürzer
§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig. soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| R+R TOURS GmbH, Heidelberg | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Heidelberg, Amt für Soziales und Senioren
- Anschrift
- Postfach 105520, 69045 Heidelberg
- Website
- heidelberg.de
- Kontakt
- vergabeabteilung@
heidelberg.de - Auskünfte
- Stadt Heidelberg Rechtsamt - Vergabeabteilungvergabeabteilung@
heidelberg.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Köhler-Transfer GmbH & Co. KG22 Zuschläge
- Köster & Hub GmbH + Co KG19 Zuschläge
- Feuerstein Personenbeförderung GmbH & Co KG13 Zuschläge
- Automobile-Dienstleistungen8 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.8 Zuschläge
- Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V., Region Südbaden6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 10.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"Landkreis BöblingenFrist 26.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4cf3a2b1-56d4-44c5-a6a3-1e71c6f1dc97.