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Fahrdienst für Menschen mit Behinderung ab März 2025

Stadt Heidelberg, Amt für Soziales und Senioren · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 50 1-2024veröffentlicht 18.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 788 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre03.03.2025 – 29.02.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heidelberg69045, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 26 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.02.2028
    vor 20 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst für in Heidelberg woh-nende geistig und mehrfach behinderte Menschen (nachfolgend Personen) zu und von den Werkstätten für behinderte Menschen (nachfolgend Werkstätten) sowie den Fördergruppen in Heidelberg, Sandhausen und Wiesloch auf mehreren Linien. Sie umfasst sämtliche Leistungen zur werktäglichen Beförderung der Personen von der Wohnung zu den Werkstätten bzw. den Fördergruppen und zurück. Räumlich erfasst sind hier das Gebiet der Stadt Heidelberg sowie angrenzende Gemeinden. Die Zahl der zu befördernden Personen und deren Aufnahme in die einzelnen Linien unterlie-gen Veränderungen durch Wohnsitzwechsel sowie den Neueintritt in eine Einrichtung, das Ver-lassen oder den Wechsel der Einrichtung. Entsprechendes gilt für die Gestaltung der Linien. Dies ist nach der Natur des Leistungsgegenstands unvermeidbar. Ausgehend von der bisher bestehenden Liniengestaltung werden zehn Linien ausgeschrieben, die während der Vertragslaufzeit Umgestaltungen, ggf. auch in Form der Linienzusammenle-gung, der Bildung zusätzlicher Linien sowie der Einführung zusätzlicher Fahrten auf bestehen-den Linien, ausgesetzt sein können. Eine verbindliche Tourenplanung erfolgt jeweils zu Beginn des Vertragsjahrs. Sie wird während des Vertragsjahrs nach Bedarf fortgeschrieben bzw. abgeändert. Der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin disponiert nach den dann vorliegenden Gegebenheiten. Die Leistung ist jeweils an den Werktagen (ohne Samstage), d.h. an ca. 250 Tagen pro Jahr zu erbringen. An Brückentagen sind die Einrichtungen ggfs. geschlossen, die genauen Schließzei-ten werden dem Auftragnehmer / der Auftragnehmerin jeweils zu Beginn des Kalenderjahres bekannt gegeben. Vertragsbeginn ist am 01.03.2025, der erste Fahrdienst erfolgt am Montag, den 03.03.2025. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 29.02.2028. Die Vergütung erfolgt nach Tagespauschalen für die auf den einzelnen Linien tatsächlich durchgeführten Touren.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Unternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen. Diesbezüglich gibt der Bieter mit Unterzeichnung des Angebotsvordruckes Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 ff. GWB ab. Darüber hinaus ist von den Bietern … ganz lesenUnternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen. Diesbezüglich gibt der Bieter mit Unterzeichnung des Angebotsvordruckes Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 ff. GWB ab. Darüber hinaus ist von den Bietern eine Eigenerklärung in Hinblick auf die EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben (Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022). Dazu ist mit dem beigefügten Formular eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Kriterium
Die Bieter geben mit dem Angebot Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ab. Hierbei wird auch erklärt, dass die Bieter ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Die Stadt Heidelberg beh … ganz lesenDie Bieter geben mit dem Angebot Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ab. Hierbei wird auch erklärt, dass die Bieter ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Die Stadt Heidelberg behält sich vor, hierzu die folgenden Nachweise anzufordern: - Bescheinigungen der zuständigen Stellen des Mitgliedsstaates des Bieters, aus denen hervorgeht, dass dieser seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge (z.B. in Deutschland: Bescheinigung der Krankenkassen) nach den Rechtsvorschriften seines Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat (Nachweis 1a). - aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder gleichwertig (Nachweis 1b). - Erklärung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (Nachweis 2). Die Nachweise dürfen im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein.
Kriterium
Mit dem Angebot ist eine Aufstellung der wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen jeweils mit Angabe des Rechnungswertes, des Ausführungszeitraums sowie der Auftraggeber und Ansprechpartner (auch Telefonnummer) vorzulegen (Nachweis 3). Vorbehalten bleibt … ganz lesenMit dem Angebot ist eine Aufstellung der wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen jeweils mit Angabe des Rechnungswertes, des Ausführungszeitraums sowie der Auftraggeber und Ansprechpartner (auch Telefonnummer) vorzulegen (Nachweis 3). Vorbehalten bleibt, vom Bieter Bescheinigungen der in der Aufstellung genannten Auftraggeber anzufordern oder die Referenzen telefonisch zu überprüfen. Es sind ferner folgende Nachweise vorzulegen: Eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz ist mit dem Angebot vorzulegen (Nachweis 4). Im Falle der Auftragserteilung muss der Auftragnehmer dem Amt für Soziales und Senioren spätestens zwei Wochen vor Beginn der Auftragsdurchführung eine Aufstellung mit Namen und Anschrift der einzusetzenden Fahrer und Fahrerinnen übergeben (Nachweis 5a). Dabei ist für alle Fahrer und Fahrerinnen jeweils ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30 a Bundeszentralregistergesetz) vorzulegen (Nachweis 5b), das nicht älter als drei Monate sein darf. Ferner ist der Nachweis zu erbringen, dass das Fahrpersonal über eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für die zum Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge verfügt (Nachweis 5c). Soweit Fahrerinnen und Fahrer nicht im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sind, ist nachzuweisen, dass sie sich der gesundheitlichen Untersuchung G 25 der Berufsgenossenschaft (Vorsorgeuntersuchung Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) regelmäßig unterziehen (Nachweis 5d). Die Untersuchung G 25 darf bei Beschäftigten bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres nicht mehr als fünf Jahre zurück liegen. Bei Beschäftigten im Alter von 40 - 60 Jahren darf sie nicht länger als 36 Monate zurückliegen. Bei älteren Fahrern darf der Nachweis nicht älter als 24 Monate sein. Hat der Arzt im konkreten Fall kürzere Intervalle angeordnet, sind diese einzuhalten. Werden die oben genannten Intervalle während der Vertragslaufzeit überschritten, ist die Wiederholung der Untersuchung nachzuweisen. Mit dem Angebot ist weiter eine Aufstellung der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge mit Angaben über Alter sowie technische Ausstattung vorzulegen. (Nachweis 6a). Soweit der Bieter die Anschaffung von Neufahrzeugen für die Auftragsausführung beabsichtigt, genügt die Nennung des Fahrzeugtyps und der vorgesehenen Ausstattung. Spätestens auf Anforderung nach der Angebotseröffnung ist zudem für jedes Fahrzeug nachzuweisen, dass der Bieter im Zuschlagsfalle im Zeitpunkt des Leistungsbeginns die rechtliche Verfügungsmacht über die Fahrzeuge haben wird und diese ohne jede Hinderung einsatzbereit sein werden (Nachweis 6b). Im Zuschlagsfall ist spätestens zwei Wochen vor Beginn für jedes Fahrzeug vorzulegen • eine Bestätigung der zuständigen Überwachungsbehörde, dass der jährliche Untersuchungsbericht (HU) des TÜV oder einer vergleichbaren Einrichtung für die eingesetzten Fahrzeuge dort regelmäßig vorgelegt wird (Nachweis 7) • Nachweis der KFZ-Haftpflichtversicherung; Mindestsumme für jede Haftpflichtversicherung 50 Mio. € für Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden, 7,5 Mio. € Einzelpersonendeckung (Nachweis 8). Bei der Durchführung des Auftrags muss auch bei kurzfristig auftretenden besonderen Vorkommnissen und Störungen (z.B. Ausfall von Fahrer oder Fahrzeug, außergewöhnliche Ereignisse, Umleitungen, Zwischenfällen mit Fahrgästen) eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung gewährleistet sein. Eine Beschreibung der organisatorischen Maßnahmen des Bieters zur Bewältigung derartiger Vorkommnisse einschließlich einer entsprechenden Verfahrensanweisung an die Fahrerinnen und Fahrer ist dem Angebot als Nachweis 9 beizufügen. Um eine mögliche Preisanpassung berechnen zu können, wird die Auftraggeberin den Bestbieter auffordern, den prozentualen Anteil der Treibstoffkosten am kalkulierten Besetztkilometersatz anzugeben (Nachweis 10).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.03.2025
Vertragsende
29.02.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 29.02.2028. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall fünf Jahre … ganz lesenEs besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 29.02.2028. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall fünf Jahre (bis 28.02.2030) beträgt. Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.08.2027 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.08.2028 für die zweite Verlängerung auszuüben. Übt die Auftraggeberin ihre Verlängerungsoption aus, kann der Auftragnehmer / die Auf-tragnehmerin im Falle der Verteuerung der Kraftstoffpreise eine Erhöhung der Vergütung je Besetztkilometer schriftlich begehren. Das Begehren ist bis spätestens zwei Wochen nach Zugang der Erklärung über die Ausübung der Option zu erklären. Details siehe Leistungsbeschreibung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
10.09.2024, 11:00 Uhr. Ende der Bindefrist: 25.11.2024
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Heidelberg, Amt für Soziales und Senioren
Anschrift
Postfach 105520, 69045 Heidelberg
Kontakt
vergabeabteilung@heidelberg.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (662 Lose mit Angabe)
881.173 €Zuschlagswert im Median
331.763 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 53 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 145a6cce-42fb-47b3-941a-2f81d221a19a.