Fahrbare Abfallsammelbehälter aus Kunststoff
Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim · Mannheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 08/26/76.7veröffentlicht 25.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Mannheim68167, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (52 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Nachhaltige Beschaffung35 %
- Schlüssiges Lieferkonzept5 %
- Qualität 2-Rad20 %
- Verweis:0 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 6 Monatenüber auftragsboerse.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 6 Monaten
- Bindefrist endetvor 37 Tagen149 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 44613700AbfallsammelbehälterHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | 60 l - 240 l einschl. dbzgl. Ersatzteile Vergabegegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung von fahrbaren Abfallsammelbehältern aus Kunststoff mit den Volumen 60 l - 240 l einschließlich dbzgl. Ersatzteile. Der Vertrag endet losspezifisch 24 Monate nach Zuschlagserteilung oder mit Erreichen der losspezifischen Gesamthöchstmenge, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon endet die Lieferverpflichtung für eine einzelne Fraktion (z.B. Volumen 60 l Deckel RM) eines Loses bereits vorzeitig, sobald deren spezifische Höchstmenge erreicht ist. Ein weiterer Abruf dieser Fraktion ist dann ausgeschlossen; die Lieferverpflichtung für die übrigen Fraktionen des Loses bleibt bis zum Erreichen von deren Höchstmengen oder dem losspezifischen Vertragsende unberührt. 12 Monate nach Zuschlagserteilung kann eine Preisanpassung über die in Punkt 11 Leistungsbeschreibung beschriebene Preisgleitklausel erfolgen. | 24 Monate | – |
| 2 | 660 l - 1.100 l einschl. dbzgl. Ersatzteile Vergabegegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung von fahrbaren Abfallsammelbehältern aus Kunststoff mit den Volumen 660 l - 1.100 l einschließlich dbzgl. Ersatzteile. Der Vertrag endet losspezifisch 24 Monate nach Zuschlagserteilung oder mit Erreichen der losspezifischen Gesamthöchstmenge, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon endet die Lieferverpflichtung für eine einzelne Fraktion (z.B. Volumen 60 l Deckel RM) eines Loses bereits vorzeitig, sobald deren spezifische Höchstmenge erreicht ist. Ein weiterer Abruf dieser Fraktion ist dann ausgeschlossen; die Lieferverpflichtung für die übrigen Fraktionen des Loses bleibt bis zum Erreichen von deren Höchstmengen oder dem losspezifischen Vertragsende unberührt. 12 Monate nach Zuschlagserteilung kann eine Preisanpassung über die in Punkt 11 Leistungsbeschreibung beschriebene Preisgleitklausel erfolgen. | 24 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Nachhaltige BeschaffungAnteil Recyclat, "Blauer Engel" Zertifikat, Räder aus Recyclingmaterial, Leichte und zerstörungsfreie Demontage der Hauptkomponenten wie Deckel, Räder/Rollen und Achsen, Achsen in Hohlachsen-Konstruktion, Energie: Anteil Grüne Energie, Umweltzertifizierungen: ISO 14001 Umweltmanagementsystem, ISO 50001 Energiemanagementsystem. .
- Qualität
- Schlüssiges LieferkonzeptDarstellung der Organisation der Behälterlieferung, aus der sich die Lieferzuverlässigkeit ableiten lässt; Maßnahmen zur Sicherstellung rechtzeitiger Anlieferung.
- Qualität
- Qualität 2-RadKamm verstärkte Wabenstruktur, Durchgehendes Griffstück mit asymmetrischem Steg, Wandstärke > 3,2 mm, Lärmgedämmter Deckel 92 dB. .
- Qualität
- Verweis:Die vollständigen Zuschlagskriterien entnehmen Sie bitte Glp. 8 Besondere Bewerbungsbedingungen.
- Preis
- Gesamtangebotspreis max. Abrufmenge
Eignung6 von 6 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Mit der Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen für Los 1 / Los 2: • Eigenerklärung, dass alle Teile des Abfallsammelbehälters recycelbar sind • Nachweis, dass die Montage von Sudhaus-Schwerkraftschlössern ohne Modifikation möglich ist (wird bei Behälterbemusterung geprüft) • Nachweis 30% Recyclatanteil
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Mit der Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen für LOS 1 / LOS 2 jeweils: • falls zutreffend, VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen • falls zutreffend, VHB 235 Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen • falls zutreffend, VHB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Mit der Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen für Los 1 / Los 2: • Vorlage Zertifikat als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der DIN EN 840 von einem akkreditierten Institut • Vorlage des RAL-Gütezeichen nach RAL-GZ 951/1 von einem akkreditierten Institut • Vorlage Zertifikat als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der der Richtlinie 2000/14/EG von einem akkreditierten Institut
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Mit der Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen für Los 1 / Los 2, Eigenerklärung durch Angebotsabgabe: Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6: dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden; falls zutreffend, VHB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 149 Tage
- Angebotsöffnung
- 05.05.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Vertrag endet losspezifisch 24 Monate nach Zuschlagserteilung oder mit Erreichen der losspezifischen Gesamthöchstmenge, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon endet die Lieferverpflichtung für eine einzelne Fraktion (z.B. Volumen 60 l Deckel RM) eines Loses bereits vorzei … ganz lesenkürzer
Der Vertrag endet losspezifisch 24 Monate nach Zuschlagserteilung oder mit Erreichen der losspezifischen Gesamthöchstmenge, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon endet die Lieferverpflichtung für eine einzelne Fraktion (z.B. Volumen 60 l Deckel RM) eines Loses bereits vorzeitig, sobald deren spezifische Höchstmenge erreicht ist. Ein weiterer Abruf dieser Fraktion ist dann ausgeschlossen; die Lieferverpflichtung für die übrigen Fraktionen des Loses bleibt bis zum Erreichen von deren Höchstmengen oder dem losspezifischen Vertragsende unberührt. 12 Monate nach Zuschlagserteilung kann eine Preisanpassung über die in Punkt 11 Leistungsbeschreibung beschriebene Preisgleitklausel erfolgen.
Los 2
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Nachhaltige BeschaffungAnteil Recyclat, "Blauer Engel" Zertifikat, Räder aus Recyclingmaterial, Leichte und zerstörungsfreie Demontage der Hauptkomponenten wie Deckel, Räder/Rollen und Achsen, Achsen in Hohlachsen-Konstruktion, Energie: Anteil Grüne Energie, Umweltzertifizierungen: ISO 14001 Umweltmanagementsystem, ISO 50001 Energiemanagementsystem
- Qualität
- Schlüssiges LieferkonzeptDarstellung der Organisation der Behälterlieferung, aus der sich die Lieferzuverlässigkeit ableiten lässt; Maßnahmen zur Sicherstellung rechtzeitiger Anlieferung
- Qualität
- Qualität 4-RadVerhalten an Schüttung (Lässt sich der Behälter gut an die Schüttung hängen? Hat der Behälter einen Bauch, sodass das Einhängen erschwert ist?); Bedienung der Bremse (Schließt zuverlässig und ausreichend?); Wandstärke > 3,2 mm; Deckel schließt bündig mit Korpus (Funktion Sudhaus-Schloss); Leichtgängige Rollen (kein Haken oder Blockieren, nicht schwergängig).
- Qualität
- Verweis:Die vollständigen Zuschlagskriterien entnehmen Sie bitte Glp. 8 Besondere Bewerbungsbedingungen.
- Preis
- Gesamtangebotspreis max. Abrufmenge
Eignung6 von 6 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Mit der Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen für Los 1 / Los 2: • Eigenerklärung, dass alle Teile des Abfallsammelbehälters recycelbar sind • Nachweis, dass die Montage von Sudhaus-Schwerkraftschlössern ohne Modifikation möglich ist (wird bei Behälterbemusterung geprüft) • Nachweis 30% Recyclatanteil
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Mit der Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen für LOS 1 / LOS 2 jeweils: • falls zutreffend, VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen • falls zutreffend, VHB 235 Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen • falls zutreffend, VHB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Mit der Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen für Los 1 / Los 2: • Vorlage Zertifikat als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der DIN EN 840 von einem akkreditierten Institut • Vorlage des RAL-Gütezeichen nach RAL-GZ 951/1 von einem akkreditierten Institut • Vorlage Zertifikat als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der der Richtlinie 2000/14/EG von einem akkreditierten Institut
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Mit der Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen für Los 1 / Los 2, Eigenerklärung durch Angebotsabgabe: Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6: dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden; falls zutreffend, VHB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 149 Tage
- Angebotsöffnung
- 05.05.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Vertrag endet losspezifisch 24 Monate nach Zuschlagserteilung oder mit Erreichen der losspezifischen Gesamthöchstmenge, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon endet die Lieferverpflichtung für eine einzelne Fraktion (z.B. Volumen 60 l Deckel RM) eines Loses bereits vorzei … ganz lesenkürzer
Der Vertrag endet losspezifisch 24 Monate nach Zuschlagserteilung oder mit Erreichen der losspezifischen Gesamthöchstmenge, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon endet die Lieferverpflichtung für eine einzelne Fraktion (z.B. Volumen 60 l Deckel RM) eines Loses bereits vorzeitig, sobald deren spezifische Höchstmenge erreicht ist. Ein weiterer Abruf dieser Fraktion ist dann ausgeschlossen; die Lieferverpflichtung für die übrigen Fraktionen des Loses bleibt bis zum Erreichen von deren Höchstmengen oder dem losspezifischen Vertragsende unberührt. 12 Monate nach Zuschlagserteilung kann eine Preisanpassung über die in Punkt 11 Leistungsbeschreibung beschriebene Preisgleitklausel erfolgen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Käfertaler Straße 248, 68167 Mannheim
- Website
- mannheim.de
- Kontakt
- 760vergabe@
mannheim.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SULO Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Abfallbehälter & Container Weber GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Husmann Umwelttechnik GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.05.2026
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 05.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f15e21af-ccd7-4fb5-8c54-22a9d7db0595.