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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Fahrbare Abfallsammelbehälter aus Kunststoff

Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 08/26/76.7veröffentlicht 25.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 186 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 25.03.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Mannheim68167, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (52 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Nachhaltige Beschaffung35 %
  • Schlüssiges Lieferkonzept5 %
  • Qualität 2-Rad20 %
  • Verweis:0 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 6 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  4. Bindefrist endet
    149 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 37 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
60 l - 240 l einschl. dbzgl. Ersatzteile

Vergabegegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung von fahrbaren Abfallsammelbehältern aus Kunststoff mit den Volumen 60 l - 240 l einschließlich dbzgl. Ersatzteile. Der Vertrag endet losspezifisch 24 Monate nach Zuschlagserteilung oder mit Erreichen der losspezifischen Gesamthöchstmenge, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon endet die Lieferverpflichtung für eine einzelne Fraktion (z.B. Volumen 60 l Deckel RM) eines Loses bereits vorzeitig, sobald deren spezifische Höchstmenge erreicht ist. Ein weiterer Abruf dieser Fraktion ist dann ausgeschlossen; die Lieferverpflichtung für die übrigen Fraktionen des Loses bleibt bis zum Erreichen von deren Höchstmengen oder dem losspezifischen Vertragsende unberührt. 12 Monate nach Zuschlagserteilung kann eine Preisanpassung über die in Punkt 11 Leistungsbeschreibung beschriebene Preisgleitklausel erfolgen.

24 Monate–
2
660 l - 1.100 l einschl. dbzgl. Ersatzteile

Vergabegegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung von fahrbaren Abfallsammelbehältern aus Kunststoff mit den Volumen 660 l - 1.100 l einschließlich dbzgl. Ersatzteile. Der Vertrag endet losspezifisch 24 Monate nach Zuschlagserteilung oder mit Erreichen der losspezifischen Gesamthöchstmenge, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon endet die Lieferverpflichtung für eine einzelne Fraktion (z.B. Volumen 60 l Deckel RM) eines Loses bereits vorzeitig, sobald deren spezifische Höchstmenge erreicht ist. Ein weiterer Abruf dieser Fraktion ist dann ausgeschlossen; die Lieferverpflichtung für die übrigen Fraktionen des Loses bleibt bis zum Erreichen von deren Höchstmengen oder dem losspezifischen Vertragsende unberührt. 12 Monate nach Zuschlagserteilung kann eine Preisanpassung über die in Punkt 11 Leistungsbeschreibung beschriebene Preisgleitklausel erfolgen.

24 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag5 von 5 angegeben

Nachhaltige Beschaffung35 %
Schlüssiges Lieferkonzept5 %
Qualität 2-Rad20 %
Verweis:0 %
Preis40 %
Qualität
Nachhaltige BeschaffungAnteil Recyclat, "Blauer Engel" Zertifikat, Räder aus Recyclingmaterial, Leichte und zerstörungsfreie Demontage der Hauptkomponenten wie Deckel, Räder/Rollen und Achsen, Achsen in Hohlachsen-Konstruktion, Energie: Anteil Grüne Energie, Umweltzertifizierungen: ISO 14001 Umweltmanagementsystem, ISO 50001 Energiemanagementsystem. .
Qualität
Schlüssiges LieferkonzeptDarstellung der Organisation der Behälterlieferung, aus der sich die Lieferzuverlässigkeit ableiten lässt; Maßnahmen zur Sicherstellung rechtzeitiger Anlieferung.
Qualität
Qualität 2-RadKamm verstärkte Wabenstruktur, Durchgehendes Griffstück mit asymmetrischem Steg, Wandstärke > 3,2 mm, Lärmgedämmter Deckel 92 dB. .
Qualität
Verweis:Die vollständigen Zuschlagskriterien entnehmen Sie bitte Glp. 8 Besondere Bewerbungsbedingungen.
Preis
Gesamtangebotspreis max. Abrufmenge

Eignung6 von 6 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mit der Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen für Los 1 / Los 2: • Eigenerklärung, dass alle Teile des Abfallsammelbehälters recycelbar sind • Nachweis, dass die Montage von Sudhaus-Schwerkraftschlössern ohne Modifikation möglich ist (wird bei Behälterbemusterung geprüft) • Nachweis 30% Recyclatanteil
Anteil der Unterauftragsvergabe
Mit der Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen für LOS 1 / LOS 2 jeweils: • falls zutreffend, VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen • falls zutreffend, VHB 235 Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen • falls zutreffend, VHB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Mit der Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen für Los 1 / Los 2: • Vorlage Zertifikat als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der DIN EN 840 von einem akkreditierten Institut • Vorlage des RAL-Gütezeichen nach RAL-GZ 951/1 von einem akkreditierten Institut • Vorlage Zertifikat als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der der Richtlinie 2000/14/EG von einem akkreditierten Institut
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Mit der Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen für Los 1 / Los 2, Eigenerklärung durch Angebotsabgabe: Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6: dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden; falls zutreffend, VHB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
149 Tage
Angebotsöffnung
05.05.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Vertrag endet losspezifisch 24 Monate nach Zuschlagserteilung oder mit Erreichen der losspezifischen Gesamthöchstmenge, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon endet die Lieferverpflichtung für eine einzelne Fraktion (z.B. Volumen 60 l Deckel RM) eines Loses bereits vorzei … ganz lesenDer Vertrag endet losspezifisch 24 Monate nach Zuschlagserteilung oder mit Erreichen der losspezifischen Gesamthöchstmenge, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon endet die Lieferverpflichtung für eine einzelne Fraktion (z.B. Volumen 60 l Deckel RM) eines Loses bereits vorzeitig, sobald deren spezifische Höchstmenge erreicht ist. Ein weiterer Abruf dieser Fraktion ist dann ausgeschlossen; die Lieferverpflichtung für die übrigen Fraktionen des Loses bleibt bis zum Erreichen von deren Höchstmengen oder dem losspezifischen Vertragsende unberührt. 12 Monate nach Zuschlagserteilung kann eine Preisanpassung über die in Punkt 11 Leistungsbeschreibung beschriebene Preisgleitklausel erfolgen.

Los 2

Zuschlag5 von 5 angegeben

Nachhaltige Beschaffung35 %
Schlüssiges Lieferkonzept5 %
Qualität 4-Rad20 %
Verweis:0 %
Preis40 %
Qualität
Nachhaltige BeschaffungAnteil Recyclat, "Blauer Engel" Zertifikat, Räder aus Recyclingmaterial, Leichte und zerstörungsfreie Demontage der Hauptkomponenten wie Deckel, Räder/Rollen und Achsen, Achsen in Hohlachsen-Konstruktion, Energie: Anteil Grüne Energie, Umweltzertifizierungen: ISO 14001 Umweltmanagementsystem, ISO 50001 Energiemanagementsystem
Qualität
Schlüssiges LieferkonzeptDarstellung der Organisation der Behälterlieferung, aus der sich die Lieferzuverlässigkeit ableiten lässt; Maßnahmen zur Sicherstellung rechtzeitiger Anlieferung
Qualität
Qualität 4-RadVerhalten an Schüttung (Lässt sich der Behälter gut an die Schüttung hängen? Hat der Behälter einen Bauch, sodass das Einhängen erschwert ist?); Bedienung der Bremse (Schließt zuverlässig und ausreichend?); Wandstärke > 3,2 mm; Deckel schließt bündig mit Korpus (Funktion Sudhaus-Schloss); Leichtgängige Rollen (kein Haken oder Blockieren, nicht schwergängig).
Qualität
Verweis:Die vollständigen Zuschlagskriterien entnehmen Sie bitte Glp. 8 Besondere Bewerbungsbedingungen.
Preis
Gesamtangebotspreis max. Abrufmenge

Eignung6 von 6 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mit der Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen für Los 1 / Los 2: • Eigenerklärung, dass alle Teile des Abfallsammelbehälters recycelbar sind • Nachweis, dass die Montage von Sudhaus-Schwerkraftschlössern ohne Modifikation möglich ist (wird bei Behälterbemusterung geprüft) • Nachweis 30% Recyclatanteil
Anteil der Unterauftragsvergabe
Mit der Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen für LOS 1 / LOS 2 jeweils: • falls zutreffend, VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen • falls zutreffend, VHB 235 Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen • falls zutreffend, VHB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Mit der Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen für Los 1 / Los 2: • Vorlage Zertifikat als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der DIN EN 840 von einem akkreditierten Institut • Vorlage des RAL-Gütezeichen nach RAL-GZ 951/1 von einem akkreditierten Institut • Vorlage Zertifikat als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der der Richtlinie 2000/14/EG von einem akkreditierten Institut
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Mit der Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen für Los 1 / Los 2, Eigenerklärung durch Angebotsabgabe: Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6: dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden; falls zutreffend, VHB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
149 Tage
Angebotsöffnung
05.05.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Vertrag endet losspezifisch 24 Monate nach Zuschlagserteilung oder mit Erreichen der losspezifischen Gesamthöchstmenge, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon endet die Lieferverpflichtung für eine einzelne Fraktion (z.B. Volumen 60 l Deckel RM) eines Loses bereits vorzei … ganz lesenDer Vertrag endet losspezifisch 24 Monate nach Zuschlagserteilung oder mit Erreichen der losspezifischen Gesamthöchstmenge, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon endet die Lieferverpflichtung für eine einzelne Fraktion (z.B. Volumen 60 l Deckel RM) eines Loses bereits vorzeitig, sobald deren spezifische Höchstmenge erreicht ist. Ein weiterer Abruf dieser Fraktion ist dann ausgeschlossen; die Lieferverpflichtung für die übrigen Fraktionen des Loses bleibt bis zum Erreichen von deren Höchstmengen oder dem losspezifischen Vertragsende unberührt. 12 Monate nach Zuschlagserteilung kann eine Preisanpassung über die in Punkt 11 Leistungsbeschreibung beschriebene Preisgleitklausel erfolgen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 446 (Tanks, Sammelbehälter und Container; Heizkörper und Heizkessel für Zentralheizungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

33vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (21 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.05.2026
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 05.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f15e21af-ccd7-4fb5-8c54-22a9d7db0595.