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vergebenEU-weitLieferleistungen

Fällmitteleinkauf Kläranlage 76829 Landau Mörlheim

Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb (EWL) · Landau in der Pfalz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen VgV 20.2 EWL 2023veröffentlicht 15.11.2023LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1054 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
155 Tsd. €
Laufzeit
1 Jahr01.03.2024 – 28.02.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Landau in der Pfalz76829, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:30 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 35 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:30 Uhr
    vor 35 Monaten
  4. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 34 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2025
    vor 32 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Fällmittellieferung ca. 500 Mg/a Eisen(III)chlorid-sulfat für Kläranlage

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD): - Angaben zur Eintragung in das Berufsregister - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vor … ganz lesenMit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD): - Angaben zur Eintragung in das Berufsregister - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen: - gültige Gewerbeanmeldung*), gültige Bescheinigung des Berufsregisters*) *) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Kriterium
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD): - Angaben zum Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit ande … ganz lesenMit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD): - Angaben zum Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) *) *) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein Bei Vertragsabsschluss wird vom erfolgreichen Bieter der Nachweis über folgende Versicherungssummen gefordert: Haftpflichtversicherung: 2,0 Mio € für Personenschäden, 2,0 Mio € für Sach- und Vermögensschäden. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Kriterium
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD) - Angaben zu erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren) - Angabn zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgesc … ganz lesenMit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD) - Angaben zu erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren) - Angabn zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sein. Gegebenenfalls reichen präqualifizierte Bewerber neben dem PQ-Nachweis weitere "mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen" mit dem Angebot ein. Eine Nachforderung durch den Auftraggeber ist nicht zulässig. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2024
Vertragsende
28.02.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Verlängerungsoptionum um ein Jahr bis zum 28.02.2026. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2026 ohne ein gesondertes Kündigungsschreiben.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
19.12.2023, 10:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Inter … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform www.auftragsboerse.de eingereicht werden müssen. Teilnahmeanträge/Angebote per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg dürfen nicht gewertet werden.
Hinweis
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD): - über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, -- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, -- dass für das Unternehmen keine Ausschlussgrü … ganz lesenMit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD): - über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, -- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, -- dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen -- dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind (in der Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124LD), Sollten Sie diese Erklärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgeben können, sind die ergriffenen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde, in einer gesonderten Anlage darzulegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern. Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe - Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (Formblatt 235) Spätestens auf gesondertes Verlangen sind einzureichen: - die Namen der Nachunternehmer, - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD) für jeden Nachunternehmer, - die Nachweise zur Eignung jedes Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen (Formblatt 124LD) bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters), - eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen - eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG - und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (Formblatt 236). Eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt 234) und für jedes Mitglied: - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD) - eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG - die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen von jedem Mitglied vorzulegen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Gegebenenfalls reichen präqualifizierte Bewerber neben dem PQ-Nachweis weitere "mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen" mit dem Angebot ein. Eine Nachforderung durch den Auftraggeber ist nicht zulässig. Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform www.auftragsboerse.de eingereicht werden. Schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail oder per Fax dürfen nicht zugelassen werden. Geforderte Sicherheiten: - Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme - Sicherheitsleistungen für die Mängelansprüche: 3 % der Abrechnungssumme Die Vertragserfüllungs- und Mängelanspruchbürgschaft ist kumulativ zu sehen. Für das nicht Liefern und für Lieferungen minderer Qualität siehe Ziffer 06 im Leitsungsverzeichnis und die damit nachfolgenden Kosten der Entsorgung von Klärschlamm und Entrichtung der Abwasserabgabe. Die Bürgschaft ist für die Dauer des Vertrages in Höhe von 8 v. H. der Auftragssumme vorzusehen. Vertragsstrafen: Sollte der Auftragnehmer nach Lieferabruf nicht nach 7 Kalendertagen liefern, befindet er sich automatisch in Ver …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 410 (Rohwasser und aufbereitetes Wasser) in Rheinland-Pfalz gibt es in den letzten 24 Monaten keine Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2434183a-4845-40bc-b78b-b3adee6156f5.