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vergebenEU-weitDienstleistungen

Fäkalschlammentsorgung im Entsorgungsgebiet des Wasserverbandes Nord, in Teilen des Amtes Mittleres Nordfriesland, den Gemeinden Reußenköge, Wallsbüll und Weesby

Wasserverband Nord · Oeversee, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-SV-26-0670000-4121.06veröffentlicht 05.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 121 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
    vor 4 Monaten
  3. Angebotsfrist 07:30 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 4 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 4 Monaten
  5. Bindefrist endet
    49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 2 Monaten
  6. Heute
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 54 Tagen

Beschreibung

Die Entschlammung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der DIN 4261-1 gemäß Einführungserlass Land Schleswig- Holstein vom April 2008. __________________________________________________________________________________________________________________ Abweichend von der DIN 4261-1 sind alle Entsorgungsverfahren zugelassen die vom Ministerium für Landwirtschaft Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein genehmigt worden sind. __________________________________________________________________________________________________________________ Die bedarfsorientierte Entschlammung wird quartalsmäßig organisiert. Sonderentleerungen müssen innerhalb der nächsten drei Werktage nach Auftragserteilung ausgeführt werden. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Anlieferung von Bedarfs- und Sonderentleerungen erfolgt auf den Verbandseigenen Kläranlagen Handewitt, Schafflund, Tarp und Bredstedt nach Absprache über die vorhandenen Fäkalrechenanlagen. __________________________________________________________________________________________________________________

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los l

Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden: Ahrenshöft, Almdorf, Bohmstedt, Drelsdorf, Goldebek, Joldelund, Kolkerheide, Lütjenholm, Sönnebüll, Reußenköge und Vollstedt. Entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2028. __________________________________________________________________________________________________________________ Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Bargum, Bordelum, Ockholm und Langenhorn. Entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2027. __________________________________________________________________________________________________________________ Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten Gemeinden. __________________________________________________________________________________________________________________ Anlieferung des Fäkalschlammes auf dem Klärwerk Bredstedt. Maximal 40 m³/ Tag. Von jeder angelieferten LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen und dem Klärwerkspersonal auszuhändigen. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden. __________________________________________________________________________________________________________________ Der Fäkalschlamm ist der Kläranlage Bredstedt über eine, vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage (Spaltweite maximal 5 mm) zuzuführen. Die Wasser, Strom und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber. __________________________________________________________________________________________________________________Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. __________________________________________________________________________________________________________________ Auftraggeber Amt Mittleres Nordfriesland. __________________________________________________________________________________________________________________

2 Jahre–
2
Los ll

Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Wallsbüll und Weesby, entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2027. __________________________________________________________________________________________________________________Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Wallsbüll und Weesby. __________________________________________________________________________________________________________________ Anlieferung des Fäkalschlammes auf dem Klärwerk Handewitt. Maximal 40 m³/Tag und von jeder angelieferten LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen die dem Klärwerkspersonal auszuhändigen ist. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden. __________________________________________________________________________________________________________________ Der Fäkalschlamm ist der Kläranlage Handewitt über eine, vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage (Spaltweite maximal 5 mm) zuzuführen. Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. __________________________________________________________________________________________________________________ Auftraggeber Amt Schafflund. __________________________________________________________________________________________________________________

2 Jahre–
3
Los lll

Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden:Achtrup, Sprakebüll, Stadum, entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2027. __________________________________________________________________________________________________________________ Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Bredstedt, Breklum, Goldelund, Högel und Struckum entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2028. Die Regelentschlammung Gemeinde Viöl ist für 2027 noch vertraglich gebunden. Ab 2028 wird die Gemeinde Viöl mit in die Regelentschlammung aufgenommen. __________________________________________________________________________________________________________________ Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten Gemeinden. __________________________________________________________________________________________________________________ Anlieferung des Fäkalschlammes auf dem Klärwerk Bredstedt. Maximal 40 m³/Tag. Von jeder LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen die dem Klärwerkspersonal auszuhändigen ist. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden. __________________________________________________________________________________________________________________ Der Fäkalschlamm ist der Kläranlage Bredstedt über eine, vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage (Spaltweite maximal 5mm) zuzuführen. Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. __________________________________________________________________________________________________________________ Auftraggeber WV Nord __________________________________________________________________________________________________________________

2 Jahre–
4
Los lV

Ordnungsgemäße Entschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Ladelund, Brahmstedtlund, Böxlund, Jardelund, Holt, Medelby, Schafflund, Hörup, Nordhackstedt und Lindewitt als zweijährige Regelentschlammung entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Entschlammung 2027. __________________________________________________________________________________________________________________ Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten Gemeinden. __________________________________________________________________________________________________________________ Anlieferung des Fäkalschlammes auf der Kläranlage Schafflund. Maximal 40 m³/ Tag. Von jeder LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen die dem Klärwerkspersonal auszuhändigen ist. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden. __________________________________________________________________________________________________________________ Der Fäkalschlamm ist der Kläranlage Schafflund über eine, vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage (Spaltweite maximal 5mm) zuzuführen. Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. __________________________________________________________________________________________________________________ Auftraggeber WV- Nord. __________________________________________________________________________________________________________________

2 Jahre–
5
V

Ordnungsgemäße Entschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Osterby, Meyn und Großenwiehe, als zweijährige Regelentschlammung entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung in 2027. __________________________________________________________________________________________________________________ Ordnungsgemäße Entschlammung der Kleinkläranlagen in der Gemeinde Handewitt und Jarplund Weding, als zweijährige Regelentsorgung entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Entschlammung 2028. __________________________________________________________________________________________________________________ Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten Gemeinden. __________________________________________________________________________________________________________________ Anlieferung des Fäkalschlammes erfolgt auf der Kläranlage Handewitt. Maximal 40 m³/Tag. Von jeder LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen und dem Klärwerkspersonal auszuhändigen. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden. __________________________________________________________________________________________________________________ Der Fäkalschlamm ist den Kläranlage Handewitt über eine, vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage zuzuführen (Spaltweite maximal 5mm). Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. __________________________________________________________________________________________________________________ Auftraggeber WV-Nord. __________________________________________________________________________________________________________________

2 Jahre–
6
Vl

Ordnungsgemäße Entschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Tastrup, Freienwill, Ausacker, Großsolt, Oeversee, Sieverstedt, Havetoft, Wanderup, Jerrishoe, Eggebek, Langstedt, Sollerup, Süderhackstedt Jörl und Janneby als zweijährige Regelentschlammung. Regelentschlammung ca. 50% der Kleinkläranlagen im Jahr. __________________________________________________________________________________________________________________ Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten Gemeinden. __________________________________________________________________________________________________________________ Anlieferung erfolgt nach Absprache auf den Klärwerken Freienwill, Tarp und Eggebek. Maximal 40m³/Tag. Von jeder LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen und dem Klärwerkspersonal auszuhändigen. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden. __________________________________________________________________________________________________________________ Der Fäkalschlamm ist den Kläranlagen über eine vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage zuzuführen (Spaltweite maximal 5mm). Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. __________________________________________________________________________________________________________________ Auftraggeber WV-Nord. __________________________________________________________________________________________________________________

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Zuschlagskriterium Preis100 %
Preis
Zuschlagskriterium Preis15. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Leistungsverzeichnis für Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 3 und/oder Los 4 und/oder Los 5 und/oder Los 6 (Formblätter) einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
7. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
8. Nachweis (Formblatt) über mindestens eine und maximal 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren (2023-2025) erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Anteil der Unterauftragsvergabe
9. Erklärung (Formblatt), ob und in welchem Umfang –im Falle eines Auftrages- der Bieter Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags /-aufträge und Benennung der/s Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Te … ganz lesen9. Erklärung (Formblatt), ob und in welchem Umfang –im Falle eines Auftrages- der Bieter Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags /-aufträge und Benennung der/s Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) Hinweis: Im Falle der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern sind mit Einreichung des Angebotes, neben den Unterlagen des Bieters, auch die vorzulegenden Unterlagen, (mit Ausnahme der Erklärung zu Unterauftragnehmern) einzureichen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
10. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
11. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Die Mindestdeckungssummen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
12. Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal über ein Fachkundenachweis der DWA oder einer vergleichbaren Qualifizierung verfügt.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
13. Eigenerklärung, dass das Personal sich schriftlich und mündlich auf Deutsch verständigen kann (das Personal muss in der Lage sein, Anweisungen des Auftraggebers zu verstehen und umzusetzen, mit Grundstückseigentümern, Nutzern und sonstigen Ansprechpartnern vor Ort sachgerecht zu kommunizieren, s … ganz lesen13. Eigenerklärung, dass das Personal sich schriftlich und mündlich auf Deutsch verständigen kann (das Personal muss in der Lage sein, Anweisungen des Auftraggebers zu verstehen und umzusetzen, mit Grundstückseigentümern, Nutzern und sonstigen Ansprechpartnern vor Ort sachgerecht zu kommunizieren, sicherheitsrelevante Informationen zu erfassen und weiterzugeben sowie die erforderlichen Dokumentationen und Leistungsnachweise ordnungsgemäß in deutscher Sprache zu erstellen).
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
14. Aussagekräftige Darstellung zum Fuhrpark und den Fahrzeugen: Wie viele und welche Fahrzeuge werden für den Auftrag eingesetzt?
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Wird der Vertrag nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere 24 Monate.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
49 Tage
Angebotsöffnung
13.07.2026, 09:00 Uhr. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften i … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# __________________________________________________________________________________________________________________ Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit d … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst# __________________________________________________________________________________________________________________ Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benenne
Hinweis
Die EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentral … ganz lesenDie EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. _________________________________________________________________________________________________________________ Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. _________________________________________________________________________________________________________________ Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage vorzulegende Nachweise") __________________________________________________________________________________________________________________ 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. __________________________________________________________________________________________________________________ 2. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. __________________________________________________________________________________________________________________ 3. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. __________________________________________________________________________________________________________________ 4. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios. __________________________________________________________________________________________________________________ 5. Kennblatt des Bieters mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, der Telefonnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung. __________________________________________________________________________________________________________________ 6. Angabe eines Ansprechpartners für den späteren Vertragsverlauf. __________________________________________________________________________________________________________________

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Wanderuper Weg 23, 24988 Oeversee
Website
wv-nord.de
Kontakt
info@wv-nord.de
Auskünfte
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@gmsh.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 904 (Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (22 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 459521ef-cdee-44f1-b4d6-75053a0f75e9.