Fäkalschlammentsorgung im Entsorgungsgebiet des Wasserverbandes Nord, in Teilen des Amtes Mittleres Nordfriesland, den Gemeinden Reußenköge, Wallsbüll und Weesby
Wasserverband Nord · Oeversee, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-SV-26-0670000-4121.06veröffentlicht 09.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2028
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
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- Reinigungsleistung von Gebäuden der Stadt BrunsbüttelStadt Brunsbüttel · BrunsbüttelFrist 03.12.2026
- Grund- und Unterhaltsreinigung GS HitzhusenSchulverband Bad Bramstedt & Umlandgemeinden · 24576 HitzhusenFrist 24.11.2026
- ÖK Eidertal 5- Gehölzarbeiten, Zaunbau,Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein · 24145 MeimersdorfFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
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gilt für alle 6 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Oeversee24988, Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 60 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2028
Beschreibung
Die Entschlammung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der DIN 4261-1 gemäß Einführungserlass Land Schleswig- Holstein vom April 2008. __________________________________________________________________________________________________________________ Abweichend von der DIN 4261-1 sind alle Entsorgungsverfahren zugelassen die vom Ministerium für Landwirtschaft Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein genehmigt worden sind. __________________________________________________________________________________________________________________ Die bedarfsorientierte Entschlammung wird quartalsmäßig organisiert. Sonderentleerungen müssen innerhalb der nächsten drei Werktage nach Auftragserteilung ausgeführt werden. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Anlieferung von Bedarfs- und Sonderentleerungen erfolgt auf den Verbandseigenen Kläranlagen Handewitt, Schafflund, Tarp und Bredstedt nach Absprache über die vorhandenen Fäkalrechenanlagen. __________________________________________________________________________________________________________________
Gegenstand nach CPV
Lose6 Lose
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los l Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden: Ahrenshöft, Almdorf, Bohmstedt, Drelsdorf, Goldebek, Joldelund, Kolkerheide, Lütjenholm, Sönnebüll, Reußenköge und Vollstedt. Entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2028. __________________________________________________________________________________________________________________ Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Bargum, Bordelum, Ockholm und Langenhorn. Entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2027. __________________________________________________________________________________________________________________ Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten Gemeinden. __________________________________________________________________________________________________________________ Anlieferung des Fäkalschlammes auf dem Klärwerk Bredstedt. Maximal 40 m³/ Tag. Von jeder angelieferten LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen und dem Klärwerkspersonal auszuhändigen. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden. __________________________________________________________________________________________________________________ Der Fäkalschlamm ist der Kläranlage Bredstedt über eine, vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage (Spaltweite maximal 5 mm) zuzuführen. Die Wasser, Strom und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber. __________________________________________________________________________________________________________________Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. __________________________________________________________________________________________________________________ Auftraggeber Amt Mittleres Nordfriesland. __________________________________________________________________________________________________________________ | 2 Jahre | – |
| 2 | Los ll Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Wallsbüll und Weesby, entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2027. __________________________________________________________________________________________________________________Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Wallsbüll und Weesby. __________________________________________________________________________________________________________________ Anlieferung des Fäkalschlammes auf dem Klärwerk Handewitt. Maximal 40 m³/Tag und von jeder angelieferten LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen die dem Klärwerkspersonal auszuhändigen ist. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden. __________________________________________________________________________________________________________________ Der Fäkalschlamm ist der Kläranlage Handewitt über eine, vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage (Spaltweite maximal 5 mm) zuzuführen. Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. __________________________________________________________________________________________________________________ Auftraggeber Amt Schafflund. __________________________________________________________________________________________________________________ | 2 Jahre | – |
| 3 | Los lll Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden:Achtrup, Sprakebüll, Stadum, entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2027. __________________________________________________________________________________________________________________ Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Bredstedt, Breklum, Goldelund, Högel und Struckum entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2028. Die Regelentschlammung Gemeinde Viöl ist für 2027 noch vertraglich gebunden. Ab 2028 wird die Gemeinde Viöl mit in die Regelentschlammung aufgenommen. __________________________________________________________________________________________________________________ Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten Gemeinden. __________________________________________________________________________________________________________________ Anlieferung des Fäkalschlammes auf dem Klärwerk Bredstedt. Maximal 40 m³/Tag. Von jeder LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen die dem Klärwerkspersonal auszuhändigen ist. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden. __________________________________________________________________________________________________________________ Der Fäkalschlamm ist der Kläranlage Bredstedt über eine, vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage (Spaltweite maximal 5mm) zuzuführen. Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. __________________________________________________________________________________________________________________ Auftraggeber WV Nord __________________________________________________________________________________________________________________ | 2 Jahre | – |
| 4 | Los lV Ordnungsgemäße Entschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Ladelund, Brahmstedtlund, Böxlund, Jardelund, Holt, Medelby, Schafflund, Hörup, Nordhackstedt und Lindewitt als zweijährige Regelentschlammung entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Entschlammung 2027. __________________________________________________________________________________________________________________ Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten Gemeinden. __________________________________________________________________________________________________________________ Anlieferung des Fäkalschlammes auf der Kläranlage Schafflund. Maximal 40 m³/ Tag. Von jeder LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen die dem Klärwerkspersonal auszuhändigen ist. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden. __________________________________________________________________________________________________________________ Der Fäkalschlamm ist der Kläranlage Schafflund über eine, vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage (Spaltweite maximal 5mm) zuzuführen. Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. __________________________________________________________________________________________________________________ Auftraggeber WV- Nord. __________________________________________________________________________________________________________________ | 2 Jahre | – |
| 5 | V Ordnungsgemäße Entschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Osterby, Meyn und Großenwiehe, als zweijährige Regelentschlammung entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung in 2027. __________________________________________________________________________________________________________________ Ordnungsgemäße Entschlammung der Kleinkläranlagen in der Gemeinde Handewitt und Jarplund Weding, als zweijährige Regelentsorgung entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Entschlammung 2028. __________________________________________________________________________________________________________________ Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten Gemeinden. __________________________________________________________________________________________________________________ Anlieferung des Fäkalschlammes erfolgt auf der Kläranlage Handewitt. Maximal 40 m³/Tag. Von jeder LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen und dem Klärwerkspersonal auszuhändigen. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden. __________________________________________________________________________________________________________________ Der Fäkalschlamm ist den Kläranlage Handewitt über eine, vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage zuzuführen (Spaltweite maximal 5mm). Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. __________________________________________________________________________________________________________________ Auftraggeber WV-Nord. __________________________________________________________________________________________________________________ | 2 Jahre | – |
| 6 | Vl Ordnungsgemäße Entschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Tastrup, Freienwill, Ausacker, Großsolt, Oeversee, Sieverstedt, Havetoft, Wanderup, Jerrishoe, Eggebek, Langstedt, Sollerup, Süderhackstedt Jörl und Janneby als zweijährige Regelentschlammung. Regelentschlammung ca. 50% der Kleinkläranlagen im Jahr. __________________________________________________________________________________________________________________ Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten Gemeinden. __________________________________________________________________________________________________________________ Anlieferung erfolgt nach Absprache auf den Klärwerken Freienwill, Tarp und Eggebek. Maximal 40m³/Tag. Von jeder LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen und dem Klärwerkspersonal auszuhändigen. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden. __________________________________________________________________________________________________________________ Der Fäkalschlamm ist den Kläranlagen über eine vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage zuzuführen (Spaltweite maximal 5mm). Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. __________________________________________________________________________________________________________________ Auftraggeber WV-Nord. __________________________________________________________________________________________________________________ | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium Preis15. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Leistungsverzeichnis für Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 3 und/oder Los 4 und/oder Los 5 und/oder Los 6 (Formblätter) einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften i … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
- Hinweis
Die EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentral … ganz lesenkürzer
Die EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. _________________________________________________________________________________________________________________ Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. _________________________________________________________________________________________________________________ Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage vorzulegende Nachweise") __________________________________________________________________________________________________________________ 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. __________________________________________________________________________________________________________________ 2. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. __________________________________________________________________________________________________________________ 3. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. __________________________________________________________________________________________________________________ 4. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios. __________________________________________________________________________________________________________________ 5. Kennblatt des Bieters mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, der Telefonnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung. __________________________________________________________________________________________________________________ 6. Angabe eines Ansprechpartners für den späteren Vertragsverlauf. __________________________________________________________________________________________________________________
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Chr. Ketelsen GmbH & Co. KG, Leck | – |
| 2 | Chr. Ketelsen GmbH & Co. KG, Leck | – |
| 3 | Chr. Ketelsen GmbH & Co. KG, Leck | – |
| 4 | Chr. Ketelsen GmbH & Co. KG, Leck | – |
| 5 | Chr. Ketelsen GmbH & Co. KG, Leck | – |
| 6 | Chr. Ketelsen GmbH & Co. KG, Leck | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wanderuper Weg 23, 24988 Oeversee
- Website
- wv-nord.de
- Kontakt
- info@
wv-nord.de - Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 904 (Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Lutz Kegel3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 10.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 03f5faf0-2fcb-40ee-8a41-f61470f435a9.