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Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär – HLS) für den Neubau einer 2-Feld-Turnhalle im Bereich des Schulcampus der Hans-Kammerer-Schule, Burghausen

Stadt Burghausen · Burghausen, Bayern

Aktenzeichen TH HKS HLSveröffentlicht 04.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 852 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
27 Monate02.10.2024 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Burghausen84489, Landkreis Altötting, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über plattform.aumass.de
    vor 28 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 25 Monaten
  5. Bindefrist endet
    94 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Stadt Burghausen plant die Errichtung einer 2-Feld-Turnhalle mit Unterkellerung und Lagerraum im Bereich des Schulcampus der Hans-Kammerer-Schule, Burghausen. Diese Turnhalle soll als Schulturnhalle, Wettkampfturnhalle, für den Vereinssport und als Mehrzweck/Veranstaltungshalle nutzbar sein. Das Vergabeverfahren für die Erteilung des Auftrags für die Objektplanungsleistungen ist bereits abgeschlossen. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurde bereits ein Konzeptentwurf erarbeitet. Auf der Grundlage dieses Entwurfs wird das Projekt im Weiteren umgesetzt. In den Vergabeunterlagen ist daher auch der Konzeptentwurf des bereits ausgewählten Auftragnehmers für die Objektplanung nebst Erläuterungstext enthalten (Vergabeunterlagen C.06. und C.07.).

Beschreibung des Loses

Beschafft werden Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär – HLS) Der Vertrag verweist auf die Grundlagen der HOAI gem. §§ 53 Abs. 2, 55 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen Nr. 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), Nr. 2 (Wärmeversorgungsanlagen) und Nr. 3 (Lufttechnische Anlagen). Das dort beschriebene Leistungsbild ist jedoch nicht abschließend. Das vollständige der ausgeschriebenen Leistung zu Grunde liegende Leistungsbild ergibt sich allein aus den Vertragsunterlagen (Vertragsentwurf übergeben als Vergabeunterlage C – C.1 und seinen Anlagen Vergabeunterlage C – C.2 bis C.7.) Die Leistungen werden stufen- und abschnittsweise beauftragt, zunächst die Stufe 1 (Leistungsphasen 1-2) gemäß beigefügtem Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage C - C.1.). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen – ganz oder teilweise, stufen- oder abschnittsweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Fiktives Gesamtwertungshonorar (Preis)Die Entscheidung über den Bestbieter wird gemäß UfAB 2018 (https://www. cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/ufab_2018_download.pdf? __blob=publicationFile) nach der erweiterten Richtwertmethode ermittelt. Der Wertung wird der fiktive Gesamtpreis, der sich aus dem Angebotsblatt ergibt, zu Grunde gelegt. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der sich im definierten Schwankungsbereich von 5 % befindet und dessen Angebot aufgrund der durchgeführten Wertung der qualitativen Kriterien (Erfahrung des für den Auftrag vorgesehenen Personals auf Grundlage persönlicher Referenzen) die qualitativ beste Leistung verspricht. Die Ermittlung des Zuschlagsbieters erfolgt daher in drei (3) Schritten: (1) In einem ersten Schritt wird das Verhältnis von Preis und Leistung durch die Ermittlung einer Wertungskennzahl „Z“ nach folgender Formel bestimmt: Z = L (Leistungspunkte gem. qualitativer Wertung) / P (Preis) Die Wertungskennzahl wird in der Weise skaliert, dass eine ganze Zahl mit zwei (2) Nachkommastellen (gerundet) (Format: XX,XX) entsteht. Diese skalierte Wertungs- kennzahl Z wird der weiteren Wertung zu Grunde gelegt. (2) In einem zweiten Schritt wird beurteilt, welche Angebote maximal in einem Schwankungsbereich von 5 % von dem Angebot mit der besten Wertungskennzahl entfernt sind. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet 5% unterhalb der Wertungskennzahl des bestplatzierten Angebotes. Der obere Wert und der untere Wert des Schwankungsbereiches werden ebenfalls gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen der Wertung zu Grunde gelegt. (3) Aus der Teilmenge der Angebote, welche sich in dem Schwankungsbereich von 5% befinden, erhält das Angebot den Zuschlag, welches in der durchgeführten Wertung der persönlichen Referenzen die höchste Leistungspunktzahl erreicht hat.
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals - Wertung Persönlicher Referenzen des Projektleiters und BauleitersQualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals - Wertung Persönlicher Referenzen des Projektleiters und Bauleiters. Die Entscheidung über den Bestbieter wird gemäß UfAB 2018 (https://www. cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/ufab_2018_download.pdf? __blob=publicationFile) nach der erweiterten Richtwertmethode ermittelt. Der Wertung wird der fiktive Gesamtpreis, der sich aus dem Angebotsblatt ergibt, zu Grunde gelegt. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der sich im definierten Schwankungsbereich von 5 % befindet und dessen Angebot aufgrund der durchgeführten Wertung der qualitativen Kriterien (Erfahrung des für den Auftrag vorgesehenen Personals auf Grundlage persönlicher Referenzen) die qualitativ beste Leistung verspricht. Die Ermittlung des Zuschlagsbieters erfolgt daher in drei (3) Schritten: (1) In einem ersten Schritt wird das Verhältnis von Preis und Leistung durch die Ermittlung einer Wertungskennzahl „Z“ nach folgender Formel bestimmt: Z = L (Leistungspunkte gem. qualitativer Wertung) / P (Preis) Die Wertungskennzahl wird in der Weise skaliert, dass eine ganze Zahl mit zwei (2) Nachkommastellen (gerundet) (Format: XX,XX) entsteht. Diese skalierte Wertungs- kennzahl Z wird der weiteren Wertung zu Grunde gelegt. (2) In einem zweiten Schritt wird beurteilt, welche Angebote maximal in einem Schwankungsbereich von 5 % von dem Angebot mit der besten Wertungskennzahl entfernt sind. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet 5% unterhalb der Wertungskennzahl des bestplatzierten Angebotes. Der obere Wert und der untere Wert des Schwankungsbereiches werden ebenfalls gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen der Wertung zu Grunde gelegt. (3) Aus der Teilmenge der Angebote, welche sich in dem Schwankungsbereich von 5% befinden, erhält das Angebot den Zuschlag, welches in der durchgeführten Wertung der persönlichen Referenzen die höchste Leistungspunktzahl erreicht hat.
Beschreibung
Gewichtung kann sich je nach Spreizung der Angebote ändern; zudem Wertung nur der Angebote im Schwankungsbereich.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.); B) Eigenerklärung des Bi … ganz lesenA) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.); B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.); C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.4.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstaben A bis D und F bis J geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Kriterium
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt B.6.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklä … ganz lesenE) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt B.6.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen; F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.7.) G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.8.). Vergleichbare Dienstleistungen sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär – HLS) für allgemeine Hochbauprojekte.
Kriterium
H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten fünfzehn (15) Jahren (seit 2009) erbrachten Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär – HLS) für allgemeine Hochbauprojekte unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Le … ganz lesenH) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten fünfzehn (15) Jahren (seit 2009) erbrachten Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär – HLS) für allgemeine Hochbauprojekte unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt B.9.) I) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Der Bieter hat nachzuweisen (z.B. durch Vorlage von Ausbildungsnachweisen), dass er zur Ausübung der vertragsgegenständlichen Leistung berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.10.).
Kriterium
J) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden … ganz lesenJ) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt B. 11).Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.10.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
1. Stufenweise Beauftraung 2. Optionale Besondere Leistungen gemäß Vertragsentwurf
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
94 Tage
Angebotsöffnung
08.07.2024, 10:00 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekann … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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1.854vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.07.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a393eef7-9f8e-4e93-a9a2-d43df5f24ee0.