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Objektplanungsleistungen Freianlagen und Verkehrsanlagen zur Bauausführung der Neustadtgestaltung Burghausen

Stadt Burghausen · Burghausen, Bayern

Aktenzeichen burg20veröffentlicht 25.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristin 15 Tagen · Fragen bis 16.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
16 Monate01.03.2027 – 30.06.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Burghausen84489, Landkreis Altötting, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    in 8 Tagen
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    in 15 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    in 4 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Objektplanung im Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 HOAI und im Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI für das Bauvorhaben Neustadtgestaltung. Die verfahrensgegenständlichen Planungsleistungen betreffen die Freianlagen und Verkehrsanlagen im Zusammenhang mit der Neustadtgestaltung. Mit dem Vorhaben beabsichtigt die Stadt Burghausen eine umfassende Umgestaltung der sog. Neustadt Burghausens im Bereich der Straßenräume der Marktlerstraße, Robert-Koch-Straße, Pettenkoferstraße, Badhöringer Straße und angrenzender Bereiche. Die genaue Lage der Örtlichkeiten ist den Vergabeunterlagen D.2.1 und D.2.2 zu entnehmen. Die Leistungen beziehen sich auf alle Freianlagen und Verkehrsanlagen innerhalb der wie folgt bezeichneten Gebiete (BA 2.2A; BA 2.2B; BA 2.2C; sämtliche diesen Bereichen zugeordneten und beauftragten Änderungsanträge). Die Liste der ausgeschriebenen Leistungen ist als Anlage 1.3 (Vergabeunterlage D02-D.23) beigefügt. Der Auftraggeber hat im Jahr 2019 für das genannte Vorhaben bereits ein Planungsbüro zur Ausführung von Planungsleistungen beauftragt. Das derzeit noch tätige Planungsbüro wird die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 7 ausführen. Der hier ausgeschriebene Auftragnehmer wird damit beauftragt, im Rahmen der Leistungsstufe 0 die Leistungen des Vorauftragnehmers zum Zweck der Abnahme der Vorleistungen zu prüfen und daraufhin die Planungsleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 übernehmen. Zudem übernimmt der AN (optional, soweit erforderlich) die Planungsleistungen bei Änderungen der Planung aufgrund Änderungen in der Ausführungsphase sowie Projektsteuerungsleistungen insbesondere zur Koordinierung und Kostensteuerung des Projekts. Maßgeblich für die Kalkulation des Angebots und die zu erbringende Leistung ist das im Vertrag beschriebene Leistungsbild. Soweit der Vertrag auf die HOAI verweist, ist das in der HOAI beschriebene Leistungsbild jedoch nicht abschließend. Das vollständige der ausgeschriebenen Leistung zu Grunde liegende Leistungsbild ergibt sich allein aus den Vertragsunterlagen nebst Anlagen (Vergabeunterlage D nebst Anlagen) Die Leistungen werden stufen-bzw. bauabschnittsweise beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 0 und 8 gemäß beigefügtem Architekten- und Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage D nebst Anlagen) Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen, Leistungsstufen und/oder Bauabschnitte – ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Fiktives GesamtwertungshonorarFiktives Gesamtwertungshonorar (Preis): Die Wertung des Preises erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters auf dem Angebotsblatt (Formblatt C.6.). Dabei hat der Bieter alle Angaben zu den geforderten Preisangaben zu machen. Gewertet wird der jeweilige fiktive Gesamtgrundhonorar (einschließlich Zuschlag und Nachlass) zzgl. des angebotenen Pauschalpreises für die Optionen. Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf Vergabeunterlage A verwiesen. Die Entscheidung über den Bestbieter wird gemäß UfAB 2018 (https://www. cio. bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/ufab_2018_download.pdf? __blob=publicationFile) nach der erweiterten Richtwertmethode ermittelt. Der Wertung wird der fiktive Gesamtpreis, der sich aus dem Angebotsblatt ergibt, zu Grunde gelegt. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der sich im definierten Schwankungsbereich von 8 % befindet und dessen Angebot aufgrund der durchgeführten Wertung der qualitativen Kriterien (Erfahrung des für den Auftrag vorgesehenen Personals auf Grundlage persönlicher Referenzen sowie konzeptionelle Fragen zur Auftragsausführung) die qualitativ beste Leistung verspricht. Die Ermittlung des Zuschlagsbieters erfolgt daher in drei (3) Schritten: (1) In einem ersten Schritt wird das Verhältnis von Preis und Leistung durch die Ermittlung einer Wertungskennzahl „Z“ nach folgender Formel bestimmt: Z = L (Leistungspunkte gem. qualitativer Wertung) / P (Preis) Die Wertungskennzahl wird in der Weise skaliert, dass eine ganze Zahl mit zwei (2) Nachkommastellen (gerundet) (Format: XX, XX) entsteht. Diese skalierte Wertungskennzahl Z wird der weiteren Wertung zu Grunde gelegt. (2) In einem zweiten Schritt wird beurteilt, welche Angebote maximal in einem Schwankungsbereich von 8 % von dem Angebot mit der besten Wertungskennzahl entfernt sind. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet 8% unterhalb der Wertungskennzahl des bestplatzierten Angebotes. Der obere Wert und der untere Wert des Schwankungsbereiches werden ebenfalls gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen der Wertung zu Grunde gelegt. (3) Aus der Teilmenge der Angebote, welche sich in dem Schwankungsbereich von 8% befinden, erhält das Angebot den Zuschlag, welches in der durchgeführten Wertung der qualitativen Zuschlagskriterien die höchste Leistungspunktzahl erreicht hat.
Qualität
Wertung der Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals (Bauleiter und verantwortlicher Mitarbeiter Planung)Wertung der Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals (Bauleiter und verantwortlicher Mitarbeiter Planung) anhand von je vier persönlichen Referenzen. Anhand der Referenzprojekte soll dargestellt werden, dass seitens der verantwortlichen Personen Erfahrung mit Objektplanungsleistungen für vergleichbare Projekte gegeben ist. Die Wertung erfolgt aufgrund der Angaben in den Formblättern C.3. und C.4. Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf Ziffer 5.5.2.2. der Vergabeunterlage A verwiesen.Die Entscheidung über den Bestbieter wird gemäß UfAB 2018 (https://www. cio. bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/ufab_2018_download.pdf? __blob=publicationFile) nach der erweiterten Richtwertmethode ermittelt. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der sich im definierten Schwankungsbereich von 8 % befindet und dessen Angebot aufgrund der durchgeführten Wertung der qualitativen Kriterien (Erfahrung des für den Auftrag vorgesehenen Personals auf Grundlage persönlicher Referenzen sowie konzeptionelle Fragen zur Auftragsausführung) die qualitativ beste Leistung verspricht. Die Ermittlung des Zuschlagsbieters erfolgt daher in drei (3) Schritten: (1) In einem ersten Schritt wird das Verhältnis von Preis und Leistung durch die Ermittlung einer Wertungskennzahl „Z“ nach folgender Formel bestimmt: Z = L (Leistungspunkte gem. qualitativer Wertung) / P (Preis) Die Wertungskennzahl wird in der Weise skaliert, dass eine ganze Zahl mit zwei (2) Nachkommastellen (gerundet) (Format: XX, XX) entsteht. Diese skalierte Wertungskennzahl Z wird der weiteren Wertung zu Grunde gelegt. (2) In einem zweiten Schritt wird beurteilt, welche Angebote maximal in einem Schwankungsbereich von 8 % von dem Angebot mit der besten Wertungskennzahl entfernt sind. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet 8% unterhalb der Wertungskennzahl des bestplatzierten Angebotes. Der obere Wert und der untere Wert des Schwankungsbereiches werden ebenfalls gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen der Wertung zu Grunde gelegt. (3) Aus der Teilmenge der Angebote, welche sich in dem Schwankungsbereich von 8% befinden, erhält das Angebot den Zuschlag, welches in der durchgeführten Wertung der qualitativen Zuschlagskriterien die höchste Leistungspunktzahl erreicht hat.
Qualität
Beantwortung konzeptioneller Fragen zur AuftragsausführungDie Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf der Grundlage der Beantwortung konzeptioneller Fragen zur Auftragsausführung. Die konzeptionellen Fragen sind durch den Bieter in Textform zu beantworten. Die textliche Darstellung ist mit dem Angebot fristgerecht ein-zureichen. Die Wertung erfolgt aufgrund der eingereichten drei (3) Konzeptdokumente. Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf Ziffer 5.5.2.1 der Vergabeunterlage A verwiesen. Die Entscheidung über den Bestbieter wird gemäß UfAB 2018 (https://www. cio. bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/ufab_2018_download.pdf? __blob=publicationFile) nach der erweiterten Richtwertmethode ermittelt. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der sich im definierten Schwankungsbereich von 8 % befindet und dessen Angebot aufgrund der durchgeführten Wertung der qualitativen Kriterien (Erfahrung des für den Auftrag vorgesehenen Personals auf Grundlage persönlicher Referenzen sowie konzeptionelle Fragen zur Auftragsausführung) die qualitativ beste Leistung verspricht. Die Ermittlung des Zuschlagsbieters erfolgt daher in drei (3) Schritten: (1) In einem ersten Schritt wird das Verhältnis von Preis und Leistung durch die Ermittlung einer Wertungskennzahl „Z“ nach folgender Formel bestimmt: Z = L (Leistungspunkte gem. qualitativer Wertung) / P (Preis) Die Wertungskennzahl wird in der Weise skaliert, dass eine ganze Zahl mit zwei (2) Nachkommastellen (gerundet) (Format: XX, XX) entsteht. Diese skalierte Wertungskennzahl Z wird der weiteren Wertung zu Grunde gelegt. (2) In einem zweiten Schritt wird beurteilt, welche Angebote maximal in einem Schwankungsbereich von 8 % von dem Angebot mit der besten Wertungskennzahl entfernt sind. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet 8% unterhalb der Wertungskennzahl des bestplatzierten Angebotes. Der obere Wert und der untere Wert des Schwankungsbereiches werden ebenfalls gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen der Wertung zu Grunde gelegt. (3) Aus der Teilmenge der Angebote, welche sich in dem Schwankungsbereich von 8% befinden, erhält das Angebot den Zuschlag, welches in der durchgeführten Wertung der qualitativen Zuschlagskriterien die höchste Leistungspunktzahl erreicht hat.
Beschreibung
Die Gewichtung kann sich je nach Spreizung der Angebote ändern; zudem erfolgt nur die Wertung derjenigen Angebote, die im Schwankungsbereich liegen.

Eignung13 von 13 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaf … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) (soweit zutreffend) (Formblatt B.1.);
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. E … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.);
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vert … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.3.). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstabe A bis F der Auftragsbekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffen): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchn … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffen): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV). (Formblatt B.4) Dabei ist der Name der erklärenden Person des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten im Rahmen der Eignungsleiheerklärung anzugeben. Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. c) Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bewerbers und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Eine entsprechende Erklärung wird gefordert.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: E) Eine Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen (zweifach maximiert, siehe unten): - Personenschäden: 3.000.000,00 EUR - Sach- und sonstige Schä … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: E) Eine Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen (zweifach maximiert, siehe unten): - Personenschäden: 3.000.000,00 EUR - Sach- und sonstige Schäden: : 3.000.000,00 EUR muss den Teilnahmeantragsunterlagen beiliegen. Die genannten Risiken werden in der jeweils genannten Höhe pro Schadensfall abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen der oben genannten Deckungssummen erforderlich ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für die Bewerbergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung eines Nachweises gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV (Versicherungsbestätigung) bzw. einer schriftlichen Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der jeweiligen Versicherungsdeckung vor Zuschlagserteilung vor.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: F) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind Objektplanungsleistungen in den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: G) Liste der wesentlichen in den letzten sieben (7) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhabens nicht älter als 2019) erbrachten Leistungen der Objektplanung im Leistungsbild Freianlagen (KGR 500) und im Leistungsb … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: G) Liste der wesentlichen in den letzten sieben (7) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhabens nicht älter als 2019) erbrachten Leistungen der Objektplanung im Leistungsbild Freianlagen (KGR 500) und im Leistungsbild Verkehrsanlagen (KGR 300/400) unter Angabe von Auftragsgegenstand, Leistungszeit [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftrags-ausführung (Projekt abgeschlossen ja/nein), Leistungsumfang (erbrachte Leistungsphasen), Projektvolumen sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers i. S. d. Vergaberechts (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Sollte es sich bei dem Bewerber um eine Bewerbergemeinschaft handeln, so muss die Liste/Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert abgegeben werden oder die Referenzen entsprechend markiert werden. Sollen Referenzen eines Drittunternehmens berücksichtigt werden, ist in der Regel eine Eignungsleihe erforderlich. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. MINDESTANFORDERUNG BETREFFEND DIE BERUFLICHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT – REFERENZEN: I. Gefordert sind mindestens (eine) 1 Referenz für Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Freianlagen im Umfang von mindestens 1,5 Mio. EUR (netto, KGR 500) aus den letz-ten sieben (7) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhabens nicht älter als 2019) UND (eine) 1 Referenz für Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen im Umfang von mindestens 1,0 Mio. EUR (netto, KGR 300/400) aus den letzten sieben (7) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhabens nicht älter als 2019). II. Hinweise zur Prüfung der im Rahmen der Mindestanforderung einzureichenden Referenzen: 1. Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlosse-ne Projekte können nicht berücksichtigt werden. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 gem. HOAI vollständig abgeschlossen worden ist. 2. Es sind in der untenstehenden Tabelle mindestens eine (1) oder zwei (2) Referen-zen anzugeben, die die oben genannten Vorgaben der Mindestanforderung erfüllen. Eine Angabe von mehr Referenzen als einer oder zwei (2) Referenzen, die die Vor-gaben der Mindestanforderung erfüllen, ist möglich. Zur Erläuterung: Die genannten Mindestanforderungen können durch eine gemeinsame Referenz, die beide Anfor-derungen erfüllt, oder durch zwei getrennte Referenzen nachgewiesen werden. Die Referenzen, die die Mindestanforderung erfüllen, sind entsprechend zu kennzeich-nen 3. Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz ggf. nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers berücksichtigt werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eig-nung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Beschreibung der durch den Bewerber erbrachten Leistungen und Angabe des Anteils an der Gesamtleistung in Prozent-siehe unten). 4. Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projektes durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hin-aus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungs-zeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), den Projektvolumina der einzel-nen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der La-ge sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt. 5. Wir weisen darauf hin, dass eine Nachforder …
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er zur Ausführung Objekt-planungsleistungen in den Leistungsbildern Freianlagen und Ver-kehrsanlagen berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 VgV). Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Der Bewerber erklärt, dass er zur Ausübung der ver … ganz lesenEigenerklärung des Bewerbers, dass er zur Ausführung Objekt-planungsleistungen in den Leistungsbildern Freianlagen und Ver-kehrsanlagen berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 VgV). Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Der Bewerber erklärt, dass er zur Ausübung der vertragsgegenständli-chen Leistung berechtigt ist. Für den Fall, dass der Bewerber in den begrenzten Kreis der Bewerber aufgenommen wird, der zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, behält sich der Auftrag-geber die Anforderung des Nachweises gem. § 44 Abs. 1 VgV vor. Für den Fall der Anforderung weist die natürliche Person nach, dass sie gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Füh-rung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt ist oder nach der Rechtsvorschrift des jeweiligen Heimatlandes über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleis-tungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person, die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Teil I: A. Es werden (soweit vorhanden) gem. § 51 VgV mindestens 3, maximal 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren aufgefordert. B. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers. … ganz lesenObjektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Teil I: A. Es werden (soweit vorhanden) gem. § 51 VgV mindestens 3, maximal 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren aufgefordert. B. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers. 1. Für die Auswahl der Bewerber gemäß §§ 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten sieben (7) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhabens nicht älter als 2019) betreffend Objektplanungsleistungen für Freianlagen und Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (ausgeführte Leistungsphasen), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung, des Projektvolumens (KGR 500 nach DIN 276 für Freianlagen sowie KGR 300/400 für Verkehrsanlagen) sowie der voll-ständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail- Adresse) vorzulegen. 2. Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt B.9. 3. Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen. Bewertet werden max. (5) vergleichbare Referenzprojekte betreffend Objektplanungsleistungen für Freianlagen sowie max. (5) vergleichbare Referenzprojekte betreffend Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen. 4. Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 5. Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt maximal 260 Punkte): a) Fünf (5) vergleichbare Referenzprojekte betreffend Objektplanungsleistungen für Freianlagen: - Projektvolumen (KGR 500 für Freianlagen) ≥ 6 Mio. EUR (netto): max. 5 Wertungspunkte, - ausgeführter Leistungsumfang – Leistungsphase 8: 5 Wertungspunkte b) Fünf (5) vergleichbare Referenzprojekte betreffend Objektplanungsleistungen für Freianlagen: - Projektvolumen (KGR 300/400 für Verkehrsanlagen) ≥ 2 Mio. EUR (netto): max. 5 Wertungspunkte - ausgeführter Leistungsumfang – Leistungsphase 8: 5 Wertungspunkte c) Fünf (5) Zusatzpunkte können JE PROJEKT erreicht werden, wenn es sich um ein Projekt handelt, das sowohl Objektplanungsleistungen für Freianlagen als auch für Verkehrsanlagen beinhaltet. Jeder Leistungsteil muss hierbei ein Projektvolumen von mindestens 0,3 Mio. EUR (netto) umfassen. d) Innerstädtischer Leitungsbau: Fünf (5) Zusatzpunkte können JE PROJEKT unter folgenden Voraussetzungen erreicht werden: Die Referenz beinhaltet Lei-tungsbauarbeiten im öffentlichen Straßenraum unter Aufrechterhaltung angrenzender Nutzungen und Erschließungen sowie unter beengten räumlichen Verhältnissen und abschnittsweiser bzw. wechselnder Verkehrsführung. Dabei waren Schnittstellen zu mehreren Leitungsträgern bzw. gleichzeitig oder unmittelbar angrenzend ausgeführten Bau- oder Leitungsmaßnahmen zu koordinieren. e) Bauen im Bestand: Fünf (5) Zusatzpunkte können JE PROJEKT unter folgenden Voraussetzungen erreicht werden: Die Referenz beinhaltet eine innerörtliche bzw. innerstädtische Stadtbaumaßnahme mit besonderen Anforderungen an das Bauen im Bestand. Dabei weist die Referenz kumulativ folgende Randbedingungen auf: (1) Arbeiten unter räumlich beengten Verhältnissen (2) Ausführung in mehreren Bauabschnitten (3) Durchführung der Arbeiten unter Aufrechterhaltung angrenzender Nutzungen bzw. des laufenden Verkehrs (4) Koordination mit weiteren gleichzeitig oder unmittelbar angrenzend ausgeführten Bau- oder Leitungsmaßnahmen f) Geförderte Projekte: Fünf (5) Zusatzpunkte können JE PROJEKT FÜR DIE FREIANLAGEN erreicht werden, wenn es sich um ein gefördertes Projekt handelte und der Auftragnehmer auch mit der Vorbereitung des Verwendungsnachweises betraut war.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Teil II: 2. Hinweise zur Wertung: a) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punk … ganz lesenObjektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Teil II: 2. Hinweise zur Wertung: a) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten. Eine Nachforderung bzw. Nachreichung von Referenzen ist nicht zulässig / erfolgt nicht. b) Geringere Projektvolumina oder ein geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. c) Es werden ausschließlich Projekte mit einer vollständig ausgeführten und abgeschlossenen Leistungsphase 8 gewertet; eine Teilwertung findet nicht statt. d) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt bei mit Abschluss der Leistungsphase 8 als vollständig abgeschlossen. e) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. Formblatt B.9.). f) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projektes durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), den Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt. g) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2027
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Beschreibung der Optionen: 1. Stufenweise Beauftragung gemäß Architekten- und Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage D – D.1.); 2. Besondere Leistungen gemäß Architekten- und Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage D - D.1.)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird bereits jetzt auf Folgendes hingewiesen: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher m … ganz lesenLeistung: Es wird bereits jetzt auf Folgendes hingewiesen: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher mit dem Angebot die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Vergabeunterlage C – Formblatt C.2.). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekann … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Weitere Hinweise zum Verfahren: a) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bewerber. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend über das Vergabeportal aumass zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-M … ganz lesenWeitere Hinweise zum Verfahren: a) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bewerber. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend über das Vergabeportal aumass zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bewerberkommunikation des Vergabeportals übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen. b) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

695vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
279.693 €Zuschlagswert im Median
138.000 € – 531.863 €mittlere Hälfte, 370 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fde9740c-264c-4cb8-9f85-4153aa51df29.