Fachplanung technische Gebäudeausrüstung HLS gem. HOAI für den Umbau eines Ärztehaus
Stadt Wendlingen am Neckar · Wendlingen am Neckar, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 02597-2veröffentlicht 30.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wendlingen am Neckar73240, Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Honorarangebot80 %
- Referenzen20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 46 Tagenan Stadt Wendlingen am Neckar
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 39 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
- Bindefrist endetin 52 Tagen3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Das Ärztehaus in der Weberstraße 16 und 18, 73240 Wendlingen am Neckar soll bis Mitte 2029 umgebaut werden. Die derzeit noch in der Immobilie enthaltene Wohnnutzung soll entfallen. Durch den Umbau soll folgendes Nutzungskonzept umgesetzt werden. Untergeschoss (UG) - Personalumkleiden - Wäscheraum (Trennung reine/unreine Wäsche) - Lager- und Archivräume - Technikflächen - optional Serverraum Erdgeschoss (EG) - Neuropraxis Wendlingen (Mietfläche ca. 280-300 m²) - Erweiterter Innenausbau durch den Vermieter. 1. Obergeschoss (1. OG) - Onkologische Schwerpunktpraxis (OSP) (Mietfläche ca. 300 m²) - Mieterausbau durch den Mieter auf Basis eines definierten Grundausbaus. Dachgeschoss (DG) - Aufstockung - Allgemeinarztpraxis (Mietfläche ca. 300 m²) - Die endgültige Flächenaufteilung erfolgt im Rahmen der Entwurfsplanung. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV. Die Beauftragung erfolgt in Stufen, zunächst bis inklusive der Leistungsphase 4 HOAI. Die Bauherrschaft über die Baumaßnahmen am Ärztehaus in der Weberstraße obliegt der Stadtverwaltung: Stadt Wendlingen am Neckar Am Marktplatz 2 73240 Wendlingen am Neckar
Beschreibung des Loses
Der Leistungsumfang beinhaltet alle Grundleistungen des Leistungsbilds Fachplanung technische Gebäudeausrüstung zur Herstellung von Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen gem. § 55 Abs. 1 HOAI. Gemeinsam mit dem Auftraggeber wird analysiert, welche Anlagen erneuert werden müssen und welche bestehenden Anlagen weiter genutzt werden können. Aus dieser Analyse wird der Umfang der Maßnahmen zur Erneuerung abgeleitet. Es sollen ausdrücklich nur solche Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung neu geplant werden, bei denen die weitere Nutzung der bestehenden Anlagen nicht möglich ist. Die Zielstellung der Erneuerung umfasst dabei für die Heizungsanlagen insbesondere den Anschluss ans städtische Wärmenetz oder die Realisierung einer Wärmepumpe, sowie die Umsetzung einer Einzelraumregelung und eines hydraulischen Ausgleichs. Die Anlagen der Raumlufttechnik müssen zwingend die Etagen separat versorgen und für immunsupprimierte Patienten verträglich sein. Die Lager-, Personal- und Wäschebereiche müssen mit Abluftanlagen ausgestattet sein. Die Praxen müssen über Sanitärtechnische Anlagen inkl. Laboranschlüsse, sowie Anschlüsse für Personalbereiche, Personal- und Patienten-WCs verfügen. Dabei ist darauf zu achten, dass in allen Praxen ausreichend barrierefreie Sanitäranlagen zur Verfügung stehen. Zudem muss die Einhaltung der Vorschriften zur Trinkwasserhygiene gewährleistet sein. Die aus der Zielstellung der Heizungsanlagen erfolgende Planung muss insbesondere die Heizlastberechnung, sowie eine Warmwasserberatung für eine dezentrale Versorgung der einzelnen Praxen und der Duschen im Untergeschoss umfassen. Raumprogramm Erdgeschoss - Neuropraxis - Labor - EEG-Raum - zwei elektrophysiologische Untersuchungsräume - Ultraschallraum - mindestens vier Sprech- und Untersuchungszimmer - zwei bis vier weitere Sprechzimmer - Empfang - Schreib- und Telefonräume - Wartebereich - Personalraum mit Teeküche - Putzraum - Patienten-WC - barrierefreies WC Obergeschoss - Onkologische Schwerpunktpraxis - Tagesklinik - Therapievorbereitung - separater Wartebereich für immunsupprimierte Patienten - drei Arztzimmer - zwei Ultraschallräume - Labor - Interventions-/Punktionsraum - Anmeldung - Telefonzentrale - Sekretariat/Studienbüro - Personalraum - Sanitäranlagen - Patienten-WC - barrierefreies WC Dachgeschoss - Allgemeinarztpraxis - Empfang - Wartebereich - separater Infektionswartebereich (optional) - Sprech- und Untersuchungszimmer - EKG - Ultraschall - Labor - Impf- und Verbandsraum - Personalraum - Büro-/Schreibraum für Ärzte und medizinisches Fachpersonal - Lager - Patienten-WCs - barrierefreies WC
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- HonorarangebotDer günstigste Bieter erhält in der Wertung der Kosten die volle Punktzahl. Das doppelte der günstigsten Kosten entspricht 0 Punkten. Zwischen diesen beiden Werten wird interpoliert. Bieter, deren Honorarangebot bei weniger als 75% des durchschnittlichen Preises liegt, werden gem. § 60 Abs. Abs. 1 VgV zur Vorlage einer Aufklärung aufgefordert. Anschließend wird gem. § 60 Abs. 3-4 VgV entschieden, ob der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen wird.
- Qualität
- ReferenzenDie eingereichten Referenzen werden je Referenz gemäß folgenden Kriterien in der Bewertung berücksichtigt. Die Kriterien werden gemäß der in der Tabelle dargestellten mit maximal 2 Punkten bewertet. Daraus ergibt sich eine Gesamtpunktzahl von 10 Punkten je Referenz. Die Bewertung beider Referenzen wird addiert. In Summe können durch beide Referenzen zusammen maximal 20 Punkte erreicht werden, die 20 % der Gesamtwertung des Angebots entsprechen. Die Wertungsmatrix der Referenzen wird in Kapitel 4.2.2 des Verfahrensleitfadens beschrieben.
Eignung5 von 5 angegeben
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Durchschnittlicher Leistungsspezifischer Umsatz im Bereich Technische Gebäudeausrüstung HLS der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von mind. 75.000,00 EUR
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- - Eintragung des Projektleiters bei der zuständigen Ingenieurkammer oder eine gleichwertige Qualifikation - Berufserfahrung des Projektleiters von mind. 5 Jahren - Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters von mind. 3 Jahren
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es sind 2 Referenzen einzureichen, die mindestens den unten aufgeführten Kriterien entsprechen. Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen je Fachplanung ist nicht erwünscht. Bei Abgabe von mehr als 2 Referenzen wird der Bieter zur Aufklärung aufgefordert, welche der eingereichten Referenzen zu werte … ganz lesenkürzer
Es sind 2 Referenzen einzureichen, die mindestens den unten aufgeführten Kriterien entsprechen. Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen je Fachplanung ist nicht erwünscht. Bei Abgabe von mehr als 2 Referenzen wird der Bieter zur Aufklärung aufgefordert, welche der eingereichten Referenzen zu werten sind. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Die abgefragten Angaben zu den Referenzen sind in die Formblätter 09.1_Eigenerklärung Unternehmensreferenz 1 und 09.2_Eigenerklärung Unternehmensreferenz 2 einzutragen. Es müssen für beide Referenzen die Grundleistungen des Leistungsbilds Technische Gebäudeausrüstung HLS gem. §§ 53, 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI zu mindestens 40 % abschließend durch den Bieter erfolgt sein. Die Endabnahme der durch den Bieter erbrachten Leistungen für das Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung HLS darf für beide Referenzen nicht früher als am 01.09.2023 erfolgt sein. Folgende Kriterien sind in mindestens einer der eingereichten Referenzen nachzuweisen: - Bauen im Bestand (Sanierung, Erweiterung oder Aufstockung) - Herstellung der Anlagengruppe 1 nach Honorarzone II gem. Anlage 15.2 HOAI - Herstellung der Anlagengruppe 2 gem. Anlage 15.2 HOAI - Herstellung der Anlagengruppe 3 gem. Anlage 15.2 HOAI - 80 % der Grundleistungen des Leistungsbilds Technische Gebäudeausrüstung HLS gem. § 55 Abs. 1 HOAI wurden durch den Bieter abschließend erbracht. - Die anrechenbaren Kosten für die Technische Gebäudeausrüstung HLS betragen mind. 500.000,00 EUR brutto.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf §160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf §160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§134, 135 GWB. Nach §134 Abs.1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß §135 Abs.2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4DMZM8H4#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Wendlingen am Neckar
- Anschrift
- Am Marktplatz 2, 73240 Wendlingen am Neckar
- Website
- wendlingen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Sanierung Schulzentrum am Berg19.07.2024
- Sanierung Schulzentrum am Berg18.07.2024
- Sanierung Schulzentrum am Berg18.07.2024
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 29.09.2026 auf 05.10.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 239d3f8c-54b1-44cf-9f44-7285bb6f0a56.