Fachplanung Technische Ausrüstung analog § 53 ff. HOAI 2021, Anlagengruppen 4 und 5 | Sanierung und Teilerweiterung Turnhalle Cottbuser Straße 12 in Görlitz | Offenes Verfahren nach § 15 VgV
Stadtverwaltung Görlitz · Görlitz, Sachsen
Aktenzeichen 454-4.1/24veröffentlicht 27.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Görlitz02826, Landkreis Görlitz, Sachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (99 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (122 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Görlitz beabsichtigt, die Turnhalle auf der Cottbuser Straße 12 für den Vereins- und Breitensport zu sanieren und mit einem neuen Funktionsanbau zu versehen. Das Baugrundstück ist in der westlichen Innenstadt gelegen, welches früher Teil eines ehemaligen Schulkomplexes war. Die Turnhalle mit dem südlichen Anbau wurde 1894/ 95 zusammen mit dem damaligen Schulgebäude errichtet. Aufgrund Jahrzehnte langen Leerstands und Vernachlässigung befindet sich die Turnhalle in sehr schlechtem (ruinösem) Zustand. Der genaue Auftragsgegenstand ist in der Aufgabenstellung zum Honorarvertrag (Vertragsbestandteil) beschrieben. Die Vergabe der Fachplanung Technische Ausrüstung analog § 53 ff. HOAI 2021 erfolgt in einem offenen Verfahren gemäß §15 VgV. Sofern die in der Eigenerklärung abgefragte finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die fachliche Eignung und die Pflichtreferenzen nachgewiesen sind, dieser mit den angefragten Angaben ausgefüllt wurde, ist das alleinige Zuschlagskriterium der Preis (Gewichtung 100%). In die Bewertung des Preises fließen die netto –Honoraranteile gemäß Nr. A1 (Grundleistungen) und Nr. A2 (besondere Leistungen) einschl. zugehöriger Nebenkosten gemäß der Anlage 1 zur Eigenerklärung (Anlage 1 zum Honorarvertrag) ein. Es wird eine Honorarobergrenze (Grundleistungen und besondere Leistungen gemäß Anlage 1) von 56.000 EUR, netto (incl. aller Nebenkosten) festgesetzt. Honorarangebote, deren Angebotspreis über dieser Preisgrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Sollte es abweichende Auffassungen zu vorgegebenen Honorarbestandteilen geben oder anderweitige Fragen bestehen, sind diese vorab der Angebotserarbeitung unter Nutzung der Vergabeplattform www.evergabe.de abzuklären. Die Bindung an die Mindestsatzvorgaben gemäß § 7 HOAI wurde durch Urteil der EuGH v. 04.07.2019, Az, C-377/17 aufgehoben. Als Anlage 3 wird den Bietern ein Vertragsentwurf einschließlich Anlagen, Anhang 1, Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) und Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zur Verfügung gestellt, in dem die vom AG vorgegebenen vertraglichen Rahmenbedingungen dargestellt sind. Auftragsgegenstand sind die Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 analog HOAI 2021, § 53 ff. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen 1-9 stufenweise zu vergeben: 1. Stufe: Leistungsphasen 1-3 (Budgetoberobergrenze Anlagengruppen 4 und 5, 177.000 EUR, netto). Die weitere stufenweise Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der nachfolgenden Eigen- und Fördermittelbereitstellung. Nachfolgende Rahmenbedingungen für die Honorarermittlung werden vom Auftraggeber vorgegeben: zu beauftragende Leistungsphasen: 1-9 stufenweise; anrechenbare Kosten netto: 177.000 EUR, davon 1. Starkstromanlagen 141.300 EUR, 2. Fernmelde- u. informationstechn. Anlagen 35.700 EUR. Die Honorierung der Leistungsphasen 1-3 (auch als Pauschale möglich) erfolgt abschließend auf Basis der vorgegebenen anrechenbaren Kosten der jeweiligen Anlagengruppen (siehe oben), welche auf der unter 3.2 der Aufgabenstellung definierten Baukostenobergrenze (2.090.000 EUR, brutto) basieren. Das Honorar ab Leistungsphase 4 wird nachfolgend auf Grundlage der anrechenbaren Kosten aus der Kostenberechnung, welche das Budget, aber auch mögliche Kostenverschiebungen zwischen den Anlagengruppen berücksichtigt, berechnet. Für die Erstellung des Honorarangebotes wird vorerst auf dieselben anrechenbaren Kosten wie für Leistungsphasen 1-3 abgestellt. Sollte nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung die Entscheidung zur Planung einer Photovoltaikanlage innerhalb dieser Planungsaufgabe getroffen werden, werden die vorgegebenen anrechenbaren Kosten um die berechneten Kosten der Photovoltaikanlage für die Honorarberechnung der LP 1-3 erhöht. Das elektronisch einzureichende Honorarangebot soll unter Zugrundelegung der Berechnungssystematik der HOAI 2021 sowie den Konsequenzen aus dem Urteil des EuGH vom 04.07.2019 (C-377/ 17) folgendes beinhalten: Grundleistungen: Angabe der Vergütungssätze zu den Leistungsphasen durch Ab- oder Zuschläge zu den in der HOAI 2021 vorgegebenen Prozentsätzen. Vorgenommene Ab- oder Zuschläge gegenüber den Prozentsätzen der HOAI 2021 sind zu begründen (z. Bsp. durch Wegfall bzw. Reduzierung konkret zu benennender Teilleistungen). Für die Leistungsphasen 6, 7 und 8 werden Teilleistungen vom Bauherrn selbst erbracht: LP 6- f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen;LP 7- a) Einholen von Angeboten; b) Teilleistung: Aufstellung von Preisspiegeln; f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und Mitwirkung bei der Auftragserteilung; LP 8- n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung. Die folgenden Grundleistungen werden reduziert: LP 5- c) nur Anfertigen Durchbruchspläne ohne Schlitzpläne. Sollte im Planungsprozess festgestellt werden, dass die Grundleistungen aus der LP 5- f) nicht erforderlich sind, wird eine Reduzierung von 4v.h. vorgenommen; Honorarzone und Honorarsatz (bzw. Auf-/ Abschlag zu Mindestsätzen); Nebenkostenpauschale (für alle Belange, keine gesonderten km-Paulschalen o. dgl.; incl. jeweils maximal 3 Kopien pro Leistungsphase); Besondere und Fachplanungsleistungen (Anlage 1- A.2); 1) Nutzungskostenermittlung gem. DIN 18960; 2) Wirtschaftlichkeitsberechnung Photovoltaikanlage; Stundensätze (Anlage 1): Auftragnehmer; Mitarbeiter (Ingenieur/ Techniker); techn. Mitarbeiter/ Zeichner; Es gelten folgende Termine/ Fristen: Ausführungsbeginn ab 27.05.2024 / Ausführungsende: 30.09.2026, siehe Grobablaufplan vom 04.01.2024.
Gegenstand nach CPV
- 71200000Dienstleistungen von ArchitekturbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Sofern die in der Eigenerklärung abgefragte finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die fachliche Eignung und die Pflichtreferenzen nachgewiesen sind, dieser mit den angefragten Angaben ausgefüllt wurde, ist das alleinige Zuschlagskriterium der Preis (Gewichtung 100%). In die Bewertung des Preises fließen die netto –Honoraranteile gemäß Nr. A1 (Grundleistungen) und Nr. A2 (besondere Leistungen) einschl. zugehöriger Nebenkosten gemäß der Anlage 1 zur Eigenerklärung (Anlage 1 zum Honorarvertrag) ein.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen 1-9 stufenweise zu vergeben: 1. Stufe: Leistungsphasen 1-3 (Budgetoberobergrenze Anlagengruppen 4 und 5, 177.000 EUR, netto). Die weitere stufenweise Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der nachfolgenden Eigen- und Fördermittelbereitstellung.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Fristen gemäß § 134 GWB bzw. entsprechend § 155 ff. GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber de … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Fristen gemäß § 134 GWB bzw. entsprechend § 155 ff. GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| AIB GmbH, Architekten Ingenieure Bautzen, Bautzen | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz
- Website
- goerlitz.de
- Kontakt
- vergabestelle@
goerlitz.de
Bei uns erfasst
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- Zuschlag an Ingenieurbüro GENOM Georgi / Noffke GmbH, 4 Angebote
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 22.04.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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- Bauplanung Bautzen GmbH5 Zuschläge
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- Weise Planungsgesellschaft mbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 018fb944-f1d8-4172-a90d-cffcccc2bb98.