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Fachplanung Biotechnikum

Universität Münster · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026_061_KKveröffentlicht 20.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Münster.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (72 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
17 Monate20.07.2026 – 31.12.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Münster48149, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (63 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Mit dieser Vergabe wird die Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung (Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär) für die Baumaßnahme "Biotechnikum" ausgeschrieben/eingekauft.

Beschreibung des Loses

Die Universität Münster plant in der Corrensstraße 3, 48149 Münster die Sanierung des Biotechnikum-Anbaus am Institut für Molekulare Mikrobiologie und Biotechnologie. Ziel des Vorhabens ist die Modernisierung und umfassende Erneuerung der Infrastruktur zur Förderung der Forschung im Bereich der Multiscale-Mikrobiologie. Im Zuge der Sanierung entstehen modern ausgestattete Labor- sowie Technikumsflächen, die zur Aufstellung von Bioreaktoren mit einem Fassungsvermögen von 10 bis 750 Litern vorgesehen sind. Geplante Baumaßnahmen Im Fokus steht die Sanierung und Modernisierung der technischen Anlagen des in den späten 1990er Jahren errichteten Biotechnikum-Anbaus in massiver Bauweise. Die zu sanierende Nutzfläche umfasst ca. 400 m2. Planungsumfang Technische Gebäudeausrüstung (TGA) Die TGA-Planungsleistungen umfassen sämtliche Gewerke der Kostengruppe 400 gemäß DIN 276, mit Ausnahme der KG 460 (Förderanlagen). Bestandteil der Planung sind insbesondere: - Abwasser-, Wasseranlagen (KG 410) o Erneuerung bzw. Anpassung der Schmutzwasserleitungen oberhalb des Estrichs an die neuen Anforderungen. o Kompletter Neubau des Trinkwassernetzes gemäß den anerkannten Regeln der Technik. - Wärmeversorgungsanlagen (KG 420) o Neuauslegung und Erneuerung der Raumheizflächen. o Anpassung der Wärmeverteilung in Teilbereichen. - Raumlufttechnische Anlagen (KG 430) o Grundlegende Neuplanung und Austausch des Kanalnetzes. Neben Stahlblech wird für die 24-h-Abluft auch das Material PPS eingesetzt. o Einbau von Umluftklimageräten. o Planung und Einbau einer größeren Kältemaschine. o Komplette Neuplanung und Erneuerung des Kälteverteilnetzes. - Elektrische Anlagen (KG 440) o Neuplanung und Austausch der Haupt- und Unterverteilungen. o Planung der Anbindung von Großgeräten (Kältemaschine, Dampferzeugung, etc.). o Beleuchtungsplanung o Planung der Blitzschutz- und Erdungsanlage. o Planung einer Photovoltaikanlage (ca. 10 kWp). - Kommunikationstechnische Anlagen (KG 450) o Anpassung der Brandmelder an die veränderten Anforderungen. o Anpassung des Datenübertragungsnetzes an die neuen Erfordernisse. - Nutzungsspezifische Anlagen (KG 470) o Bereitstellung technischer Gase (z.B. Stickstoff, Helium, Prüfgas, Sauerstoff, Kohlenstoffdioxid und Wasserstoff) o Planung des Druckluftleitungsnetz. o Planung der VE-Wasseranlage inkl. Leitungsnetz. o Planung einer Dampfanlage inkl. Leitungsnetz für Nutzergeräte. o Planung von Isopropanollager und -aufbereitung sowie zugehöriger Leitungsinfrastruktur. - Gebäudeautomation (KG 480) o Aufschaltung diverser Datenpunkte (Störmeldungen, Sensoren, Aktoren, etc.) auf einen vorhandenen ISP. Das System muss in der Lage sein, herstellerübergreifende Informationen gegenseitig auszutauschen (Interoperabilität). Die Universität setzt das Fabrikat SAIA ein. Der beauftragte TGA-Fachplaner ist verantwortlich für die vollständige technische Planung, die Koordination aller technischen Schnittstellen, sowie die Einhaltung sämtlicher relevanter Re-gelwerke und Normen gemäß dem aktuellen Stand der Technik.

Leistungsumfang

Die Leistungsphasen 1 bis 3 der Technischen Anlagen wurden durch die Universität Münster im Rahmen des Förderantrags in vereinfachter Form eigenständig erbracht. Aufgrund erforderlicher Grundrissänderungen in der LPH 3 und der reduzierten LPH 3-Abgabe ist eine Wiederholung der Entwurfsplanung durch den beauftragten Fachplaner erforderlich. Die Beauftragung erfolgt gewerkeübergreifend für die Leistungsphasen 3 - 9 gemäß HOAI. Die Vergabe der Leistungen ist stufenweise und mittelabhängig vorgesehen. Ein Anspruch auf die vollständige Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen sowie die formale Angebotsprüfung übernimmt der Bauherr.

Die Planung umfasst zusätzlich: - Bestandsaufnahme der technischen Anlagen mit folgenden Schnittstellen: o Aufnahme der Technikzentrale im Anbau o Aufnahme Technikzentrale im Hauptgebäude im Bereich VE-Wasseraufbereitung o Leitungsanbindung an die Bestandsdruckluftanlage o Entwässerungspunkte im Anbau - Umsetzung der Baumaßnahme in zwei Bauabschnitten sowie teilweiser Weiterbetrieb der vorhandenen Labor- und Technikumnutzung während der Bauzeit.

Ziele der TGA-Planung Die technische Planung soll: - eine energieeffiziente, umweltgerechte und nachhaltige Versorgung sicherstellen, - alle gesetzlichen, normativen, sicherheits- und umwelttechnischen Vorgaben erfüllen, - einen funktionalen Betrieb unter hochspezialisierten Labor- und Forschungsbedingun-gen ermöglichen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 50

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
20.07.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Alberecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 Absatz 2 GWB Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht s … ganz lesen§ 135 Absatz 2 GWB Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYTTMEGRQL# Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw). Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Verg … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYTTMEGRQL# Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw). Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt. Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los. Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart. Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Gnuse Ingenieurbüro für Krankenhaustechnik GmbH & Co. KG, Gütersloh2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schlossplatz 2, 48149 Münster
Kontakt
zentraler.einkauf@uni-muenster.de

Bei uns erfasst

188Bekanntmachungen
73Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

890vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (826 Lose mit Angabe)
294.251 €Zuschlagswert im Median
135.911 € – 582.756 €mittlere Hälfte, 327 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 45feb51a-d782-4e39-b63f-c74c4744c077.