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Fachgerechte Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Martinsschule Ladenburg (10 Lose)

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 087.31:Schulbeförderung I_2025 (10 Lose)veröffentlicht 07.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 528 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 10 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2 Mio. €
Laufzeit
10 Monate15.09.2025 – 29.07.2026
Lose
10
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (125 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualitätskonzept50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.07.2026
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Fachgerechte Beförderung von behinderten Schülern der Martinsschule Ladenburg

Gegenstand nach CPV

Lose10 Lose

Alle 10 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rollstuhlbeförderung von behinderten Schüler/innen an die Martinsschule - Los 1

Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie HD 5, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028.

10 Monate257.714 €
2
Rollstuhlbeförderung von behinderten Schüler/innen an die Martinsschule - Los 2

Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 4, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028.

10 Monate269.508 €
3
Rollstuhlbeförderung von behinderten Schüler/innen an die Martinsschule - Los 3

Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 5, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028.

10 Monate239.283 €
4
Liegendtransport einer behinderten Schülerin an die Martinsschule - Los 4

Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 6, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028.

10 Monate108.691 €
5
Rollstuhlbeförderung von behinderten Schüler/innen an die Martinsschule - Los 5

Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 8, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028.

10 Monate213.736 €
6
Rollstuhlbeförderung von behinderten Schüler/innen an die Martinsschule - Los 6

Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 11, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028.

10 Monate170.685 €
7
Rollstuhlbeförderung von behinderten Schüler/innen an die Martinsschule - Los 7

Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 12, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028.

10 Monate219.930 €
8
Rollstuhlbeförderung von behinderten Schüler/innen an die Martinsschule - Los 8

Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 16, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028.

10 Monate164.502 €
9
Rollstuhlbeförderung von behinderten Schüler/innen an die Martinsschule - Los 9

Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 17, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028.

10 Monate178.044 €
10
Rollstuhlbeförderung von behinderten Schüler/innen an die Martinsschule - Los 10

Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 18, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028.

10 Monate175.547 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualitätskonzept50 %
Preis50 %
Qualität
QualitätskonzeptEs liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualitätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
Preis
Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.09.2025
Vertragsende
29.07.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag tritt am 15.09.2025 in Kraft und endet zum Schuljahresende 2025/26. Der Auftraggeber erhält für das Schuljahr 2026/27 sowie 2027/28 jeweils die Option den Vertrag um ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Die Ausübung der Option muss dem Auftragnehmer mit einer Frist von 4 Monaten zum vorigen Schuljahresende schriftlich angezeigt werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen … ganz lesenAuf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Hinweis
Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass: 1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG/§ 6 LDSG sowie fachspezifische Regelungen des Postgewerbes) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der … ganz lesenEs ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass: 1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG/§ 6 LDSG sowie fachspezifische Regelungen des Postgewerbes) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der Projektausführung/Beauftragung beachtet werden. 2.) die Vorgaben und Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz -LTMG) eingehalten werden. 3.) alle mit dem Angebot vorgelegten Angaben und Erklärungen im Auftragsfalle zum Vertragsbestandteil werden, soweit diese eine zu erbringende Leistung oder vorhandene Eigenschaft bestätigen. 4.) alle funktionalen Anforderungen und vertraglichen Maßgaben der Ausschreibungsunterlagen beim Angebot erfüllt sind sowie dort genannte Normen und Standards zur Kenntnis genommen und deren Einhaltung bestätigt wird. Neben den Angebotspositionen sind im Leistungsverzeichnis ergänzende Fragebögen zu beantworten. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 746): Es ist anzugeben, ob das Unternehmen börsennotiert ist. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 706): Es ist die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers (Berechtigten) des Unternehmers gem. § 3 GWG anzugeben. Hinweis: Diese Angabe ist bei börsennotierten Unternehmen nicht erforderlich. HINWEIS ZUR E-VERGABE: Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die EVergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass Angebote per E-Mail und/oder Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige/n elektronische/n Angebotsabgabe/n darstellen. Die Angebotsabgabe in Papierform und /oder mittels E-Mail bzw. Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen. Das Bieter-Cockpit (Bieterportal) des E-Vergabe-Systems gilt darüber hinaus als verbindlicher Kommunikationsweg und wird für die Zustellung/Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen genutzt (gilt somit als "Briefkasten" des Bieters in seinem Machtbereich). Zur Angebotsabgabe: Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support unter Tel.-Nr.: 0711/66601-475 oder per E-Mail zur Verfügung über bietermrn@staatsanzeiger.de (Kontaktdaten werden auch systemseitig angezeigt). Die Vergabeunterlagen sind nach Registrierung komplett elektronisch im System auszufüllen und müssen nicht nochmals ausgedruckt, handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht notwendig, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich. Es ist zu beachten, dass alle Fragestellungen der Ausschreibungsunterlage individuell zu beantworten sind. Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass bloße Verweise auf standardisierte Unterlagen (z.B. vorgefertigte Broschüren) nicht zulässig sind und nicht als Angebotsbestandteil gewertet werden. Mögliche Bieterfragen bzgl. der Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind unverzüglich über das E-Vergabe-System an uns zu richten und werden von uns ausschließlich über das System beantwortet. Es können nur Fragen rechtzeitig bearbeitet werden, die voraussichtlich bis zum 16.05.2025 über die E-Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten werden nicht anerkannt. Sollten die Auskünfte von allgemeinem Interesse sein, werden sie allen Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu be …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Fachgerechte Beförderung von Schülern der Martinsschule Ladenburg ab 09.09.2024 (13 Lose)

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 11.07.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (662 Lose mit Angabe)
881.173 €Zuschlagswert im Median
331.763 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 53 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e02b5e10-250d-4fbc-b8ec-0cd64139bf6d.