Fachgerechte Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Martinsschule Ladenburg (9 Lose)
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis · Heidelberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 087.31:Schulbeförderung II_2025 (9 Lose)veröffentlicht 22.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 2 Mio. €
- Laufzeit
- 10 Monate
- 15.09.2025 – 29.07.2026
- Lose
- 9
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Linienbündel HochrheinLandratsamt Lörrach · LörrachFrist 26.11.2026
- Hilfe für Menschen mit BehinderungStadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz · MannheimFrist 17.11.2026
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"Landkreis Böblingen · BöblingenFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2 Mio. €
- Laufzeit
- 10 Monate15.09.2025 – 29.07.2026
- Lose
- 9Angebot auf bis zu 9, Zuschlag höchstens 9 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Heidelberg69115, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (125 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualitätskonzept50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 16 Monatenüber auftragsboerse.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 16 Monaten
- Bindefrist endetvor 15 Monaten45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 29.07.2026
- Heute
Beschreibung
Fachgerechte Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schüler der Martinsschule Ladenburg (9 Lose)
Gegenstand nach CPV
- 60130000Personensonderbeförderung (Straße)Hauptgegenstand
Lose9 Lose · Angebot auf bis zu 9 · Zuschlag höchstens 9 je Bieter
Alle 9 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Rollstuhlbeförderung von behinderten Schüler/innen an die Martinsschule - Los 1 Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 19, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Es handelt sich um zwei Umsetzer mit nicht klappbarem Rollstuhl und einen Umsetzer mit klappbarem Rollstuhl. | 10 Monate | 204.468 € |
| 2 | Rollstuhlbeförderung von behinderten Schüler/innen an die Martinsschule - Los 2 Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie RNK Nord 1, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Es handelt sich um zwei Läufer, zwei Rollstuhlfahrer und eine eigene Begleitperson eines Schülers. | 10 Monate | 192.396 € |
| 3 | Rollstuhlbeförderung von behinderten Schüler/innen an die Martinsschule - Los 3 Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie RNK Ost 2, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Es handelt sich um einen Rollstuhlfahrer. | 10 Monate | 300.349 € |
| 4 | Rollstuhlbeförderung von behinderten Schüler/innen an die Martinsschule - Los 4 Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie RNK Ost 3, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Es handelt sich derzeit um einen Rollstuhlfahrer, einen Umsetzer mit nicht klappbarem Rollstuhl und drei Läufer. | 10 Monate | 265.495 € |
| 5 | Rollstuhlbeförderung von behinderten Schüler/innen an die Martinsschule - Los 5 Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 20, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Es handelt sich um drei Rollstuhlfahrer. | 10 Monate | 194.855 € |
| 6 | Rollstuhlbeförderung von behinderten Schüler/innen an die Martinsschule - Los 6 Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie RNK Süd 3, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Es handelt sich um zwei Rollstuhlfahrer und einen Läufer. | 10 Monate | 183.217 € |
| 7 | Rollstuhlbeförderung von behinderten Schüler/innen an die Martinsschule - Los 7 Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie RNK West 3, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Es handelt sich um zwei Rollstuhlfahrer, einen Umsetzer mit nicht klappbarem Rollstuhl und einen Läufer. | 10 Monate | 292.585 € |
| 8 | Rollstuhlbeförderung von behinderten Schüler/innen an die Martinsschule - Los 8 Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie RNK West 5, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Es handelt sich um einen Rollstuhlfahrer, einen Umsetzer mit nicht klappbarem Rollstuhl und zwei Läufer. | 10 Monate | 147.980 € |
| 9 | Rollstuhlbeförderung von behinderten Schüler/innen an die Martinsschule - Los 9 Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie RNK Nord 2, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Es handelt sich um zwei Rollstuhlfahrer und zwei Läufer. | 10 Monate | 215.473 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskonzeptEs liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualitätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
- Preis
- Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat darin Angaben zu leisten zur gewerblichen Anmeldung beim zuständigen Registergericht bzw. die Kopie der Gewerbeanmeldung vorzulegen, falls das Gewerbe als natürliche Person angemeldet wurde. Der … ganz lesenkürzer
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat darin Angaben zu leisten zur gewerblichen Anmeldung beim zuständigen Registergericht bzw. die Kopie der Gewerbeanmeldung vorzulegen, falls das Gewerbe als natürliche Person angemeldet wurde. Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Angaben zur Bietergemeinschaft, falls zutreffend: Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten benennen. Die erforderlichen Erklärungen müssen (sofern zutreffend) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.- Kriterium
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat darin zu erklären: - ob über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, - ob er sich in Liquidation befindet. - Der Bieter hat darin anzug … ganz lesenkürzer
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat darin zu erklären: - ob über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, - ob er sich in Liquidation befindet. - Der Bieter hat darin anzugeben: - Umsatz: Umsatz der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Betriebshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung, dass eine Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung), die alle Risiken abdeckt, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, vorliegt oder bis zum Vertragsbeginn abgeschlossen und während der Leistungserbringung aufrechterhalten wird. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestdeckungsgrenzen der Betriebshaftpflichtversicherung je Versicherungsfall: Personenschäden: mindestens 3 000 000 EUR je Fall Sachschäden: mindestens 3 000 000 EUR je Fall - Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung: Eigenerklärung, dass für die Fahrzeuge, die zur Leistungserbringung vorgesehen sind, ein Versicherungsschutz besteht und über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird und dass die Versicherungsprämie regelmäßig bezahlt wird. Eine Bestätigung der Versicherung kann auf Anforderung vorzulegen sein. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Versicherungsschutz mit einer Versicherungssumme von mindestens 100 Mio. €.- Kriterium
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat darin anzugeben: - Kommunikation: Verwendung der deutschen Sprache. - Personal: Anzahl der dauerhaft verfügbaren Fahrer. - Referenzen: Referenzen mit vollständiger Kontaktangabe für Vergleich … ganz lesenkürzer
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat darin anzugeben: - Kommunikation: Verwendung der deutschen Sprache. - Personal: Anzahl der dauerhaft verfügbaren Fahrer. - Referenzen: Referenzen mit vollständiger Kontaktangabe für Vergleichsprojekte bezogen auf die beschriebene Leistungsart in den letzten 36 Monaten. - Nachunternehmer: Angabe, ob es beabsichtigt ist, Nachunternehmer einzusetzen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Kommunikation: Bestätigung, dass die deutsche Sprache in der täglichen Auftragsausführung und für Korrespondenzen verwendet wird. - Personal: mindestens 2 dauerhaft verfügbare Fahrer. - Referenzen: Nachweis von mindestens 2 Beförderungslinien (ggf. auch beim selben Auftraggeber) von körperlich behinderten Personen zu Einrichtungen. Nachweis von mindestens 2 Beförderungslinien (ggf. auch beim selben Auftraggeber) von geistig behinderten Personen zu Einrichtungen. - Nachunternehmer (falls zutreffend): Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer".- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.09.2025
- Vertragsende
- 29.07.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag tritt am 15.09.2025 in Kraft und endet zum Schuljahresende 2025/26. Der Auftraggeber erhält für das Schuljahr 2026/27 sowie 2027/28 jeweils die Option den Vertrag um ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Die Ausübung der Option muss dem Auftragnehmer mit einer Frist von 4 Monaten zum vorigen Schuljahresende schriftlich angezeigt werden.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- 25.06.2025, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://servicebw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an rechnung@service-bw.bwl.d … ganz lesenkürzer
Leistung: Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://servicebw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an rechnung@service-bw.bwl.de . Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format (z.B. ZUGFeRD 2.0) erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08226-A8148-09 aufweisen. Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung. EIGENERKLÄRUNG ZU 5. EU-SANKTIONSPAKET-RUS-SANKTIONEN, VERBOT VON AUFTRAGSERTEILUNGEN AN RUSSISCHE UNTERNEHMEN/LIEFERANTEN: Der Bieter hat die genannte Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen … ganz lesenkürzer
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
- Hinweis
Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass: 1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG/§ 6 LDSG) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der Projektausführung/Beauftragung beachtet werden. 2 … ganz lesenkürzer
Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass: 1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG/§ 6 LDSG) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der Projektausführung/Beauftragung beachtet werden. 2.) die Vorgaben und Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz -LTMG) eingehalten werden. 3.) alle mit dem Angebot vorgelegten Angaben und Erklärungen im Auftragsfalle zum Vertragsbestandteil werden, soweit diese eine zu erbringende Leistung oder vorhandene Eigenschaft bestätigen. 4.) alle funktionalen Anforderungen und vertraglichen Maßgaben der Ausschreibungsunterlagen beim Angebot erfüllt sind sowie dort genannte Normen und Standards zur Kenntnis genommen und deren Einhaltung bestätigt wird. Neben den Angebotspositionen sind im Leistungsverzeichnis ergänzende Fragebögen zu beantworten. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 746): Es ist anzugeben, ob das Unternehmen börsennotiert ist. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 706): Es ist die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers (Berechtigten) des Unternehmers gem. § 3 GWG anzugeben. Hinweis: Diese Angabe ist bei börsennotierten Unternehmen nicht erforderlich. HINWEIS ZUR E-VERGABE: Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass Angebote per E-Mail und/oder Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige/n elektronische/n Angebotsabgabe/n darstellen. Die Angebotsabgabe in Papierform und /oder mittels E-Mail bzw. Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen. Das Bieter-Cockpit (Bieterportal) des E-Vergabe-Systems gilt darüber hinaus als verbindlicher Kommunikationsweg und wird für die Zustellung/Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen genutzt (gilt somit als "Briefkasten" des Bieters in seinem Machtbereich). Zur Angebotsabgabe: Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support unter Tel.-Nr.: 0711/66601-475 oder per E-Mail zur Verfügung über bietermrn@staatsanzeiger.de (Kontaktdaten werden auch systemseitig angezeigt). Die Vergabeunterlagen sind nach Registrierung komplett elektronisch im System auszufüllen und müssen nicht nochmals ausgedruckt, handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht notwendig, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich. Es ist zu beachten, dass alle Fragestellungen der Ausschreibungsunterlage individuell zu beantworten sind. Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass bloße Verweise auf standardisierte Unterlagen (z.B. vorgefertigte Broschüren) nicht zulässig sind und nicht als Angebotsbestandteil gewertet werden. Mögliche Bieterfragen bzgl. der Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind unverzüglich über das E-Vergabe-System an uns zu richten und werden von uns ausschließlich über das System beantwortet. Es können nur Fragen rechtzeitig bearbeitet werden, die voraussichtlich bis 13.06.2025 über die E-Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten werden nicht anerkannt. Sollten die Auskünfte von allgemeinem Interesse sein, werden sie allen Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu berücksichtigen. Die Vergabestelle stellt ausfüllbare P …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kurfürsten-Anlage 38 - 40, 69115 Heidelberg
- Website
- rhein-neckar-kreis.de
- Kontakt
- vergabestelle@
rhein-neckar-kreis.de
Bei uns erfasst
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- Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten zur Kurpfalzwerkstatt Wiesloch & zur NFp Frauenweiler (15 Lose)05.05.2026 · 6 Angebote
- Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten der Johannes-Diakonie in Eberbach, Schwarzach & Meckesheim (7 Lose)05.05.2026 · 4 Angebote
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Fachgerechte Beförderung von Schülern der Martinsschule Ladenburg ab 09.09.2024 (13 Lose)
- Zuschlag an Köhler-Transfer GmbH&Co.KG, 3 Angebote
- Zuschlag an Köhler-Transfer GmbH&Co.KG, 2 Angebote
- Zuschlag an Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., 2 Angebote
- Zuschlag an Köhler-Transfer GmbH&Co.KG, 4 Angebote
- Zuschlag an Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., 3 Angebote
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 11.07.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Alle 1 offenen Ausschreibungen von Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Köhler-Transfer GmbH & Co. KG22 Zuschläge
- Köster & Hub GmbH + Co KG19 Zuschläge
- Feuerstein Personenbeförderung GmbH & Co KG13 Zuschläge
- Automobile-Dienstleistungen8 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.8 Zuschläge
- Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V., Region Südbaden6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"Landkreis BöblingenFrist 26.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1c1a6900-af36-4bec-b37e-b8c20a08b869.