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Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Heidelberger Werkstätten in Hockenheim ab 01.06.2025 (11 Lose)

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 087.31:Werkstattbeförderung II_2025 (11 Lose)veröffentlicht 21.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 591 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,22 Mio. €
Laufzeit
28 Monate01.06.2025 – 30.09.2027
Lose
11Angebot auf bis zu 11, Zuschlag höchstens 11 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (125 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualitätskonzept50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 19 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  4. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2027
    vor 17 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Heidelberger Werkstätten in Hockenheim (11 Lose)

Gegenstand nach CPV

Lose11 Lose · Angebot auf bis zu 11 · Zuschlag höchstens 11 je Bieter

Alle 11 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
V201 Beförderung zu den Heidelberger Werkstätten in Hockenheim

Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.06.2025 mit einer Laufzeit von 28 Monaten die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten mit Standort in 68766 Hockenheim, Speyerer Str. 3, neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um 7 Läufer.

28 Monate134.394 €
2
V203 Beförderung zu den Heidelberger Werkstätten in Hockenheim

Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.06.2025 mit einer Laufzeit von 28 Monaten die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten mit Standort in 68766 Hockenheim, Speyerer Str. 3, neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um 2 Läufer und 2 Rollstuhlfahrer.

28 Monate90.860 €
3
V204 Beförderung zu den Heidelberger Werkstätten in Hockenheim

Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.06.2025 mit einer Laufzeit von 28 Monaten die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten mit Standort in 68766 Hockenheim, Speyerer Str. 3, neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um 7 Läufer.

28 Monate126.941 €
4
V205 RS Rollstuhlbeförderung zu den Heidelberger Werkstätten in Hockenheim

Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.06.2025 mit einer Laufzeit von 28 Monaten die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten mit Standort in 68766 Hockenheim, Speyerer Str. 3, neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um 6 Läufer uns 1 Rollstuhlumsetzer.

28 Monate129.847 €
5
V206 Beförderung zu den Heidelberger Werkstätten in Hockenheim

Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.06.2025 mit einer Laufzeit von 28 Monaten die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten mit Standort in 68766 Hockenheim, Speyerer Str. 3, neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um 3 Läufer, 2 Rollstuhlfahrer und 1 Rollstuhlumsetzer.

28 Monate128.022 €
6
V207 Beförderung zu den Heidelberger Werkstätten Hockenheim mit Begleitperson

Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.06.2025 mit einer Laufzeit von 28 Monatendie Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten mit Standort in 68766 Hockenheim, Speyerer Str. 3, neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um 8 Läufer.

28 Monate128.727 €
7
V208 Beförderung zu den Heidelberger Werkstätten in Hockenheim

Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.06.2025 mit einer Laufzeit von 28 Monaten die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten mit Standort in 68766 Hockenheim, Speyerer Str. 3, neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um 21 Läufer und 1 Begleitperson (spezialisiert).

28 Monate128.022 €
8
V209 RS Rollstuhlbeförderung zu den Heidelberger Werkstätten in Hockenheim

Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.06.2025 mit einer Laufzeit von 28 Monaten die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten mit Standort in 68766 Hockenheim, Speyerer Str. 3, neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um 5 Läufer.

28 Monate65.867 €
9
V210 M Beförderung zu den Heidelberger Werkstätten in Hockenheim

Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.06.2025 mit einer Laufzeit von 28 Monaten die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten mit Standort in 68766 Hockenheim, Speyerer Str. 3, neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um 2 Läufer, 3 Rollstuhlfahrer.

28 Monate62.770 €
10
V211 RS Rollstuhlbeförderung zur Werkstatt in Hockenheim mit Begleitperson

Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.06.2025 mit einer Laufzeit von 28 Monaten die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten mit Standort in 68766 Hockenheim, Speyerer Str. 3, neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um 3 Läufer, die mittags zu fahren sind.

28 Monate123.418 €
11
V202 RS Rollstuhlbeförderung zu den Heidelberger Werkstätten in Hockenheim

Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.06.2025 mit einer Laufzeit von 28 Monaten die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten mit Standort in 68766 Hockenheim, Speyerer Str. 3, neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um 1 Rollstuhlfahrer und 1 Begleitperson (spezialisiert).

28 Monate104.244 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualitätskonzept50 %
Preis50 %
Qualität
QualitätskonzeptEs liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualitätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
Preis
Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat darin zu erklären: - dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist, - dass di … ganz lesenHierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat darin zu erklären: - dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist, - dass die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) eingehalten werden, - dass keine Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) verhängt wurde, - dass er keine illegalen Beschäftigten einsetzt, - dass für die angebotenen Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung getroffen wurden. Ferner sind Angaben zu leisten zur gewerblichen Anmeldung beim zuständigen Registergericht bzw. die Kopie der Gewerbeanmeldung vorzulegen, falls das Gewerbe als natürliche Person angemeldet wurde. Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Angaben zur Bietergemeinschaft, falls zutreffend: Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten benennen. Die erforderlichen Erklärungen müssen (sofern zutreffend) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat darin zu erklären: - ob über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, - ob er sich in Liquidation befindet. Der Bieter hat darin anzugebe … ganz lesenHierfür wird in den Vergabeunterlagen ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat darin zu erklären: - ob über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, - ob er sich in Liquidation befindet. Der Bieter hat darin anzugeben: - Umsatz: Umsatz der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Betriebshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung, dass eine Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung), die alle Risiken abdeckt, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, vorliegt oder bis zum Vertragsbeginn abgeschlossen und während der Leistungserbringung aufrechterhalten wird. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestdeckungsgrenzen der Betriebshaftpflichtversicherung je Versicherungsfall: Personenschäden: mindestens 3 000 000 EUR je Fall Sachschäden: mindestens 3 000 000 EUR je Fall - Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung: Eigenerklärung, dass für die Fahrzeuge, die zur Leistungserbringung vorgesehen sind, ein Versicherungsschutz besteht und über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird und dass die Versicherungsprämie regelmäßig bezahlt wird. Eine Bestätigung der Versicherung kann auf Anforderung vorzulegen sein. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Versicherungsschutz mit einer Versicherungssumme von mindestens 100 Mio. €.
Kriterium
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat darin anzugeben: - Kommunikation: Verwendung der deutschen Sprache. - Personal: Anzahl der dauerhaft verfügbaren Fahrer. - Referenzen: Referenzen mit vollständiger Kontaktangabe für Vergleich … ganz lesenHierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat darin anzugeben: - Kommunikation: Verwendung der deutschen Sprache. - Personal: Anzahl der dauerhaft verfügbaren Fahrer. - Referenzen: Referenzen mit vollständiger Kontaktangabe für Vergleichsprojekte bezogen auf die beschriebene Leistungsart in den letzten 36 Monaten. - Nachunternehmer: Angabe, ob es beabsichtigt ist, Nachunternehmer einzusetzen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Kommunikation: Bestätigung, dass die deutsche Sprache in der täglichen Auftragsausführung und für Korrespondenzen verwendet wird. - Personal: mindestens 2 dauerhaft verfügbare Fahrer. - Referenzen: Nachweis von mindestens 1 Beförderungslinie von behinderten Personen zu Einrichtungen. - Nachunternehmer (falls zutreffend): Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer".
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
30.09.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
26.03.2025, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://servicebw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an rechnung@service-bw.bwl.d … ganz lesenLeistung: Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://servicebw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an rechnung@service-bw.bwl.de . Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format (z.B. ZUGFeRD 2.0) erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08226-A8148-09 aufweisen. Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung. EIGENERKLÄRUNG ZU 5. EU-SANKTIONSPAKET-RUS-SANKTIONEN, VERBOT VON AUFTRAGSERTEILUNGEN AN RUSSISCHE UNTERNEHMEN/LIEFERANTEN: Der Bieter hat die genannte Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen … ganz lesenAuf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Hinweis
Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass: 1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG/§ 6 LDSG) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der Projektausführung/Beauftragung beachtet werden. 2 … ganz lesenEs ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass: 1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG/§ 6 LDSG) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der Projektausführung/Beauftragung beachtet werden. 2.) die Vorgaben und Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz -LTMG) eingehalten werden. 3.) alle mit dem Angebot vorgelegten Angaben und Erklärungen im Auftragsfalle zum Vertragsbestandteil werden, soweit diese eine zu erbringende Leistung oder vorhandene Eigenschaft bestätigen. 4.) alle funktionalen Anforderungen und vertraglichen Maßgaben der Ausschreibungsunterlagen beim Angebot erfüllt sind sowie dort genannte Normen und Standards zur Kenntnis genommen und deren Einhaltung bestätigt wird. Neben den Angebotspositionen sind im Leistungsverzeichnis ergänzende Fragebögen zu beantworten. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 746): Es ist anzugeben, ob das Unternehmen börsennotiert ist. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 706): Es ist die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers (Berechtigten) des Unternehmers gem. § 3 GWG anzugeben. Hinweis: Diese Angabe ist bei börsennotierten Unternehmen nicht erforderlich. HINWEIS ZUR E-VERGABE: Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass Angebote per E-Mail und/ oder Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige/n elektronische/n Angebotsabgabe/n darstellen. Die Angebotsabgabe in Papierform und / oder mittels E-Mail bzw. Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen. Das Bieter-Cockpit (Bieterportal) des E-Vergabe-Systems gilt darüber hinaus als verbindlicher Kommunikationsweg und wird für die Zustellung/Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen genutzt (gilt somit als "Briefkasten" des Bieters in seinem Machtbereich). Zur Angebotsabgabe: Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support unter Tel.-Nr.: 0711/66601-475 oder per E-Mail zur Verfügung über bietermrn@staatsanzeiger.de (Kontaktdaten werden auch systemseitig angezeigt). Die Vergabeunterlagen sind nach Registrierung komplett elektronisch im System auszufüllen und müssen nicht nochmals ausgedruckt, handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht notwendig, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich. Es ist zu beachten, dass alle Fragestellungen der Ausschreibungsunterlage individuell zu beantworten sind. Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass bloße Verweise auf standardisierte Unterlagen (z.B. vorgefertigte Broschüren) nicht zulässig sind und nicht als Angebotsbestandteil gewertet werden. Mögliche Bieterfragen bzgl. der Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind unverzüglich über das E-Vergabe-System an uns zu richten und werden von uns ausschließlich über das System beantwortet. Es können nur Fragen rechtzeitig bearbeitet werden, die voraussichtlich bis 14.03.2025 über die E-Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten werden nicht anerkannt. Sollten die Auskünfte von allgemeinem Interesse sein, werden sie allen Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu berücksichtigen. Die Vergabestelle stellt ausfüllba …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten zur Johannes Diakonie & zu Heidelberger Werkstätten (8 Lose)

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 12.03.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (662 Lose mit Angabe)
881.173 €Zuschlagswert im Median
331.763 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 53 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ef5214d8-04c9-41a9-b271-6d5aae3e1f7c.