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vergebenEU-weitDienstleistungen

Externes Hosting und Betrieb des Informationssystems Chemikaliensicherheit (ICS)

Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 193425_97 307-5/0008veröffentlicht 26.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 739 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau06844, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (17 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 24 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:05 Uhr
    06844 Dessau-Roßlau
    vor 24 Monaten
  4. Bindefrist endet
    52 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Das neu entwickelte Informationssystem Chemikalien Sicherheit – ICS ist seit 2021 für die Vollzüge im FB IV das aktive Produktivsystem zur Bewertung von Chemikalien. ICS dient der effizienten Bearbeitung von Zulassungsanträgen chemischer Stoffe von vier verschiedenen Bearbeitungsgruppen, d.h. den Mitarbeitenden vier verschiedener Stoffvoll-züge. Es bildet die Arbeitsprozesse der jeweiligen Bewertungsarbeit spezifisch ab, stellt gleichzeitig ein übergreifendes Informationssystem zur Recherche nach chemischen Stoffinformationen zur Verfügung. ICS wird nicht im UBA, sondern extern gehostet. Der Vertrag mit dem aktuellen externen Hostingdienstleister läuft zum Ende des Jahres 2024 aus, weshalb der externe Betrieb (Hosting) des Informationssystem-Chemikalien-Sicherheit (ICS) neu auszuschreiben ist. Der Umfang von ICS umfasst eine Produktivumgebung und eine Testumgebung mit jeweils mehreren Servern. Im Angebot des Hostings sind Produktiv- und Testumgebung jeweils se-parat auszuweisen. Das System ICS enthält vertrauliche Daten mit hohem Schutzbedarf für den Betrieb als auch für entsprechende Backuplösungen. Die Administration von ICS soll vom UBA (=AG) und dessen Entwicklerfirma (externer Dienst-leister) vorgenommen werden können. Dabei übernimmt das UBA die Koordination der Zusammenarbeit zwischen Entwicklerfirma und Hostingdienstleister. Die Anforderungen für das System werden im Detail in dieser Leistungsbeschreibung beschrieben.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.Bei dem im Anforderungsdokument aufgeführten Mindestanforderungen (Kriterientyp „A“, jeweils in den Kapitelüberschriften durch (A) gekennzeichnet) handelt es sich um Anforderungen, die durch die Bieter zwingend zu erfüllen sind (Ausschlusskriterien). Der Bieter bestätigt die Erfüllung durch Abgabe des Angebotes. Eine Nichterfüllung führt zum Ausschluss im Vergabeverfahren. Bewertungskriterien (Kriterientyp „B“ gemäß Anlage „Bewertungsmatrix“) werden bewertet, führen bei Nichterfüllung allerdings nicht zu einem Ausschluss. Die Bewertung der B-Kriterien erfolgt nach dem in Kriterienkatalog angegeben Punkten. Dabei gibt es Kriterien bei denen eine einfache Beantwortung mittels Erläuterung ausreichend ist. Dabei werden die Punkte für die jeweils erreichte Stufe vergeben bzw. wie angegeben. Darüber hinaus gibt es Kriterien für deren Bewertung Konzepte oder Nachweise gefordert werden, wobei auch hier die Punkte wie angegeben vergeben werden. Die vergebenen Punkte reichen von 0 bis 10. Nach der Punktevergabe werden die Punkte wie angegeben gewichtet und summiert. Die Beantwortung zur Erfüllung der B-Kriterien erfordert Ausführungen in einem gesonderten Dokument im Freitext oder ggf. tabellarisch, sodass eine Beurteilung der dortigen Kriterien gewährleistet werden kann, auf welche Weise die Anforderung durch die angebotene Lösung erfüllt wird. Das Dokument mit den entsprechenden Ausführungen ist dem Angebot beizufügen. Dabei ist die Reihenfolge gemäß Anforderungsdokument einzuhalten.
Preis
Brutto-AngebotspreisEs wird der (fiktive) Gesamtpreis einschl. aller Optionen und Umsatzsteuer herangezogen. Es sind die Hinweise zur Kalkulation in der Leistungsbeschreibung zu beachten.
Beschreibung
Die Gesamtbewertung und Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der ein-fachen Richtwertmethode nach UfAB 2018 (Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen der KBSt). Alle Angebote, bei denen kein Ausschlussgrund vorliegt werden anhand des „Leistungs-Preis-Verhältn … ganz lesenDie Gesamtbewertung und Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der ein-fachen Richtwertmethode nach UfAB 2018 (Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen der KBSt). Alle Angebote, bei denen kein Ausschlussgrund vorliegt werden anhand des „Leistungs-Preis-Verhältnis" (Z) gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Brutto-Angebotspreis errechnet. Leistung und Preis werden hierbei gleich gewichtet. Das Angebot mit dem höchsten Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) erhält den Zuschlag.

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Siehe Nr. 9 der Leistungsbeschreibung
Kriterium
Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arb … ganz lesenDer Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 100-mal
Optionen
Das Hosting beginnt mit der Lauffähigkeit von ICS beim Hostingdienstleister und endet zum 31.12.2026, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf (Mindestvertragslaufzeit). Der Kunde (AG) hat die Möglichkeit, diesen Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu den bestehenden Konditionen zu verlä … ganz lesenDas Hosting beginnt mit der Lauffähigkeit von ICS beim Hostingdienstleister und endet zum 31.12.2026, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf (Mindestvertragslaufzeit). Der Kunde (AG) hat die Möglichkeit, diesen Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu den bestehenden Konditionen zu verlängern. Diese Option ist ein einseitiges Recht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die Option auszuüben. Möchte der Auftraggeber die Option ausüben, so hat er dies dem Auftragnehmer vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mitzuteilen. Im Falle der Ausübung der Option gelten die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise für den jeweiligen Optionszeitraum. Die Leistunsgbeschreibung enthält folgende optionale Leistungen: - optionale Speichererweiterungen (siehe Nr. 4.2.5 der Leistungsbeschreibung) - Kontingent von 20 PT/ Jahr für nicht vorhersehbare Aufwände/ adhoc-Leistungen Diese Optionen werden Vertragsbestandteil. Die hierfür angegebenen Konditionen sind verbindlich. Für die/den Auftragnehmende/n besteht kein Anspruch auf Erbringung der optionalen Leistungen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
52 Tage
Angebotsöffnung
29.10.2024, 11:05 Uhr. 06844 Dessau-Roßlau. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabes … ganz lesen1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

50vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
354.892 €Zuschlagswert im Median
216.431 € – 494.308 €mittlere Hälfte, 27 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.10.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung acc3bd29-0cd0-4337-a3f6-f659cf3ec5cb.