Externer Informationssicherheitsbeauftragter
GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen DVKA 001-2026veröffentlicht 20.01.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53177, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
- Tagessatz Transition5 %
- Tagessatz Remote80 %
- Tagessatz Präsenztage15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 9 Monatenan GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 8 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 14:15 Uhrvor 8 Monaten
- Bindefrist endetvor 7 Monaten6 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Tagessatz Transition1. Transitionspauschale: Zur Einarbeitung in die aktuellen technischen und organisatorischen Gegebenheiten und in das bestehende Informationssicherheitsmanagementsystem der DVKA wird vor der eigentlichen Leistungserbringung eine Transitionsphase von 5 Personentagen durchgeführt. Der Bieter muss hierfür in seinem Angebot eine "Transitionspauschale" angeben (Vergabeunterlagen Teil 1, Ziffer 18; Vergabeunterlagen Teil 2, Formblatt 12). Hiervon ist 1 Tag Vorort bei der DVKA vorzusehen, im Übrigen kann remote gearbeitet werden, es sei denn, dass konkreter Bedarf für eine Tätigkeit Vorort bei der DVKA besteht.
- Preis
- Tagessatz Remote2. Tagessatz Remote: Im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistung besteht im Leistungszeitraum jährlich ein Bedarf von ca. 72 Remote-Personentagen (insgesamt 216, durchschnittlich 6 Personentage pro Leistungsmonat). Der Bieter muss hierfür in seinem Angebot einen "Tagessatz Remote" angeben (Vergabeunterlagen Teil 1, Ziffer 18; Vergabeunterlagen Teil 2, Formblatt 12).
- Preis
- Tagessatz Präsenztage3. Tagesssatz Präsenztage: Im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistung besteht im Leistungszeitraum jährlich ein Bedarf von ca. 8 Präsenz-Personentagen (insgesamt 24) für Sensibilisierungsmaßnahmen der Belegschaft und Zertifizierungsaudits im Hause der DVKA in Bonn. Der Bieter muss hierfür in seinem Angebot einen "Tagessatz Remote" angeben (Vergabeunterlagen Teil 1, Ziffer 18; Vergabeunterlagen Teil 2, Formblatt 12).
Eignung6 von 6 angegeben
- Spezifischer Jahresumsatz
Mindestanforderung: Spezifischer Umsatz mit der Erbringung von vergleichbaren Leistungen Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (oder 2025) bezogen auf Leistungen, die mit den vorliegend zu … ganz lesenkürzer
Mindestanforderung: Spezifischer Umsatz mit der Erbringung von vergleichbaren Leistungen Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (oder 2025) bezogen auf Leistungen, die mit den vorliegend zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in jedem der genannten Jahre einen spezifischen Jahresumsatz von mindestens EUR 500.000 netto hatte. Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den VGU (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Arten der Leistungen, der Inhalte und Tätigkeiten, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen Anforderungen, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen ermöglichen. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 8, VGU Teil 2. Die AG behält sich vor, bereits im Zuge der Prüfung und Wertung des Angebots unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die AG kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft, der / die den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht, z.B. insbesondere Jahresabschlüsse. Bieter / Bietergemeinschaften, welche oben genannte Mindestanforderung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsverleihende und zugleich leistungserbringende Nachunternehmer, muss / müssen durch eine Eigenerklärung Folgendes erklären und nachweisen: 1. Eine Versicherung mit den nac … ganz lesenkürzer
Mindestanforderung: Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsverleihende und zugleich leistungserbringende Nachunternehmer, muss / müssen durch eine Eigenerklärung Folgendes erklären und nachweisen: 1. Eine Versicherung mit den nachfolgend geforderten Versicherungsgegenständen und Deckungssummen haben wir bereits abgeschlossen. Die entsprechende Versicherungsbescheinigung legen wir binnen zwei Wochen nach der Erteilung des Zuschlags unaufgefordert vor; von der Vorlage einer Versicherungsbestätigung bereits mit dem Angebot ist abzusehen; eine vorgelegte Versicherungsbescheinigung wird ggf. nicht geprüft. Alternativ: 2. Wir verpflichten uns, nach Erhalt des Zuschlages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend dargestellten Deckungssummen je Schadensfall für Personen- bzw. Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung hierüber unaufgefordert binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Deckungssumme der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall für Personenschäden (für einzelne Personen) EUR 1.000.000; Sachschäden EUR 1.000.000; Vermögensschäden EUR 250.000 betragen. Die genannten Versicherungen sind für die Dauer des Projekts jährlich jeweils 2-fach maximiert abzuschließen. Der Auftragnehmer muss diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 9, VGU Teil 2. Die AG behält sich jedoch vor, im Zuge der Prüfung und Wertung des Angebotes unter Vorgabe einer kurzen Frist von maximal ca. 6 Kalendertagen die Vorlage der Versicherungsbescheinigung zu verlangen, wenn im vorliegenden Formblatt angekreuzt ist, dass eine Versicherung, wie gefordert, bereits besteht. Das Nichterfüllen der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Vergabeverfahren.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Mindestanforderung. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung Folgendes erklären und nachweisen: 1. Bereits mit der Abgabe des Angebots / Ende der Angebotsfrist und für die Dauer der Vertragslaufzeit muss das für die Erbringung der Dienstleistungen sach- und vertragsgemäß er … ganz lesenkürzer
Mindestanforderung. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung Folgendes erklären und nachweisen: 1. Bereits mit der Abgabe des Angebots / Ende der Angebotsfrist und für die Dauer der Vertragslaufzeit muss das für die Erbringung der Dienstleistungen sach- und vertragsgemäß erforderliche hinreichend qualifizierte und erfahrene Personal in hinreichender Anzahl und die technische Ausstattung unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen zur Verfügung stehen. Insbesondere müssen zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist mindestens 3 Personen verfügbar sein, die auf der Grundlage der Anforderungen der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlagen, Teil 3) sowie der erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrung nach als externer Informationssicherheitsbeauftragter eingesetzt werden können. Die betreffenden Personen müssen jeweils über eine gültige Zertifizierung als Informationssicherheitsbeauftragter nach ISO/IEC 27001 sowie jeweils über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich IT-Sicherheitsmanagement nach ISO / IEC 27001 und BSI IT-Grundschutz verfügen, einen Studienabschluss der Richtungen (Wirtschafts-)Informatik haben sowie auf Anforderung hin kurzfristig ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 4 Monate ist, vorlegen. Bei Nicht-Vorliegen eines Studienabschlusses ist eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung und eine Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren mit dem Angebot nachzuweisen. 2. Alle für die Erbringung der hier zu vergebenden Leistungen vorgesehenen Mitarbeiter entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen (Vergabeunterlagen Teile 3 und 4) müssen fähig sein, schriftlich und mündlich in deutscher Sprache zu kommunizieren und Leistungs- und Projektdokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, mindestens Sprachlevel C1. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Anforderungen und Mindestanforderungen in Nr. 1 und Nr. 2 erfüllt sind, ist zusammen mit dem Angebot die Abgabe der Eigenerklärung in Form von Formblatt 10, VGU Teil 2, sowie für jede der 3 Personen, die für den Informationssicherheitsbeauftragten vorgesehen sind, ein aussagekräftiger Lebenslauf, der belegt, dass jeweils die o.g. Anforderungen erfüllt sind, und die in Nr. 1 geforderte Zertifizierung in Kopie des entsprechenden Zertifikats abzugeben. Das Nichterfüllen der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Vergabeverfahren.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die zu erbringenden Dienstleistungen sowie die dafür in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und … ganz lesenkürzer
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die zu erbringenden Dienstleistungen sowie die dafür in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Inhalte und Tätigkeiten nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Inhalte und Tätigkeiten mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine (1) der drei (3) Referenzen muss einen entsprechenden Auftrag im Bereich der öffentlichen Verwaltung betreffen. Als Referenzen können auch solche Leistungen benannt werden, die für den GKV-Spitzenverband bzw. den GKV-Spitzenverband, DVKA erbracht worden sind. Eine bestimmte Referenzleistung (Referenz) ist mit den hier zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar, wenn sie mit den vorliegend zu erbringenden Leistungen von der Art sowie dem Inhalt und wirtschaftlichen Volumen der Leistungen, dem personellen Aufwand, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch sowie den Sicherheitsanforderungen her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle drei Referenzen müssen jeweils mindestens die Mindestanforderungen und Kennzahlen der vorliegenden Leistungsbeschreibung und des Vertrags erfüllen. Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2022 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Der Leistungszeitraum für jede abgegebene Referenz muss mindestens 6 Monate gedauert haben. Eine der geforderten mindestens drei Referenzen muss im Bereich der öffentlichen Verwaltung erbracht worden sein. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Anforderungen und Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Abgabe einer Eigenerklärung zusammen mit dem Angebot gemäß Formblatt 11, VGU Teil 2, soweit vorstehend keine weitergehenden Erklärungen / Nachweise genannt sind. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Anforderungen und Mindestanforderungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete weitergehende Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden die geforderten Erklärungen / Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig wird der betreffende Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zudem kann die Auftraggeberin bei Nichteinhaltung der genannten Anforderungen gegenüber dem betreffenden Bieter Schadensersatz geltend machen und den Vertrag kündigen. Bieter, welche eine der oben genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleichfalls erfolgt ein Ausschluss, wenn die in den Referenzen erbrachten Leistungen nicht entsprechend der Maßgabe "Auftragsgegenstand, kurze aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Dienstleistungen nach Inhalt, Tätigkeiten und Themen unter Bezugnahme auf die vorliegend zu vergebenden Leistungen" beschrieben werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Grundlaufzeit beträgt 1 Jahr und 5 Tage. Der Auftrag kann zwei Mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6 Wochen
- Angebotsöffnung
- 20.02.2026, 14:15 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt durch die Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein an dem Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftragsgeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt die Auftragsgeberin dem Unternehmen mit, … ganz lesenkürzer
Sieht sich ein an dem Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftragsgeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt die Auftragsgeberin dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragsgeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftragsgeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den VGU erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftragsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung dem Auftragsgeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftragsgeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4DFVMDW0#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
- Art
- Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene, Gesundheit
- Anschrift
- Pennefeldsweg 12c, 53177 Bonn
- Website
- dvka.de
- Kontakt
- ausschreibung@
dvka.de
Bei uns erfasst
- Externer Informationssicherheitsbeauftragter29.05.2026
- VIAS / VIBA15.04.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- init AG für digitale Kommunikation8 Zuschläge
- adesso SE7 Zuschläge
- Materna Information & Communications SE5 Zuschläge
- Deutsche Telekom Security GmbH4 Zuschläge
- Hyand Solutions GmbH4 Zuschläge
- Natuvion GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.02.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8c3761d0-21dd-476b-b678-b1e1e5a0b59c.