Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Externer Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz NRW

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2.4;1001870511;EUveröffentlicht 19.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 228 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Recklinghausen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (361 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.07.2026 – 30.06.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (159 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
    vor 8 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 7 Monaten
  4. Bindefrist endet
    40 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2030
    vor 4 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer, als Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz, für die aus § 5 GiftTierG NRW resultierenden Aufgaben (Artbestimmung, fachgerechte Entnahme und Umlagerung in Transportbehältnisse, fachgerechter sicherer Transport sowie die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommener giftiger Tiere) sowie die im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne der §§ 8 und 9 möglicherweise einzuziehenden Gifttiere.

Beschreibung des Loses

Der Problematik der von in privaten Haushalten gehaltenen sehr gefährlichen Gifttieren ausgehenden Gefahren wurde durch Erlass eines formellen Landesgesetzes (Gifttiergesetz NRW) entgegengewirkt. Das Gifttiergesetz NRW (GiftTierG NRW), welches am 01.01.2021 in Kraft getreten ist, verbietet die Haltung giftiger Tiere für Privatpersonen und Gewerbetreibende ohne Erlaubnis gem. § 11 Absatz 1 S. 1 TierSchG. In § 1 Abs. 2 GiftTierG NRW ausdrücklich bezeichnete Bereiche, wie beispielsweise Zoos, tierheimähnliche Einrichtungen oder Forschungsstätten, sind von diesem Verbot ausgenommen. Für den Vollzug des GiftTierG NRW ist gem. § 6 Abs. 1 GiftTierG NRW das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung als Sonderordnungsbehörde zuständig. Das Landesamt ist ermächtigt, Haltungsuntersagungen auszusprechen, wenn gegen das Haltungsverbot verstoßen wird oder aber die Voraussetzungen zur Fortführung einer Bestandshaltung (§ 4 GiftTierG NRW) nicht mehr vorliegen. Gemäß § 5 Abs. 1 GiftTierG NRW soll das Landesamt im Falle einer Haltungsuntersagung anordnen, dass die Haltungsperson die Wegnahme des Tieres oder der Tiere durch das Landesamt oder eine vom Landesamt beauftragte Person zu dulden hat. Für die aus § 5 GiftTierG NRW resultierenden Aufgaben (Artbestimmung, fachgerechte Entnahme und Umlagerung in Transportbehältnisse, fachgerechter sicherer Transport sowie die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommener giftiger Tiere) sowie die im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne der §§ 8 und 9 möglicherweise einzuziehenden Gifttiere ist das LAVE aus verschiedenen Gründen auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen. Dem Landesamt können zudem in wenigen Ausnahmefällen auch solche Gifttiere von privaten Haltungspersonen nach § 4 GiftTierG NRW überlassen werden, die im Rahmen eines Erbfalls anfallen, wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer auf die weitere Haltung dieser Tiere freiwillig verzichten möchte. Das Landesamt verfügt weder über eine geeignete Aufnahmeeinrichtung noch über entsprechend ausgestattete Transportfahrzeuge, die notwendige Fach- und Sachkunde zur Haltung oder über nötige Gerätschaften und Behältnisse im Zusammenhang mit der Artbestimmung, Entnahme, Abholung, und Unterbringung giftiger Tiere, sodass die Beauftragung externer Dienstleister für den Vollzug des Gifttiergesetzes NRW zwingend erforderlich und gemäß GiftTierG NRW vom Gesetzesgeber auch so vorgesehen ist. Die Unterbringung der Tiere hat aufgrund artenschutzrechtlicher und tierschutz-rechtlicher Vorgaben (Erlaubnisvorbehalt nach § 11 Tierschutzgesetz) bis zur Veräußerung oder Weitergabe zwingend in Deutschland zu erfolgen. Vorortkontrolle und Abholung: Nordrhein-Westfalen

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung15 von 15 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Firmen-Fragenkatalog Teil B, ggf. auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Formblatt_Referenzen (Ausschreibungsbestimmung 4.2 i) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mehrjährige, mindestens jedoch dreijährige und einschlägige praktische Erfahrungen in Haltung, Umgang und Betreuung von Gifttieren gem. § 2 GiftTierG NRW vorweisen können. Dazu hat der Bi … ganz lesenFormblatt_Referenzen (Ausschreibungsbestimmung 4.2 i) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mehrjährige, mindestens jedoch dreijährige und einschlägige praktische Erfahrungen in Haltung, Umgang und Betreuung von Gifttieren gem. § 2 GiftTierG NRW vorweisen können. Dazu hat der Bieter seine Erfahrungen aus durch Aktenlage überprüfbaren, mindestens über einen Zeit-raum von drei Jahren durchgeführten Tätigkeiten als - Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Reptilienhandlung mit Ver-kauf von giftigen Tieren oder - Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Reptilienabteilung / Gifttierabteilung eines Zoos oder - Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Einrichtung gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TierSchG (nur Einrichtungen, welche auch die Aufnahme, Haltung und Betreuung auch von giftigen Tieren oder Reptilien durch-führen) oder Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Einrichtung gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 TierSchG (nicht gewerbsmäßiges Zur-schaustellen von Tieren, z. B. zoologische Einrichtung mit Haltung oder Betreuung auch giftiger Tiere) oder - Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Einrichtung gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 d TierSchG (gewerbsmäßiges Zurschaustellen, z. B. zoologische Einrichtungen von Tieren mit Haltung oder Betreuung auch giftiger Tiere)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis zur Zuverlässigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Als Nachweis zur Zuverlässigkeit hat der Bieter ein Führungszeugnis gem. § 30 Abs. 5 S. 1 Bundeszentralregistergesetz zu beantragen und mit dem Angebot einzureichen. Definition der Zuverlässigkeit siehe Eignungskriterien Ziffer 4.2 d) der Ausschreibungsbestimmung.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung zur körperlichen und geistigen Unversehrtheit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Betreiberin oder der Betreiber einer Auffangeinrichtung hat durch eine Eigenerklärung zu bestätigen, dass er/sie über eine körperliche und geistige Unversehrtheit verfügt und hat außerdem daf … ganz lesenEigenerklärung zur körperlichen und geistigen Unversehrtheit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Betreiberin oder der Betreiber einer Auffangeinrichtung hat durch eine Eigenerklärung zu bestätigen, dass er/sie über eine körperliche und geistige Unversehrtheit verfügt und hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass das von ihr/ihm beschäftigte Personal über eine entsprechende körperliche und geistige Unversehrtheit verfügt. Die Eigenerklärung ist somit auch für das beschäftigte Personal, mit namentlicher Aufführung, auszustellen und mit dem Angebot einzureichen
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Kopie einer Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 TierSchG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): soweit diese auf die in §2 Gifttiergesetz NRW benannten Gifttiere anwendbar ist, einzureichen. Des Weiteren muss ein hinreichender Nachweis über Sachkunde sowie Fähigkeit im Umgang mit den im Gifttiergesetz NR … ganz lesenKopie einer Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 TierSchG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): soweit diese auf die in §2 Gifttiergesetz NRW benannten Gifttiere anwendbar ist, einzureichen. Des Weiteren muss ein hinreichender Nachweis über Sachkunde sowie Fähigkeit im Umgang mit den im Gifttiergesetz NRW benannten Tierarten auch für die vom Erlaubnisinhaber zu benennenden stell-vertretenden Personen vorgelegt werden. Soweit keine Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 TierSchG vorliegt, wie beispielsweise bei bietenden Fachtierärzt*innen für Reptilienkunde sowie Tierärztinnen oder Tierärzten mit Zusatzbezeichnung Reptilien, haben diese zum Nach-weis ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten die Kopie ihrer Fachtierarztanerken-nung bzw. der Anerkennung ihrer Zusatzbezeichnung mit dem Angebot beizubringen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis zu Schulungen im praktischen Umgang mit gefährlichen oder giftigen Tieren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die beizubringenden Nachweise müssen zwingend praktische Anteile im Rahmen mehrtägiger Schulungen (mindestens zwei Tage) beinhalten, wie beispielsweise - Gefahrtierschulung d … ganz lesenNachweis zu Schulungen im praktischen Umgang mit gefährlichen oder giftigen Tieren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die beizubringenden Nachweise müssen zwingend praktische Anteile im Rahmen mehrtägiger Schulungen (mindestens zwei Tage) beinhalten, wie beispielsweise - Gefahrtierschulung der VDA / DGHT Sachkunde GbR in Kooperation mit der GTSZ GmbH (Gefahrtierschulungszentrum) oder vergleichbare Schulung, - Grundkurs - Gefahrtiere Stufe 1 bis 3, sowie Weiterbildung: Training, Praxis Stufe 2 und 3 für Tierheime und Tierrettung, GTSZ GmbH oder vergleichbare Schulung Die Teilnahme ist durch die Einreichung der Kopie der Teilnahmebescheinigung nachzuweisen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung Kopie der Versicherungspolice (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch die gehaltenen Tiere verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestver-sicherungssumme von 1.000.000,00 Euro für Personen- und sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Personal- / Mitarbeitertabelle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat sicherzustellen, dass sein für diesen Auftrag beschäftigtes Personal, fachlich geeignet ist. Dazu hat der Bieter eine Personal- / Mitarbei-tertabelle aller für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter, mit Namen, Qu … ganz lesenPersonal- / Mitarbeitertabelle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat sicherzustellen, dass sein für diesen Auftrag beschäftigtes Personal, fachlich geeignet ist. Dazu hat der Bieter eine Personal- / Mitarbei-tertabelle aller für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter, mit Namen, Qualifi-kation sowie Erfahrungsjahren einzureichen. Des Weiteren müssen aus der Tabelle deren Funktionen / Zuständigkeiten, Berufsausbildung, Fortbildungen und der Umfang der Tätigkeit, Umfang der Sachkunde bzw. der für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten inkl. praktischer Fähig-keiten zu entnehmen sein. Bescheinigungen und Nachweise sind in Kopie beizufügen.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Mitgliedsbestätigung Serumgemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): k) Der Bieter sowie sein für den Auftrag vorgesehenes Personal müssen Mit-glied in einer Serumgemeinschaft sein. Als Nachweis dazu hat der Bieter ei-ne Kopie der Mitgliedsbestätigung für sich und sein Personal einzureichen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung über Sicherheitsregeln für die Haltung von Wildtieren (DGUV Regel 114-001, bis-her: BGR/GUV-R 116 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über die Einhaltung der Sicherheitsregeln und die Kopie eines in der Einrichtung verwendeten Notfallplanes , sowie Eigenerklärun … ganz lesenEigenerklärung über Sicherheitsregeln für die Haltung von Wildtieren (DGUV Regel 114-001, bis-her: BGR/GUV-R 116 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über die Einhaltung der Sicherheitsregeln und die Kopie eines in der Einrichtung verwendeten Notfallplanes , sowie Eigenerklärung , dass durch die Haltung keine Gefahr für Dritte entsteht und eine Sicherung der Tiere gegen Entweichen vorliegt. Es muss weiterhin bestätigt werden, dass ein Zutritt zu den Haltungsräumen durch Unbefugte sicher ausgeschlossen ist und Zugriffe durch unbefugte Personen verhindert werden.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Eigenerklärung von Maßnahmen zur Unterbringung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): dass er die aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommenen oder aufgrund von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingezogene Tiere unterbringen kann und dass er einer eventuellen Überbelegung durch geeignete Maßnahmen ent-gegnen kann. Die Maßnahmen sind zu beschreiben.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Lagepläne und Bilder der Haltungseinrichtung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit dem Angebot Lagepläne seiner Haltungseinrichtung einzureichen. Aus dem Lageplan muss hervorgehen, dass die Mindestanforderungen zur Haltung von Reptilien und Terrarientieren der Sachverständig … ganz lesenLagepläne und Bilder der Haltungseinrichtung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit dem Angebot Lagepläne seiner Haltungseinrichtung einzureichen. Aus dem Lageplan muss hervorgehen, dass die Mindestanforderungen zur Haltung von Reptilien und Terrarientieren der Sachverständigen-gruppe tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren erfüllt werden. Der Bieter hat durch Beibringen von Bildmaterial nachzuweisen, dass die Mindestanforderungen zur Haltung von Reptilien und Terrarientieren der Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren erfüllt sind (Beispielbild eines Terrariums für Schlangen, Skorpione und Spinnen) und die Möglichkeit der Quarantäneunterbringung sowie der Absonderung von kranken Tieren ("Krankenstation") besteht. Hierzu bedarf es eines gekachelten und somit leicht zu reinigenden und von den Haltungsräumen abgetrennten Raumes mit der Möglichkeit, die Tiere vorübergehend unterzubringen. Die vorübergehende Unterbringung kann für einen Zeitraum von max. sechs Wochen auch in Haltungsumgebungen erfolgen, die den Min-destanforderungen zur Haltung von Reptilien (Sachverständigengruppe tier-schutzgerechte Haltung von Terrarientieren, 1997) nicht in vollem Umfang entsprechen, wobei eine tierschutzwidrige Unterbringung ausgeschlossen ist.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Nachweis Transport gem. VO (EG) Nr. 1/2005 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat durch entsprechende Dokumente nachzuweisen, dass er zum tierschutzgerechten gewerblichen Transport von Wirbeltieren gemäß der VO (EG) Nr. 1/2005 befähigt ist. Hierzu sind Zulassung und Transportbefä … ganz lesenNachweis Transport gem. VO (EG) Nr. 1/2005 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat durch entsprechende Dokumente nachzuweisen, dass er zum tierschutzgerechten gewerblichen Transport von Wirbeltieren gemäß der VO (EG) Nr. 1/2005 befähigt ist. Hierzu sind Zulassung und Transportbefähigungsnachweis gem. VO (EG) Nr. 1/2005 in Kopie beizulegen. Weiterhin ist durch Bildmaterial zu belegen, dass ein geeignetes Transportfahrzeug ent-sprechend der Leistungsbeschreibung zur Verfügung steht.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
40 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Angebotsschreiben (Formular 324 EU) - Leistungsverzeichnis - soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) - soweit zutre … ganz lesenLeistung: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Angebotsschreiben (Formular 324 EU) - Leistungsverzeichnis - soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU) - Excel Tabelle Anlage LV-km: Ermittlung zu Pos. 1b des LV - 523_EU-Eigenerklaerung_Sanktionen * Auf Anforderung der Vergabestelle ** Mittels Eigenerklärung: - soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverz … ganz lesen1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Unterbringung der Tiere hat aufgrund artenschutzrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorgaben (Erlaubnisvorbehalt nach § 11 Tierschutzg … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Unterbringung der Tiere hat aufgrund artenschutzrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorgaben (Erlaubnisvorbehalt nach § 11 Tierschutzgesetz) bis zur Veräußerung oder Weitergabe zwingend in Deutschland zu erfolgen. Das LAVE NRW behält sich, als obere Landesbehörde und im Hinblick auf die Fachaufsicht vor, bei Einrichtungen innerhalb Nordrhein-Westfalens Kontrollen im Rahmen des Tierschutzgesetzes und Kontrollen als Funktion der Sonderordnungsbehörde im Rahmen des Gifttiergesetzes NRW durchzuführen, um die Einhaltung tierschutzgerechter und auch der für die Unterbringung giftiger Tiere vorgegebenen Handlungsbedingungen kontrollieren zu können sowie Einsichtnahme in Unterla-en und Dokumente vorzunehmen. Die Überprüfung von Einrichtungen außerhalb Nordrhein-Westfalens kann über den Dienstweg bundeslandübergreifend durch die örtlich zuständige Behörde erfolgen, insbesondere bei anlassbezogenen Überprüfungen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YMDYTGCN0AQN# 3.5. Leistungsabruf Bei Fällen einer geplanten Vorortkontrolle und möglichen Wegnahme aufgrund von Haltungsuntersagungen gem. § 5 GiftTierG NRW sowie bei möglichen Einziehungen im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. §§ 8 und 9 GiftierG N … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS7YMDYTGCN0AQN# 3.5. Leistungsabruf Bei Fällen einer geplanten Vorortkontrolle und möglichen Wegnahme aufgrund von Haltungsuntersagungen gem. § 5 GiftTierG NRW sowie bei möglichen Einziehungen im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. §§ 8 und 9 GiftierG NRW hat der Auftragnehmer (hier: Dienstleister zur Artbestimmung, zum Fang und zum Transport) während der Dienstzeiten Montag-Freitag 8-16 Uhr unverzüglich, jedoch spätestens nach zwei Stunden nach Mitteilung durch den Auftraggeber zu reagieren um eine Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber zu treffen. In der Regel ist ein Vororttermin binnen 10 Tagen wahrzunehmen. In Einzelfällen kann es notwendig sein, dass eine Wegnahme / Einziehung bzw. ein Tätigwerden des Dienstleisters zur Artbestimmung, zum Fang und zum Transport noch am selben Tag erfolgen muss. Diese Fälle sind für den Auftraggeber nicht vorherseh-bar und planbar und können deshalb auch nicht beziffert werden. In den vergangenen Jahren lagen diese Akutfälle bei 1-2 Fällen pro Jahr. 3.8. Leistungsort Vorortkontrolle und Abholung: Nordrhein-Westfalen, Haltungsort: Deutschland

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen
Kontakt
vergabestelle@lanuk.nrw.de

Mehr von Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Alle 2 offenen Ausschreibungen von Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 770 (Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

44vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (35 Lose mit Angabe)
405.227 €Zuschlagswert im Median
241.291 € – 454.224 €mittlere Hälfte, 12 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (361 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 20c4d8fb-7187-4015-b730-37e9c3c8a210.