Externe wissenschaftliche Dienstleistungen im Bereich sozial-ökologischer Transformationsforschung
Universität Duisburg-Essen · Duisburg, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 70-26 PRveröffentlicht 23.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 30 Monate
- 01.01.2027 – 30.06.2029
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Duisburg.
- Rahmenvereinbarung über Jahresabschlussprüfungen für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031Duisburger Hafen AG · DuisburgFrist 23.11.2026
- 2026-0556 Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern und E-Bikes für Mitarbeitende der Stadt DuisburgEinkauf der Stadt Duisburg (10-31) · DuisburgFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 30 Monate01.01.2027 – 30.06.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Duisburg47057, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 60 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (91 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 30.06.2029
Beschreibung
Gegenstand des Auftrages ist die Entwicklung, empirische Anwendung, Validierung und projektbegleitende Weiterentwicklung eines integrierten sozial-ökologischen Forschungs- und Bewertungsrahmens für Klimatransformationsmaßnahmen in Gewässern und Auen in Deutschland. Die Leistung umfasst insbesondere die Entwicklung der hierfür erforderlichen theoretischen und methodischen Grundlagen, deren Anwendung und Überprüfung anhand ausgewählter Pilotstudien, die sozialwissenschaftliche Datenerhebung und -auswertung, die Analyse von Governance- und Beteiligungsprozessen sowie die Untersuchung der Politikkohärenz und sozialpolitischer Handlungsbedarfe. Auf dieser Grundlage sind übertragbare Handlungsempfehlungen und ein Blueprint für sozial gerechte und wirksame Klimatransformationsmaßnahmen zu entwickeln.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Auftrages ist die Entwicklung, empirische Anwendung, Validierung und projektbegleitende Weiterentwicklung eines integrierten sozial-ökologischen Forschungs- und Bewertungsrahmens für Klimatransformationsmaßnahmen in Gewässern und Auen. Die Leistung umfasst insbesondere die Entwicklung der hierfür erforderlichen theoretischen und methodischen Grundlagen, deren Anwendung und Überprüfung anhand ausgewählter Pilotstudien, die sozialwissenschaftliche Datenerhebung und -auswertung, die Analyse von Governance- und Beteiligungsprozessen sowie die Untersuchung der Politikkohärenz und sozialpolitischer Handlungsbedarfe. Auf dieser Grundlage sind übertragbare Handlungsempfehlungen und ein Blueprint für sozial gerechte und wirksame Klimatransformationsmaßnahmen zu entwickeln. Der Projektauftrag umfasst vier Arbeitspakete, die zwar inhaltlich aber nicht fachlich voneinander trennbar sind. Entscheidend ist nicht die isolierte Beherrschung einzelner Teilkompetenzen, sondern deren wissenschaftliche Integration und kontinuierliche Anwendung über die gesamte Laufzeit des Vorhabens. So wird im ersten Arbeitspaket (AP) unter anderem ein Bewertungsrahmen, eine Bewertungsmatrix und die Methode der transdisziplinären Wissensintegration entwickelt. Dabei handelt es sich nicht um fertige Produktlösungen, sondern theoretische Annahmen und methodische Abwägungen die während der Anwendung im zweiten Arbeitspaket (AP), iterativ weiterentwickelt werden. In diesem zweiten Arbeitspaket (AP) erfolgt dann die empirische Anwendung der entwickelten Kriterien anhand zuvor ausgewählter Pilotstudien. Zwischen den beiden AP besteht ein wissenschaftlicher Entwicklungs-, Anwendungs- und Validierungsprozess. Eine Entkoppelung der einzelnen Arbeitsphasen ist unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Arbeit nicht möglich. Die einzelnen Arbeitspakete greifen ineinander und sind jeweils allein betrachtet nicht verwertbar. Das wissenschaftliche Ergebnis wird beeinflusst durch die Entwicklung von Bewertungskriterien und Methoden, dessen Anwendung, der empirischen Analyse der Ergebnisse und den daraus gewonnen Erkenntnissen, die mit Praxisakteuren gemeinsam erarbeitet werden sollen. Die Leistung bildet einen einheitlichen wissenschaftlichen Entwicklungs-, Anwendungs-, Validierungsund Transferprozess ab. Die beschriebenen Arbeitspakete dienen der Strukturierung und zeitlichen Planung der Leistung, stellen jedoch keine voneinander unabhängigen wissenschaftlichen Teilleistungen dar. Die Beauftragung einer entsprechend spezialisierten externen Forschungseinrichtung ist daher erforderlich, um die naturwissenschaftlichen Arbeiten der aquatischen Ökoligie der Universität Duisburg-Essen durch die notwendigen sozialwissenschaftlichen und transdisziplinären Forschungsleistungen zu ergänzen und die Ziele des Gesamtvorhabens zu erreichen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Das Zuschlagkriterium richtet sich nach dem wirtschaftlichsten Angebot, das zu 100 % über den niedrigsten Preis ermittelt wird.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 30.06.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetz … ganz lesenkürzer
§135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. §134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absa …- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPNY5MDW6K# Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schr … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXPNY5MDW6K# Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein. Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Forsthausweg 2, 47057 Duisburg
- Website
- uni-due.de
- Kontakt
- vergabe@
uni-due.de
Bei uns erfasst
- Tagung CENIDE 202724.10.2026
- Zwei Autoklaven24.10.2026
- Ertüchtigung des Mikrofokus Röntgenphotoelektronenspektroskop Versaprobe II.20.10.2026 · 1 Angebot
- Lieferung eines In-situ Magnetization System for TEM10.10.2026
Mehr von Universität Duisburg-Essen
- SputteranlageUniversität Duisburg-Essen · DuisburgFrist 04.12.2026
- Lieferung eines computergesteuerten Schleif-, Läpp- und PoliersystemsUniversität Duisburg-Essen · 47057 DuisburgFrist 18.11.2026
- DrahterodiermaschineCNC- ErodiermaschineUniversität Duisburg-Essen · 47057 DuisburgFrist 18.11.2026
- Generalplanungsleistung Forschungsbau "SEED"Universität Duisburg-Essen · DuisburgFrist 26.11.2026
Alle 4 offenen Ausschreibungen von Universität Duisburg-Essen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 731 (Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bietergemeinschaft d-fine GmbH / QC Design GmbH / PlanQC GmbH, vertreten durch d-fine GmbH4 Zuschläge
- BearingPoint GmbH3 Zuschläge
- Yuri GmbH3 Zuschläge
- Albrecht Consult GmbH2 Zuschläge
- Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU)2 Zuschläge
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Ähnliche offene Ausschreibungen
- PR1260373 - Entwicklung einer Web-Plattform für den Betrieb produktnaher AudioanwendungenFraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.Frist 30.11.2026
- Fortführung des Monitorings zur Umsetzung der Pflegeausbildungen gemäß § 60 Abs. 6 PflAPrV bis 2031Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)Frist 01.12.2026
- Non-Clinical Toxicology and safety assessment of a small moleculeHelmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbHFrist 07.12.2026
- Evidence Map Stay at workBundesanstalt für Arbeitsschutz und ArbeitsmedizinFrist 23.11.2026
- Ganzgenomsequenzierung PRISMUniversitätsklinikum FrankfurtFrist 09.11.2026
- 4727F50502 - Herausforderungen für die Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle aus alternativen ReaktorkonzeptenBundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Frist 25.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7234168c-39fe-411c-a06d-08c63cc0a86d.