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Externe Projektsteuerung - Planfeststellungsverfahren A 6 (Bretzfeld - Kupferzell)

Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen A.03000.10.006averöffentlicht 16.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Planung in Baden-Württemberg (259 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 4 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
40 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70329, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals30 %
  • Sicherstellen von Ausführungszeiträumen und Fristen20 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

40 Monat externe Projektsteuerung für 2 BAB Planungsabschnitte (je rund 10 km), Mitwirkung bei der Prüfung von Unterlagen nach RE 2012 für den Feststellungsentwurf, 800 h Erfüllung von Berichts-/Informationspflichten

Beschreibung des Loses

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südwest, plant die sechsstreifige Erweiterung der Bundesautobahn A 6 zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Weinsberg und der Landesgrenze BW/BY. Die Maßnahme ist im Bedarfsplan, Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz, im Vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung (VB-E) enthalten. Ziel ist der Abbau von Kapazitätsengpässen sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Für die Planung wurde die 64,4 km lange Strecke in sechs Planungsabschnitte unterteilt. Für alle Planungsabschnitte liegt der RE-Vorentwurf vor. Für den 2. (zwischen Bretzfeld und Öhringen) und 3. (zwischen Öhringen und Kupferzell) Planungsabschnitt erfolgte 2018 die öffentliche Auslage der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren "Ausbau der A 6 im Streckenabschnitt zwischen Bretzfeld und Öhringen (PA A6-2) sowie zwischen Öhringen und Kupferzell (PA A6-3)". Die eingegangenen Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange sowie Einwendungen Privater wurden ausgewertet. Es ist eine umfassende erste Planänderung (Straßen- und Landschaftsplanung) vorzunehmen. Die erste Planänderung ist öffentlich auszulegen.

Vom Auftragnehmer sind Leistungen der Projektsteuerung sowie der fachlichen, vergabe-/vertragsrechtlichen Beratung zu erbringen. Die Leistungen der Projektsteuerung erfolgen in Anlehnung an die AHO (AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9: Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung, Stand März 2020) für die Handlungsbereiche A "Organisation, Information, Koordination, Dokumentation", B "Qualitäten und Quantitäten" und D "Termine, Kapazitäten und Logistik" für die Projektstufe 2 "Planung". Für die Leistungserbringung notwendige Teile der Projektstufe 1 "Projektvorbereitung" sind in Anlehnung an die AHO ebenfalls zu erbringen und einzukalkulieren.

Kernaufgaben der Projektsteuerung sind u. a.: • Steuerung und Koordinierung der Planungsbeteiligten aller Fachdisziplinen. • Vorgabe sowie Aufstellung und Überwachung von Leistungen und Terminen einschließlich Soll-Ist-Vergleich. • Ermittlung bzw. Erstellung von Sachverhalten und Entscheidungsgrundlagen.

Das Bauvorhaben beinhaltet die Erweiterung von vier auf sechs Fahrstreifen mit Standstreifen entsprechend dem Regelquerschnitt RQ 36 gem. den Richtlinien für die Anlagen von Autobahnen (RAA). Aufgrund ihrer transeuropäischen Netzfunktion ist die A 6 vom Bund mit Allgemeinem Rundschreiben 07/2018 gem. den Richtlinien zur Integrierten Netzgestaltung (RIN) 2008 als kontinentale Verbindung in die "Verbindungsfunktionsstufe 0" eingestuft. Daraus ergibt sich die Straßenkategorie Autobahn "AS 0" mit der Entwurfsklasse 1 A. Die kreuzenden Straßen und Wege werden größtenteils in ihrer Lage belassen und an die Erweiterungsplanung der A 6 angepasst. Das Gesamtprojekt wird auf der Projektseite der Autobahn GmbH vorgestellt: http://www.autobahn.de/A6-Weinsberg

Der 2. und 3. Planungsabschnitt befinden sich zurzeit in einem gemeinsamen Planfeststellungsverfahren. Die im Jahr 2018 im Planfeststellungsverfahren öffentlich ausgelegte Genehmigungs-planung kann auf der folgenden Website des Regierungspräsidiums Stuttgart: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt2/ref24/seiten/a6-pa2u3/ eingesehen werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals30 %
Sicherstellen von Ausführungszeiträumen und Fristen20 %
Preis50 %
Qualität
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals
Qualität
Sicherstellen von Ausführungszeiträumen und Fristen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
40 Monate
Verlängerung
Pos. C 2.06 Mitwirkung bei der Prüfung von Unterlagen für den Feststellungsentwurf - 2. Planänderung Pos. C 2.07 Mitwirkung bei der Prüfung von Unterlagen für den Feststellungsentwurf - Fassung Planfeststellungsbeschluss
Optionen
Ja.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zug … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Drees & Sommer SE, Stuttgart5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

83vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (76 Lose mit Angabe)
612.058 €Zuschlagswert im Median
331.070 € – 1,1 Mio. €mittlere Hälfte, 34 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 33be2503-26f3-4ec3-a9bc-71cd5627bc50.