Externe Dienstleistung Privatärztliche Abrechnung
Zentrum für Integrative Psychiatrie gGmbH · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen UKSH-WuV-2024-0010veröffentlicht 17.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.10.2025 – 30.09.2027
- Lose
- 7
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.10.2025 – 30.09.2027
- Lose
- 7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 7 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kiel24105, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.uksh.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 0 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Angebotsfrist 16:00 Uhrvor 20 Monatenüber vergabe.uksh.de
- Bindefrist endetvor 18 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 30.09.2027
- Heute
Beschreibung
Abrechnung und Einziehung der Vergütung für wahlärztliche und privatärztlich-ambulante Leistungen für das UKSH und dessen Tochtergesellschaften Ambulanzzent-rum des UKSH gGmbH, ZIP gGmbH und MVZ der ZIP gGmbH sowie Abrechnung und Einziehung der Vergütung für ärztliche Gutachten für das UKSH Der Auftrag umfasst die Abrechnung durch Auswertung von Behandlungsfallakten, in IT-Systemen des Auftrag-gebers oder des Auftragnehmers gespeicherte Daten, ferner Korrespondenz, Einzug der Vergütung, Beratung/Schulung sowie Patientenhotline.
Gegenstand nach CPV
- 75131000Dienstleistungen für die öffentliche VerwaltungHauptgegenstand
Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 7 je Bieter
Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Abrechnung wahlärztlicher Leistungen (UKSH) Wahlärztliche Leistungen, die von Ärztinnen und Ärzten erbracht werden, die mit dem UKSH einen Chefarzt-, Sektionsleiter- oder Oberarztzusatzvertrag abgeschlossen haben, der die Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, wahlärztliche Leistungen zu erbringen. | 2 Jahre | – |
| 2 | Abrechnung privatärztlich-ambulante Leistungen (UKSH) Privatärztlich-ambulante Leistungen, die von Ärztinnen und Ärzten erbracht werden, die mit dem UKSH einen Chefarzt-, Sektionsleiter- oder Oberarztzusatzvertrag abgeschlossen haben, der die Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, wahlärztliche und privatärztlich-ambulante Leistungen zu erbringen. | 2 Jahre | – |
| 3 | Abrechnung ärztlicher Gutachten (UKSH) Ärztliche Gutachten, die von Ärztinnen und Ärzten des UKSH erstellt werden | 2 Jahre | – |
| 4 | Abrechnung wahlärztlicher Leistungen (ZIP gGmbH) Wahlärztliche Leistungen, die von Ärztinnen und Ärzten erbracht werden, die mit der ZIP gGmbH einen Chefarzt-, Sektionsleiter- oder Oberarztzusatzvertrag abgeschlossen haben, der die Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, wahlärztliche Leistungen zu erbringen. | 2 Jahre | – |
| 5 | Abrechnung privatärztlich-ambulanter Leistungen (ZIP gGmbH) Privatärztlich-ambulante Leistungen, die von Ärztinnen und Ärzten erbracht werden, die mit der ZIP gGmbH einen Chefarzt-, Sektionsleiter- oder Oberarztzusatzvertrag abgeschlossen haben, der die Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, privatärztlich-ambulante Leistungen zu erbringen. | 2 Jahre | – |
| 6 | Abrechnung privatärztlich-ambulanter Leistungen (MVZ der ZIP gGmbH) Privatärztlich-ambulante Leistungen, die im medizinischen Versorgungszentrum der (MVZ) der ZIP gGmbH erbracht werden | 2 Jahre | – |
| 7 | Abrechnung privatärztlich-ambulanter Leistungen (AZ gGmbH) Privatärztlich-ambulante Leistungen, die in den medizinischen Versorgungs-zentren (MVZ) der AZ gGmbH erbracht werden. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
BF-I. Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig. BF-II. Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder … ganz lesenkürzer
BF-I. Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig. BF-II. Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein. BF-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschluss-grund gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnah-me von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab. BF-IV: Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland: Eine Beauftra-gung des Unternehmens oder seine Einbindung als Unterauftragnehmer, Lieferant oder eignungsverleihender Dritter, je mit einem Anteil von mehr als 10 % am Auftragswert, darf nicht durch Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabi-lisieren (Artikel eingefügt durch Art. 1 Nr. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 und mehrfach, zuletzt durch Art. 1 Ziff. 20 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023, geändert), verboten sein.- Kriterium
EK-I. Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversiche-rungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000 EUR, für V … ganz lesenkürzer
EK-I. Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversiche-rungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000 EUR, für Vermögensschäden min-destens 3.000.000 EUR pro Jahr (je zweifach maximiert) beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden. EK-II: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesam-tumsätze in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hin-reichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Krite-rium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre den auf das Jahr gerechneten geschätzten Auftragswert des vorliegenden Auftrags klar übersteigt, ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung auch im Verhältnis zum nachfolgenden Kriterium an. EK-III: Vergleichbare Größenordnung der Umsätze im Tätigkeitsbereich: Das Unternehmen muss in den vergangenen drei Jahren in einer Größenordnung, die dem Umfang des vorliegenden Auftrags vergleichbar ist, Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Honorarabrechnung und -einziehung wahlärztlicher und privatärztlich-ambulanter Leistungen für Krankenhäuser) erzielt haben.- Kriterium
EK-IV: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leis-tungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen (Honorarabrech-nung und -einziehung wahlärztlicher und privatärztlich- … ganz lesenkürzer
EK-IV: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leis-tungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen (Honorarabrech-nung und -einziehung wahlärztlicher und privatärztlich-ambulanter Leistungen für Kran-kenhäuser) verfügen. Mindeststandard ist die Ausführung von mindestens zwei Aufträ-gen für unterschiedliche Auftraggeber, die - zumindest kumulativ - nach Größe (Zahl der jährlichen Behandlungsfälle) und Leistungsspektrum (Spektrum der Behandlungsfälle und der sonstigen erbrachten Leistungen) dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind, innerhalb des Referenzzeitraums der letzten drei Jahre (Erbringung der Leistungen für mindestens ein Jahr innerhalb des Zeitraums).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 30.09.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Auftraggeber wird sechs Monate vor Ablauf der zwei Jahre mitteilen (spätestens bis zum 31.03.2027), ob die Verlängerungsoption über zwei Jahre in Anspruch genommen wird.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.uksh.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Zentrum für Integrative Psychiatrie gGmbH
- Anschrift
- Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck
- Website
- vergabe.uksh.de
- Kontakt
- vergabestelle@
uksh.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 16.04.2025 auf 10.06.2025 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.02.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 21.02.2025 auf 16.04.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Schlussabrechnungen und weitere Unterstützung Corona-WirtschaftshilfenBezirksregierung KölnFrist 01.12.2026
- Externe KodierrevisionUniversitätsklinikum AugsburgFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8e1d078a-ce2f-455f-8ebd-8104bbe86bca.