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vergebenEU-weitDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Externe Dienstleistung Privatärztliche Abrechnung

Zentrum für Integrative Psychiatrie gGmbH · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen UKSH-WuV-2024-0010veröffentlicht 17.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 623 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 17.01.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.10.2025 – 30.09.2027
Lose
7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 7 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24105, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.uksh.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 0 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Angebotsfrist 16:00 Uhr
    über vergabe.uksh.de
    vor 20 Monaten
  3. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2027
    vor 13 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Abrechnung und Einziehung der Vergütung für wahlärztliche und privatärztlich-ambulante Leistungen für das UKSH und dessen Tochtergesellschaften Ambulanzzent-rum des UKSH gGmbH, ZIP gGmbH und MVZ der ZIP gGmbH sowie Abrechnung und Einziehung der Vergütung für ärztliche Gutachten für das UKSH Der Auftrag umfasst die Abrechnung durch Auswertung von Behandlungsfallakten, in IT-Systemen des Auftrag-gebers oder des Auftragnehmers gespeicherte Daten, ferner Korrespondenz, Einzug der Vergütung, Beratung/Schulung sowie Patientenhotline.

Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 7 je Bieter

Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Abrechnung wahlärztlicher Leistungen (UKSH)

Wahlärztliche Leistungen, die von Ärztinnen und Ärzten erbracht werden, die mit dem UKSH einen Chefarzt-, Sektionsleiter- oder Oberarztzusatzvertrag abgeschlossen haben, der die Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, wahlärztliche Leistungen zu erbringen.

2 Jahre–
2
Abrechnung privatärztlich-ambulante Leistungen (UKSH)

Privatärztlich-ambulante Leistungen, die von Ärztinnen und Ärzten erbracht werden, die mit dem UKSH einen Chefarzt-, Sektionsleiter- oder Oberarztzusatzvertrag abgeschlossen haben, der die Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, wahlärztliche und privatärztlich-ambulante Leistungen zu erbringen.

2 Jahre–
3
Abrechnung ärztlicher Gutachten (UKSH)

Ärztliche Gutachten, die von Ärztinnen und Ärzten des UKSH erstellt werden

2 Jahre–
4
Abrechnung wahlärztlicher Leistungen (ZIP gGmbH)

Wahlärztliche Leistungen, die von Ärztinnen und Ärzten erbracht werden, die mit der ZIP gGmbH einen Chefarzt-, Sektionsleiter- oder Oberarztzusatzvertrag abgeschlossen haben, der die Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, wahlärztliche Leistungen zu erbringen.

2 Jahre–
5
Abrechnung privatärztlich-ambulanter Leistungen (ZIP gGmbH)

Privatärztlich-ambulante Leistungen, die von Ärztinnen und Ärzten erbracht werden, die mit der ZIP gGmbH einen Chefarzt-, Sektionsleiter- oder Oberarztzusatzvertrag abgeschlossen haben, der die Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, privatärztlich-ambulante Leistungen zu erbringen.

2 Jahre–
6
Abrechnung privatärztlich-ambulanter Leistungen (MVZ der ZIP gGmbH)

Privatärztlich-ambulante Leistungen, die im medizinischen Versorgungszentrum der (MVZ) der ZIP gGmbH erbracht werden

2 Jahre–
7
Abrechnung privatärztlich-ambulanter Leistungen (AZ gGmbH)

Privatärztlich-ambulante Leistungen, die in den medizinischen Versorgungs-zentren (MVZ) der AZ gGmbH erbracht werden.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
BF-I. Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig. BF-II. Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder … ganz lesenBF-I. Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig. BF-II. Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein. BF-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschluss-grund gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnah-me von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab. BF-IV: Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland: Eine Beauftra-gung des Unternehmens oder seine Einbindung als Unterauftragnehmer, Lieferant oder eignungsverleihender Dritter, je mit einem Anteil von mehr als 10 % am Auftragswert, darf nicht durch Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabi-lisieren (Artikel eingefügt durch Art. 1 Nr. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 und mehrfach, zuletzt durch Art. 1 Ziff. 20 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023, geändert), verboten sein.
Kriterium
EK-I. Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversiche-rungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000 EUR, für V … ganz lesenEK-I. Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversiche-rungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000 EUR, für Vermögensschäden min-destens 3.000.000 EUR pro Jahr (je zweifach maximiert) beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden. EK-II: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesam-tumsätze in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hin-reichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Krite-rium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre den auf das Jahr gerechneten geschätzten Auftragswert des vorliegenden Auftrags klar übersteigt, ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung auch im Verhältnis zum nachfolgenden Kriterium an. EK-III: Vergleichbare Größenordnung der Umsätze im Tätigkeitsbereich: Das Unternehmen muss in den vergangenen drei Jahren in einer Größenordnung, die dem Umfang des vorliegenden Auftrags vergleichbar ist, Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Honorarabrechnung und -einziehung wahlärztlicher und privatärztlich-ambulanter Leistungen für Krankenhäuser) erzielt haben.
Kriterium
EK-IV: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leis-tungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen (Honorarabrech-nung und -einziehung wahlärztlicher und privatärztlich- … ganz lesenEK-IV: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leis-tungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen (Honorarabrech-nung und -einziehung wahlärztlicher und privatärztlich-ambulanter Leistungen für Kran-kenhäuser) verfügen. Mindeststandard ist die Ausführung von mindestens zwei Aufträ-gen für unterschiedliche Auftraggeber, die - zumindest kumulativ - nach Größe (Zahl der jährlichen Behandlungsfälle) und Leistungsspektrum (Spektrum der Behandlungsfälle und der sonstigen erbrachten Leistungen) dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind, innerhalb des Referenzzeitraums der letzten drei Jahre (Erbringung der Leistungen für mindestens ein Jahr innerhalb des Zeitraums).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
30.09.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber wird sechs Monate vor Ablauf der zwei Jahre mitteilen (spätestens bis zum 31.03.2027), ob die Verlängerungsoption über zwei Jahre in Anspruch genommen wird.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.uksh.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Zentrum für Integrative Psychiatrie gGmbH
Anschrift
Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck
Kontakt
vergabestelle@uksh.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

13vergebene Aufträge
1,5Angebote je Los im Median (14 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 16.04.2025 auf 10.06.2025 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.02.2025
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 21.02.2025 auf 16.04.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8e1d078a-ce2f-455f-8ebd-8104bbe86bca.