Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitMöbelIT und Software

Ex-post: ZSL - Beschaffung von Lernmaterialien im Zusammenhang mit dem Startchancen-Programm

Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL) · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025/1528veröffentlicht 07.10.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 449 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Möbel in Baden-Württemberg (13 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 1: Grundschulmaterialien für Deutsch und Mathematikbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 4: Druck und Lieferung von Lernmaterialienbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 3: Digitaler Lesestiftin 34 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
  • Los 2: Übungsprogramm (Intelligent Tutoring System) für die Sekundarstufe I in digitaler Form für das Fach Mathematikin 46 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Monate16.09.2025 – 29.05.2026
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70469, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.05.2026
    vor 14 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Lernmaterialien im Zusammenhang mit dem Startchancen-Programm

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Grundschulmaterialien für Deutsch und Mathematik

Im Rahmen des "Starchancen-Programms" (SCP) sollen Lernmaterialien sowie ein digitales Übungsprogramm in Mathematik in insgesamt vier Losen angeschafft werden. Übergeordnetes Ziel des Landes- und Bundesprojektes ist es, die Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung zu verbessern und den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Auf der Ebene der Schülerinnen und Schüler ist die Stärkung der Basiskompetenzen im Fokus. Bis zum Ende der Programmlaufzeit soll die Risikogruppe an SCP-Schulen, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, halbiert werden. Das ZSL wird den am SCP teilnehmenden Schulen Unterstützungsmaterialien und Fortbildungen anbieten. Die Materialien und das (digitale) Übungsprogramm sollen vom Land Baden-Württemberg zentral beschafft werden. Die Materialien fußen weitgehend auf bereits eingesetzte Materialien, beispielsweise den im Rahmen von Lernen mit Rückenwind (LmR) oder Starke BASIS! den Schulen kostenlos zur Verfügung gestellten Materialien. Weitere Details zur Leistung sowie zu den Laufzeiten sind der Leistungsbeschreibung sowie den darin enthaltenen losspezifischen Angaben zu entnehmen.

8 Monate–
2
Übungsprogramm (Intelligent Tutoring System) für die Sekundarstufe I in digitaler Form für das Fach Mathematik

Im Rahmen des "Starchancen-Programms" (SCP) sollen Lernmaterialien sowie ein digitales Übungsprogramm in Mathematik in insgesamt vier Losen angeschafft werden. Übergeordnetes Ziel des Landes- und Bundesprojektes ist es, die Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung zu verbessern und den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Auf der Ebene der Schülerinnen und Schüler ist die Stärkung der Basiskompetenzen im Fokus. Bis zum Ende der Programmlaufzeit soll die Risikogruppe an SCP-Schulen, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, halbiert werden. Das ZSL wird den am SCP teilnehmenden Schulen Unterstützungsmaterialien und Fortbildungen anbieten. Die Materialien und das (digitale) Übungsprogramm sollen vom Land Baden-Württemberg zentral beschafft werden. Die Materialien fußen weitgehend auf bereits eingesetzte Materialien, beispielsweise den im Rahmen von Lernen mit Rückenwind (LmR) oder Starke BASIS! den Schulen kostenlos zur Verfügung gestellten Materialien. Weitere Details zur Leistung sowie zu den Laufzeiten sind der Leistungsbeschreibung sowie den darin enthaltenen losspezifischen Angaben zu entnehmen.

5 Jahre–
3
Digitaler Lesestift

Im Rahmen des "Starchancen-Programms" (SCP) sollen Lernmaterialien sowie ein digitales Übungsprogramm in Mathematik in insgesamt vier Losen angeschafft werden. Übergeordnetes Ziel des Landes- und Bundesprojektes ist es, die Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung zu verbessern und den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Auf der Ebene der Schülerinnen und Schüler ist die Stärkung der Basiskompetenzen im Fokus. Bis zum Ende der Programmlaufzeit soll die Risikogruppe an SCP-Schulen, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, halbiert werden. Das ZSL wird den am SCP teilnehmenden Schulen Unterstützungsmaterialien und Fortbildungen anbieten. Die Materialien und das (digitale) Übungsprogramm sollen vom Land Baden-Württemberg zentral beschafft werden. Die Materialien fußen weitgehend auf bereits eingesetzte Materialien, beispielsweise den im Rahmen von Lernen mit Rückenwind (LmR) oder Starke BASIS! den Schulen kostenlos zur Verfügung gestellten Materialien. Weitere Details zur Leistung sowie zu den Laufzeiten sind der Leistungsbeschreibung sowie den darin enthaltenen losspezifischen Angaben zu entnehmen.

4 Jahre–
4
Druck und Lieferung von Lernmaterialien

Im Rahmen des "Starchancen-Programms" (SCP) sollen Lernmaterialien sowie ein digitales Übungsprogramm in Mathematik in insgesamt vier Losen angeschafft werden. Übergeordnetes Ziel des Landes- und Bundesprojektes ist es, die Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung zu verbessern und den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Auf der Ebene der Schülerinnen und Schüler ist die Stärkung der Basiskompetenzen im Fokus. Bis zum Ende der Programmlaufzeit soll die Risikogruppe an SCP-Schulen, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, halbiert werden. Das ZSL wird den am SCP teilnehmenden Schulen Unterstützungsmaterialien und Fortbildungen anbieten. Die Materialien und das (digitale) Übungsprogramm sollen vom Land Baden-Württemberg zentral beschafft werden. Die Materialien fußen weitgehend auf bereits eingesetzte Materialien, beispielsweise den im Rahmen von Lernen mit Rückenwind (LmR) oder Starke BASIS! den Schulen kostenlos zur Verfügung gestellten Materialien. Weitere Details zur Leistung sowie zu den Laufzeiten sind der Leistungsbeschreibung sowie den darin enthaltenen losspezifischen Angaben zu entnehmen.

9 Monate–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 1, 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Fachdidaktische Konzeption
Qualität
Konzept wissenschaftliche Evaluation

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.09.2025
Vertragsende
29.05.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Details zu den Optionen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5W2K#

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Fachdidaktische Konzeption
Qualität
Konzept wissenschaftliche Evaluation

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Basisbestellung hat eine initiale Laufzeit von fünf (5) Jahren ab Zuschlag (initiale Laufzeit der Basisbestellung). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit der Basisbestellung einmalig um weitere fünf (5) Jahre zu verlängern (Verlängerungsoption der Basisbestellung). Ebenso … ganz lesenbis zu 1-mal: Die Basisbestellung hat eine initiale Laufzeit von fünf (5) Jahren ab Zuschlag (initiale Laufzeit der Basisbestellung). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit der Basisbestellung einmalig um weitere fünf (5) Jahre zu verlängern (Verlängerungsoption der Basisbestellung). Ebenso ist der Auftraggeber berechtigt, die Laufzeit einer optionalen Nachbestellung um weitere fünf (5) Jahre zu verlängern (Verlängerungsoption für optionale Nachbestellungen).
Optionen
Jede optionale Nachbestellung begründet ein eigenständiges Nutzungsrecht mit einer initialen Laufzeit von fünf (5) Jahren ab Tätigung der jeweiligen optionalen Nachbestellung (initiale Laufzeit für optionale Nachbestellungen). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit einer optionalen Nachbestellung um weitere fünf (5) Jahre zu verlängern (Verlängerungsoption für optionale Nachbestellungen).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5W2K#

Los 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Fachdidaktische Konzeption
Qualität
Konzept wissenschaftliche Begleitung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber ist berechtigt die Leistungen nach Ablauf der initialen Vertragsdauer zweimal (2x) um jeweils weitere zwei (2) Jahre zu verlän- gern (Verlängerungsoption).
Optionen
Details zu den Optionen sind den Vergabeunteralgen zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5W2K#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Cornelsen Verlag GmbH, Berlin3
2bettermarks GmbH, Berlin3
3Millennium2000 GmbH, Ottobrunn bei München1
4Kern GmbH, Bexbach1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL)
Anschrift
Heilbronner Straße 314, 70469 Stuttgart
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

154vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (187 Lose mit Angabe)
242.788 €Zuschlagswert im Median
188.746 € – 476.343 €mittlere Hälfte, 29 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Möbel in Baden-Württemberg (13 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a0ac301f-9c13-4a1f-ae01-edd80d773a42.